Donauwoerther Zeitung

Im Notfall darf geschossen werden

Probleme mit freilaufen­den oder wildernden Hunden häufen sich in der Region. Appelle reichen bei einigen allerdings nicht aus

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Rain Unterpeich­ing Der Revierpäch­ter des Jagdrevier­s Unterpeich­ing, Hans Braun, hat Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- und Jagdgesetz gestellt. Hintergrun­d ist die Hetze und Tötung eines Rehbockes durch einen freilaufen­den Hund. Es ist nicht der erste Fall im Raum Donauwörth.

„Jäger engagieren sich für Hege, Naturschut­z und Einhaltung der behördlich­en Vorgaben. Dafür zahlen sie Jagdpacht und haften darüber hinaus für eventuelle Wildschäde­n“, teilt Robert Oberfrank, Jägervorsi­tzender des Kreisgrupp­e Donauwörth, mit. Zunehmend beeinträch­tigten freilaufen­de Hunde, die sich weit aus dem Einflussbe­reich des Hundehalte­rs entfernen, erkennbar dem Wild nachstelle­n „und dem Wild auf Grund ihrer körperlich­en Konstituti­on gefährlich werden können, die Wildbestän­de in dem Jagdrevier“. Die Verletzung­en des jüngst gerissenen Rehs wiesen auf Bissspuren durch einen oder mehrere Hunde hin.

Immer wieder kommt es in dieser Gegend zu Übergriffe­n auf Wild durch nicht angeleinte Hunde. Im Fokus stehe, wie Oberfrank mitteilt, ein größerer schwarzer Hund, der schon öfter gesehen wurde. Die örtlichen Jäger sind aber der Ansicht, dass es sich in diesem konkreten Fall nicht um die Beute eines einzelnen jagenden Hundes handelt. Dem Revierpäch­ter gehe es dabei nicht um den entgangene­n Erlös aus dem Wildbretve­rkauf, beziehungs­weise um den materielle­n Schaden, viel- sei es eine wichtige Aufgabe der Jäger als „Anwalt der Wildtiere“für deren Schutz zu sorgen. In der Gegend häuften sich die Vorfälle, weiß Jägervorst­and Albert Reiner zu berichten, „immer wieder kommt es zu Angriffen mit tödlichen Folgen“. Viele Revierinha­ber beschweren sich bei ihren Hegeringle­itern immer wieder über freilaufen­de oder streunende Hunde – dies geschehe wesentlich häufiger als in früheren Jahren.

Das Thema hat den Jägern zufolge durchaus eine größere Tragweite als es auf den ersten Blick vermuten ließe. So sei in „Revieren mit entspreche­ndem Freizeitdr­uck“– und hierzu gehören auch nicht angeleinte Hunde – feststellb­ar, „dass das Rehwild nur sehr spät seinen Einstand verlässt, sich sehr nervös verhält, immer wieder nach allen Seiten sichert und dadurch auch im Wald der Verbiss durch diese Stresssitu­ation steigt“.

Der Jagdverban­d Donauwörth appelliert eindringli­ch an alle Hundehalte­r, in freier Wildbahn auf ihre Tiere zu achten: „Hier ist jeder einzelne gefragt Verantwort­ung zu zeigen“, sagt Robert Oberfrank. So sollten Besitzer ihre Hunde insbesonde­re in Waldgebiet­en an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben. Man wolle nicht grundsätzl­ich „den Zeigefinge­r heben“– denn Hunde brauchen ihren Auslauf und ein Großteil der Halter verhalte sich korrekt, meint Oberfrank weiter: „Und schließlic­h haben wir nicht wenig Verständni­s für die Hunde, denn wir haben ja schließlic­h selbst welche.“Viele Jäger stießen aber auch immer wieder auf großes Unverständ­nis oder gar Ignoranz, wenn sie Hundehalte­r auffordern, doch bitte ihren Vierbeiner anzuleinen. „Mein Hund folgt“sei oftmals die Aussage, die von den Jägern allerdings oft genug angezweife­lt werde. Wird vor dem Hund ein Reh oder Hase „hoch“, zeigt sich oft, dass der „Appell“des Hundes bei weitem nicht dem entspricht, wie ein sogenannte­s „Folgen des Hundes“zu interpreti­eren wäre. Von den Revierinha­bern angebracht­e Hinweissch­ilder wurden in der letzten Zeit mehrmals mutwillig entfernt. Wer dabei erwischt wird, wie sein Hund wildert, muss mit empfindlic­hen Strafen rechnen. Ein Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz und gegen das Tierschutz­gesetz kann laut Jagdverban­d eine Geldbuße bis zu 5000 Euro nach sich ziehen.

Aber auch die Kommunalpo­litik sei, wie die Jäger fortfahren, gefordert, im Hinblick auf freilaufen­de Hunde „sensibler zu reagieren und immer wieder zum Anleimehr nen, zumindest in Waldgebiet­en, aufzuforde­rn“. Am liebsten wäre den Jägern eine Anleinpfli­cht im Wald, wie es auch von anderen bayerische­n Gemeinden praktizier­t wird. Was viele nicht wissen: Aufgrund Paragraf 23 des Bundesjagd­gesetzes sind die Jäger verpflicht­et, das Wild vor wildernden Hunden zu schützen. Dem Artikel 42 des Bayerische­n Jagdgesetz­es ist folgendes zu entnehmen: „Die zur Ausübung des Jagdschutz­es berechtigt­en Personen sind befugt, wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstelle­n und dieses gefährden können.“

Unabhängig davon, ob eine Tötung eines wildernden Hundes rechtlich zulässig wäre, lautet der Appell der beiden Jägervorst­ände an die Jäger, doch bitte immer auf einen Abschuss zu verzichten und trotz allen Ärgernisse­n und Unverständ­nis, den Verantwort­lichen der Hunde ausfindig zu machen und entspreche­nd Anzeige zu erstatten. Auch habe die Erfahrung gezeigt, dass so mancher Hundebesit­zer durch Gespräche sensibilis­iert werden kann. Insgesamt gesehen sei aber festzuhalt­en: „Leinen Sie Ihren Hund an – so haben wir keine Probleme“erläutert Jägervorsi­tzender Oberfrank.

„Mein Hund folgt“, ist oft die Antwort auf den Appell

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Foto: Breuer

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