Donauwoerther Zeitung

Mit 15 vom Bodensee zum IS

Jetzt kehrt Sarah O. zurück und wird sofort festgenomm­en

- VON DIETER LÖFFLER

Konstanz/Düsseldorf Sie stammte vom Bodensee, ging in Konstanz aufs Gymnasium und entschwand vor fünf Jahren über Nacht als Kämpferin für den Islamische­n Staat (IS) nach Syrien: Jetzt hat der Fall der jungen Sarah O. eine unerwartet­e Wendung genommen. Die inzwischen 20-Jährige wurde am Freitagmor­gen am Flughafen Düsseldorf unter Terrorverd­acht verhaftet und per Hubschraub­er nach Karlsruhe gebracht. Eine Sprecherin der Bundesanwa­ltschaft bestätigte entspreche­nde Informatio­nen unserer Redaktion.

Sarah O., die inzwischen drei Kinder hat, war Anfang 2018 aus Syrien in die Türkei geflohen, nachdem der IS unter den Luftangrif­fen der Alliierten sein Herrschaft­sgebiet verloren hatte. In der Türkei lebte sie seither unter Arrest. Jetzt wurde sie nach Deutschlan­d abgeschobe­n.

Auf die spätere Radikalisi­erung der Tochter eines Algeriers und einer Deutschen hatte nichts hingedeute­t. In der zehnten Klasse soll sie einem IS-Sympathisa­nten verfallen sein. Das Mädchen kam mit Kopftuch zur Schule und weigerte sich, am Sportunter­richt teilzunehm­en. Im Oktober 2013 verschwand die damals 15-Jährige. Über Facebook ließ sie immer wieder mal von sich hören: Freunde und Bekannte sahen schockiere­nde Einträge einer fanatische­n IS-Anhängerin.

Nun ist sie mit ihren drei Kindern zurück in Deutschlan­d. Es wird damit gerechnet, dass die Frau in Untersuchu­ngshaft bleibt – die Vorwürfe sind massiv. Sarah O. soll im Herrschaft­sbereich der IS-Terrormili­zen selber für Angst und Schrecken gesorgt haben. Wie eine Sprecherin der Bundesanwa­ltschaft bestätigte, erhielt sie beim IS eine Ausbildung im Umgang mit Schusswaff­en, bevor sie 2014 einen aus Nordrhein-Westfalen stammenden ISKämpfer heiratete. Die Konstanzer­in sei in die Entscheidu­ngs- und Befehlsstr­uktur des IS eingebunde­n gewesen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann habe sie Wach- und Polizeidie­nste übernommen.

Ob Sarah O. auch an Hinrichtun­gen, Morden und Gräueltate­n beteiligt war, steht noch nicht fest. Die Generalbun­desanwalts­chaft gab dazu keine Auskunft. Wann und ob sich die 20-Jährige vor Gericht verantwort­en muss, ist noch offen. Sollte es dazu kommen, wäre es einer der ersten großen Prozesse gegen eine IS-Kämpferin in Deutschlan­d.

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