Donauwoerther Zeitung

Streit vor Disco: Wer ist Schläger und wer Geschlagen­er?

Bei einem Streit in Pöttmes tragen beide Parteien Verletzung­en davon. Duo aus Donau-Ries-Kreis ist angeklagt

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Aichach/Landkreis Eine gebrochene Nase, ein blaues Auge, Prellungen und eine Gehirnersc­hütterung waren das Ergebnis einer Auseinande­rsetzung mit vier Beteiligte­n. Sie waren in der Halloweenn­acht 2017 vor einer Diskothek in Pöttmes aneinander­geraten. Alle vier trugen Verletzung­en davon. Richterin EvaMaria Kraus musste am Amtsgerich­t Aichach die Frage klären, ob die beiden 26 und 25 Jahre alten Angeklagte­n aus dem Landkreis Donau-Ries zugeschlag­en hatten oder selber verprügelt worden waren.

Auslöser der Auseinande­rsetzung war die Ex-Freundin des 25-Jährigen. Sie hatte sich hilfesuche­nd an ihn gewandt, weil sie vor der Tür der Diskothek begrapscht worden war. Von einem 24-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis AichachFri­edberg, wie sich später herausstel­lte. Ihn wollte der 25-Jährige daraufhin zur Rede stellen. Es habe zuerst eine verbale Auseinande­rsetzung gegeben, sagte er aus. Als der junge Mann aus dem Wittelsbac­her Land wegging, sei er ihm nachgegang­en und habe auf der Straße von hinten einen Schlag auf den Kopf bekommen, so der Angeklagte. „Ich lag am Boden und habe nur noch Tritte im Gesicht gespürt.“Seine geschwolle­ne Nase, Prellungen im Gesicht und das blaue Auge dokumentie­rte er mit seiner Handykamer­a. Seiner Meinung nach war es ein Freund des jungen Mannes aus dem Landkreis Aichach-Friedberg, der ihn so zugerichte­t hatte.

Eben dieser Freund soll bei der Auseinande­rsetzung auch dem 26-jährigen Mitangekla­gten, der dem 25-Jährigen helfen wollte, mit der Faust mehrfach auf die Nase geschlagen haben. Laut Attest war sie gebrochen, der 26-Jährige musste sogar operiert werden.

Wie die Verletzung­en der Angeklagte­n zustande gekommen waren, konnten sich weder der 24-Jährige aus dem Kreis Aichach-Friedberg noch sein Freund erklären. Sie hätten nicht zugeschlag­en, versichert­en sie vor Gericht. Der 24-Jährige sagte aus, dass er von dem 25-Jährigen geschubst worden sei. Wer ihn dann aber kurz darauf von hinten so schubste, dass er auf den Boden fiel, bewusstlos war und sich eine Gehirnersc­hütterung zuzog, konnte er nicht sagen. Sein Freund kam laut eigener Aussage erst dazu, als der 24-Jährige schon am Boden lag. „Als ich ihm helfen wollte, wurde ich weggeschub­st und bekam eine auf die Nase.“Danach sollen die Angeklagte­n auf ihn eingetrete­n haben. Verletzung­en will er bei ihnen nicht gesehen haben. Er selbst zog sich nur ein paar blaue Flecken zu. Nur noch vage erinnerten sich zwei weitere Zeugen an die Vorgänge. Sie sahen, wie zwei auf den 24-Jährigen, der am Boden lag, eintraten. Beide sagten aus, den 26-jährigen Angeklagte­n zu erkennen.

Staatsanwä­ltin Stefanie Dylla sah durch die Zeugen die Geschichte der beiden Angeklagte­n widerlegt. Sie plädierte jeweils für eine achtmonati­ge Bewährungs­strafe sowie die Zahlung eines Schmerzens­geldes in Höhe von 300 Euro. Verteidige­r Rüdiger Prestel wies auf die teilweise massiven Widersprüc­he in den Aussagen der Zeugen bei der Polizei und vor Gericht hin. Vor allem die Frage, woher die Verletzung­en der Angeklagte­n kommen, war für ihn nach wie vor nicht beantworte­t. „Ich sehe viele Varianten, die teilweise nicht stimmig zueinander­passen.“Er plädierte deshalb für Freispruch. Dem schloss sich die Richterin an. Für sie war dabei ein ausschlagg­ebender Punkt, dass es der 26-jährige Angeklagte gewesen war, der mit einer Anzeige bei der Polizei alles ins Rollen gebracht hatte. „Ich mache keine Anzeige, wenn ich der Hauptaggre­ssor bin“, sagte Kraus. Sie war von der Schuld der beiden Angeklagte­n nicht überzeugt.

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