2500 Kinderporno Dateien bei 67 Jährigem gefunden
Ein 67-Jähriger wird wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Dateien verurteilt. 2500 werden bei ihm gefunden. Doch das ist wohl nur die Spitze des Eisbergs, denn er hat insgesamt 590000 Pornos
Der Mann muss sich deshalb vor dem Amtsgericht verantworten. Wie das Urteil ausgefallen ist, lesen Sie auf
Landkreis Ein bislang unbescholtener Bürger saß gestern auf der Anklagebank des Nördlinger Amtsgerichts. Er ist Rentner, Ex-Banker, Ehemann und Familienvater. Doch hinter der Maske des Biedermanns steckt ein Straftäter mit gefährlichen sexuellen Interessen. Einer, der in seiner regelrechten Pornosucht auch nicht vor Bildern und Videos Halt machte, in denen hilflose Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche zu sehen sind, die sexuell entsetzlich gequält werden. Wer sich an solchem Anblick ergötzt, sorgt dafür, dass ein kriminelles Gewerbe stetig der Nachfrage nachkommt und immer neue „Angebote“produziert.
„Diese Bilder sind zu schrecklich“, kommentierte der Vorsitzende Richter Gerhard Schaumann am Ende des gestrigen Prozesses die Dateien, die die Kripo bei dem 67-jährigen Angeklagten sichergestellt hatte. Insgesamt wurde der Mann aus dem südlichen Landkreis wegen etwa 2500 kinderpornografischen Fotos und Videos zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro Geldauflage zahlen und sich in Therapie begeben.
Das belastende Material wurde auf drei Computern und sieben DVDs in seinem Wohnhaus gefunden. Dass es sich dabei möglicherweise nur um die Spitze des Eisbergs handelt, lassen die 590 000 Dateien vermuten – auch Videos und DVDs – die sich insgesamt in seinem Besitz befanden. Es handelt sich zum Großteil um legale Erwachsenenpornos, deren unglaubliche Vielzahl zu durchforsten die Polizei nicht geschafft hat. Bezeich- wie „Teens“oder „Girls“lassen allerdings vermuten, dass sich auch darunter verbotene Aufnahmen von Mädchen und Buben befinden.
Auf die Schliche waren die Ermittler dem Ex-Banker gekommen, weil er die illegalen Dateien nicht nur in seinem Besitz hatte, sondern eine davon im Juni 2015 auf Facebook gepostet und damit weiter verbreitet hat. Eine halbstaatliche amerikanische Kinderschutzorganisation wurde auf das Foto aufmerksam, das ein Mädchen – deutlich jünger als 14 Jahre – mit gespreizten Beinen zeigt. Das FBI verfolgte die Spur zum Rechner des 67-Jährigen zurück und nahm mit den deutschen Behörden Kontakt auf. Die Maschinerie kam ins Rollen.
Am 16. Februar 2017 rückte die Kripo mit einem Durchsuchungsbeschluss bei dem Rentner zu Hause an. Was sie fand, machte selbst erfahrene Polizeibeamte fassungslos. Im Dachboden sei alles vollgestellt gewesen mit einschlägigen Videos und DVDs, ebenso die Schubladen der Wohnzimmerschränke. „So etwas in diesem Ausmaß hab ich noch nie erlebt“, sagte ein Kripobeamter gestern im Zeugenstand. „Wir konnten nur einen Bruchteil davon sicherstellen.“Selbst hinter Beschriftungen wie etwa „Forsthaus Falkenau“hätten sich – im Anschluss an harmlose Filme – mitunter Pornos verborgen.
Die nähere Beschreibung der gefundenen Kinderpornos ist im Wesentlichen nicht druckreif. Zusammengefasst war im Prozess aber wiederholt die Rede von gefesselten, weinenden Kindern – teilweise jünger als zwei Jahre – die ekelhafteste sexuelle Handlungen über sich ergenungen hen lassen mussten. Staatsanwältin Manuela Kaiser sprach von „sehr drastischen Darstellungen“. Sie forderte ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe – zur Bewährung, da der Angeklagte eine günstige Sozialprognose habe. Die Verteidigung verharmloste das Tun ihres Mandanten ebenfalls nicht: „Jedes Bild lässt das Leid der betroffenen Kinder nur erahnen.“Sie plädierte indes auf lediglich ein Jahr zur Bewährung.
Richter Schamann folgte dem Antrag der Anklage. „Diese Dateien sind abscheulichster Art, anders kann man es gar nicht sagen. Dass es sich nur um etwa 0,5 Prozent aller gefundenen Dateien handelt, macht es nicht besser.“Auf Pädophilie des Angeklagten lasse das Ganze allerdings nicht schließen, da der Mann nie sexuell übergriffig geworden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.