Im Notfall darf geschossen werden
Probleme mit freilaufenden oder wildernden Hunden häufen sich in der Region. Appelle reichen bei einigen allerdings nicht aus
Rain Unterpeiching Der Revierpächter des Jagdreviers Unterpeiching, Hans Braun, hat Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz gestellt. Hintergrund ist die Hetze und Tötung eines Rehbockes durch einen freilaufenden Hund. Es ist nicht der erste Fall im Raum Donauwörth.
„Jäger engagieren sich für Hege, Naturschutz und Einhaltung der behördlichen Vorgaben. Dafür zahlen sie Jagdpacht und haften darüber hinaus für eventuelle Wildschäden“, teilt Robert Oberfrank, Jägervorsitzender des Kreisgruppe Donauwörth, mit. Zunehmend beeinträchtigten freilaufende Hunde, die sich weit aus dem Einflussbereich des Hundehalters entfernen, erkennbar dem Wild nachstellen „und dem Wild auf Grund ihrer körperlichen Konstitution gefährlich werden können, die Wildbestände in dem Jagdrevier“. Die Verletzungen des jüngst gerissenen Rehs wiesen auf Bissspuren durch einen oder mehrere Hunde hin.
Immer wieder kommt es in dieser Gegend zu Übergriffen auf Wild durch nicht angeleinte Hunde. Im Fokus stehe, wie Oberfrank mitteilt, ein größerer schwarzer Hund, der schon öfter gesehen wurde. Die örtlichen Jäger sind aber der Ansicht, dass es sich in diesem konkreten Fall nicht um die Beute eines einzelnen jagenden Hundes handelt. Dem Revierpächter gehe es dabei nicht um den entgangenen Erlös aus dem Wildbretverkauf, beziehungsweise um den materiellen Schaden, viel- sei es eine wichtige Aufgabe der Jäger als „Anwalt der Wildtiere“für deren Schutz zu sorgen. In der Gegend häuften sich die Vorfälle, weiß Jägervorstand Albert Reiner zu berichten, „immer wieder kommt es zu Angriffen mit tödlichen Folgen“. Viele Revierinhaber beschweren sich bei ihren Hegeringleitern immer wieder über freilaufende oder streunende Hunde – dies geschehe wesentlich häufiger als in früheren Jahren.
Das Thema hat den Jägern zufolge durchaus eine größere Tragweite als es auf den ersten Blick vermuten ließe. So sei in „Revieren mit entsprechendem Freizeitdruck“– und hierzu gehören auch nicht angeleinte Hunde – feststellbar, „dass das Rehwild nur sehr spät seinen Einstand verlässt, sich sehr nervös verhält, immer wieder nach allen Seiten sichert und dadurch auch im Wald der Verbiss durch diese Stresssituation steigt“.
Der Jagdverband Donauwörth appelliert eindringlich an alle Hundehalter, in freier Wildbahn auf ihre Tiere zu achten: „Hier ist jeder einzelne gefragt Verantwortung zu zeigen“, sagt Robert Oberfrank. So sollten Besitzer ihre Hunde insbesondere in Waldgebieten an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben. Man wolle nicht grundsätzlich „den Zeigefinger heben“– denn Hunde brauchen ihren Auslauf und ein Großteil der Halter verhalte sich korrekt, meint Oberfrank weiter: „Und schließlich haben wir nicht wenig Verständnis für die Hunde, denn wir haben ja schließlich selbst welche.“Viele Jäger stießen aber auch immer wieder auf großes Unverständnis oder gar Ignoranz, wenn sie Hundehalter auffordern, doch bitte ihren Vierbeiner anzuleinen. „Mein Hund folgt“sei oftmals die Aussage, die von den Jägern allerdings oft genug angezweifelt werde. Wird vor dem Hund ein Reh oder Hase „hoch“, zeigt sich oft, dass der „Appell“des Hundes bei weitem nicht dem entspricht, wie ein sogenanntes „Folgen des Hundes“zu interpretieren wäre. Von den Revierinhabern angebrachte Hinweisschilder wurden in der letzten Zeit mehrmals mutwillig entfernt. Wer dabei erwischt wird, wie sein Hund wildert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz und gegen das Tierschutzgesetz kann laut Jagdverband eine Geldbuße bis zu 5000 Euro nach sich ziehen.
Aber auch die Kommunalpolitik sei, wie die Jäger fortfahren, gefordert, im Hinblick auf freilaufende Hunde „sensibler zu reagieren und immer wieder zum Anleimehr nen, zumindest in Waldgebieten, aufzufordern“. Am liebsten wäre den Jägern eine Anleinpflicht im Wald, wie es auch von anderen bayerischen Gemeinden praktiziert wird. Was viele nicht wissen: Aufgrund Paragraf 23 des Bundesjagdgesetzes sind die Jäger verpflichtet, das Wild vor wildernden Hunden zu schützen. Dem Artikel 42 des Bayerischen Jagdgesetzes ist folgendes zu entnehmen: „Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können.“
Unabhängig davon, ob eine Tötung eines wildernden Hundes rechtlich zulässig wäre, lautet der Appell der beiden Jägervorstände an die Jäger, doch bitte immer auf einen Abschuss zu verzichten und trotz allen Ärgernissen und Unverständnis, den Verantwortlichen der Hunde ausfindig zu machen und entsprechend Anzeige zu erstatten. Auch habe die Erfahrung gezeigt, dass so mancher Hundebesitzer durch Gespräche sensibilisiert werden kann. Insgesamt gesehen sei aber festzuhalten: „Leinen Sie Ihren Hund an – so haben wir keine Probleme“erläutert Jägervorsitzender Oberfrank.
„Mein Hund folgt“, ist oft die Antwort auf den Appell