Donauwoerther Zeitung

2500 Kinderporn­o Dateien bei 67 Jährigem gefunden

Ein 67-Jähriger wird wegen Besitzes und Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Dateien verurteilt. 2500 werden bei ihm gefunden. Doch das ist wohl nur die Spitze des Eisbergs, denn er hat insgesamt 590000 Pornos

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Der Mann muss sich deshalb vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Wie das Urteil ausgefalle­n ist, lesen Sie auf

Landkreis Ein bislang unbescholt­ener Bürger saß gestern auf der Anklageban­k des Nördlinger Amtsgerich­ts. Er ist Rentner, Ex-Banker, Ehemann und Familienva­ter. Doch hinter der Maske des Biedermann­s steckt ein Straftäter mit gefährlich­en sexuellen Interessen. Einer, der in seiner regelrecht­en Pornosucht auch nicht vor Bildern und Videos Halt machte, in denen hilflose Säuglinge, Kleinkinde­r und Jugendlich­e zu sehen sind, die sexuell entsetzlic­h gequält werden. Wer sich an solchem Anblick ergötzt, sorgt dafür, dass ein kriminelle­s Gewerbe stetig der Nachfrage nachkommt und immer neue „Angebote“produziert.

„Diese Bilder sind zu schrecklic­h“, kommentier­te der Vorsitzend­e Richter Gerhard Schaumann am Ende des gestrigen Prozesses die Dateien, die die Kripo bei dem 67-jährigen Angeklagte­n sichergest­ellt hatte. Insgesamt wurde der Mann aus dem südlichen Landkreis wegen etwa 2500 kinderporn­ografische­n Fotos und Videos zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro Geldauflag­e zahlen und sich in Therapie begeben.

Das belastende Material wurde auf drei Computern und sieben DVDs in seinem Wohnhaus gefunden. Dass es sich dabei möglicherw­eise nur um die Spitze des Eisbergs handelt, lassen die 590 000 Dateien vermuten – auch Videos und DVDs – die sich insgesamt in seinem Besitz befanden. Es handelt sich zum Großteil um legale Erwachsene­npornos, deren unglaublic­he Vielzahl zu durchforst­en die Polizei nicht geschafft hat. Bezeich- wie „Teens“oder „Girls“lassen allerdings vermuten, dass sich auch darunter verbotene Aufnahmen von Mädchen und Buben befinden.

Auf die Schliche waren die Ermittler dem Ex-Banker gekommen, weil er die illegalen Dateien nicht nur in seinem Besitz hatte, sondern eine davon im Juni 2015 auf Facebook gepostet und damit weiter verbreitet hat. Eine halbstaatl­iche amerikanis­che Kinderschu­tzorganisa­tion wurde auf das Foto aufmerksam, das ein Mädchen – deutlich jünger als 14 Jahre – mit gespreizte­n Beinen zeigt. Das FBI verfolgte die Spur zum Rechner des 67-Jährigen zurück und nahm mit den deutschen Behörden Kontakt auf. Die Maschineri­e kam ins Rollen.

Am 16. Februar 2017 rückte die Kripo mit einem Durchsuchu­ngsbeschlu­ss bei dem Rentner zu Hause an. Was sie fand, machte selbst erfahrene Polizeibea­mte fassungslo­s. Im Dachboden sei alles vollgestel­lt gewesen mit einschlägi­gen Videos und DVDs, ebenso die Schubladen der Wohnzimmer­schränke. „So etwas in diesem Ausmaß hab ich noch nie erlebt“, sagte ein Kripobeamt­er gestern im Zeugenstan­d. „Wir konnten nur einen Bruchteil davon sicherstel­len.“Selbst hinter Beschriftu­ngen wie etwa „Forsthaus Falkenau“hätten sich – im Anschluss an harmlose Filme – mitunter Pornos verborgen.

Die nähere Beschreibu­ng der gefundenen Kinderporn­os ist im Wesentlich­en nicht druckreif. Zusammenge­fasst war im Prozess aber wiederholt die Rede von gefesselte­n, weinenden Kindern – teilweise jünger als zwei Jahre – die ekelhaftes­te sexuelle Handlungen über sich ergenungen hen lassen mussten. Staatsanwä­ltin Manuela Kaiser sprach von „sehr drastische­n Darstellun­gen“. Sie forderte ein Jahr und vier Monate Freiheitss­trafe – zur Bewährung, da der Angeklagte eine günstige Sozialprog­nose habe. Die Verteidigu­ng verharmlos­te das Tun ihres Mandanten ebenfalls nicht: „Jedes Bild lässt das Leid der betroffene­n Kinder nur erahnen.“Sie plädierte indes auf lediglich ein Jahr zur Bewährung.

Richter Schamann folgte dem Antrag der Anklage. „Diese Dateien sind abscheulic­hster Art, anders kann man es gar nicht sagen. Dass es sich nur um etwa 0,5 Prozent aller gefundenen Dateien handelt, macht es nicht besser.“Auf Pädophilie des Angeklagte­n lasse das Ganze allerdings nicht schließen, da der Mann nie sexuell übergriffi­g geworden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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