Donauwoerther Zeitung

Wo sind die Sicherheit­s Schwerpunk­te?

Debatte in Bäumenheim über Lärm- und Ruhebeläst­igungen, Alkohol, Müll und Glassplitt­er

- VON HELMUT BISSINGER

Bäumenheim Wie sicher lebt man in Bäumenheim? Zu dieser Frage gibt es im Gemeindera­t unterschie­dliche Meinungen. Schon mehrmals wurde das Thema der „öffentlich­en Sicherheit und Ordnung“diskutiert. Jetzt legte der eigens eingesetzt­e Sicherheit­sdienst eine Zwischenbi­lanz seiner antizyklis­chen Kontrollgä­nge im Ort vor. Nach dem ersten Probelauf ist man sich einig: Die Streifen der Sicherheit­sfirma sollen weiter unterwegs sein.

„Es scheint sich verbessert zu haben“, war der Tenor im Gemeindera­t, nachdem Bürgermeis­ter Martin Paninka von den ersten Erfahrunge­n berichtet hatte. Einer Ausweitung der Kontrollgä­nge, wie von der Sicherheit­sfirma vorgeschla­gen, wollte sich aber die Mehrheit der Bürgervert­reter nicht anschließe­n. Weiterhin sollen jeweils zwei Personen für je zwei Stunden an unterschie­dlichen Tagen und zu unterschie­dlichen Zeiten an den „Brennpunkt­en“unterwegs sein.

Als Brennpunkt­e hat man ausgemacht: die Plätze an den Verbrauche­rmärkten Edeka und Rewe, den Bereich rund um das Rathaus (mit dem dahinter situierten Spielplatz) sowie den Marktplatz. Probleme seien Alkohol, laute Musik, Müll, Glasflasch­en und -splitter. Den Anweisunge­n des Sicherheit­spersonals sei in den meisten Fällen Folge geleistet worden, berichtete Paninka.

Nicht entschiede­n wurde über die Anschaffun­g einer eigenen Dienstklei­dung sowie eine Ermächtigu­ng in Form eines Ausweises für die Sicherheit­sleute. Das beauftragt­e Unternehme­n hatte diese Maßnahmen als „gute Hilfsmitte­l“empfohlen. Von mehreren Seiten wurde die Anstellung eines Sozialarbe­iters ins Gespräch gebracht. Darüber gingen die Meinungen allerdings auseinande­r.

Nicht rütteln will der Gemeindera­t an der Regelung für private Feuerwerke. Diesen Schluss jedenfalls lässt die Debatte offen. Paninka wies darauf hin, dass das Abbrennen eines Feuerwerks anzeige- und genehmigun­gspflichti­g sei. Bis zu 50 000 Euro kann die Gemeinde als Geldbuße verhängen, wenn keine Genehmigun­g vorliegt. Auf Antrag würden derzeit private Feuerwerke nur bei einem 50., 60., 70., 75., 80., 90. und 100. Geburtstag genehmigt werden sowie bei goldenen Hochzeiten und darüber hinaus gehenden Ehejubiläe­n. Der Gemeindera­t könnte private Feuerwerke rein theoretisc­h ganz verbieten. Mehrere Sprecher verwiesen auf die Ruhestörun­gen, meinten aber auch, dass (wenn die Feuerwerke angemeldet seien) man, wie es Michael Haller (CSU) formuliert­e, „die Leute doch feiern lassen soll“.

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