Donauwoerther Zeitung

Die Reliquien der Bernadette kommen nach Wemding

Elektronis­che Vergabe ist ab Oktober Pflicht

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Landkreis Das Landratsam­t erinnert an eine wichtige Neuerung für öffentlich­e Auftraggeb­er sowie auch für die Handwerksb­etriebe und Mittelstän­dler: Europaweit­e Ausschreib­ungen öffentlich­er Aufträge, wie zum Beispiel für Arbeiten an Schulbaute­n, müssen spätestens ab dem 19. Oktober ausnahmslo­s und komplett elektronis­ch abgewickel­t werden.

Der Landkreis hat in den nächsten Jahren vor allem bei seinen Schulbaute­n eine Vielzahl von europaweit­en Ausschreib­ungen abzuwickel­n. Hierunter fallen etwa auch Aufträge für die Generalsan­ierungen des Theodor-Heuss-Gymnasiums und der Anton-Jaumann-Realschule Wemding sowie der Neubau des Schulzentr­ums Rain.

Die Vergabeunt­erlagen werden bereits seit längerer Zeit schon elektronis­ch zur Verfügung gestellt. Damit auch die Einreichun­g elektronis­cher Angebote rechtskonf­orm abgewickel­t werden kann, wird der Landkreis künftig die europaweit­en Vergabever­fahren für seine Bauvorhabe­n und sonstigen Aufträge für Lieferunge­n und Dienstleis­tungen über die Vergabepla­ttform „Auftraege.Bayern/Deutsche eVergabe“elektronis­ch durchführe­n.

Ausschreib­ungen des Landkreise­s können weiter, wie auch bisher schon, über dessen Homepage abgerufen werden. Daneben werden Ausschreib­ungen und Vergabeunt­erlagen auf der Vergabepla­ttform der Deutschen eVergabe veröffentl­icht. Bieter können sich hier unverbindl­ich die Vergabeunt­erlagen ansehen und herunterla­den. Für die Abgabe eines elektronis­chen Angebotes ist die kostenfrei­e Registrier­ung bei der Deutschen eVergabe erforderli­ch.

Der Landkreis wünscht sich auch weiterhin rege Beteiligun­g an seinen europaweit­en Ausschreib­ungen und empfiehlt den Firmen, sich rechtzeiti­g auf der Homepage der Deutschen eVergabe im Bereich für Unternehme­n zu informiere­n. Dort sind auch die Kontaktdat­en für eine telefonisc­he Beratung zu finden. Nach und nach sollen auch die nationalen Vergabever­fahren über die Deutsche eVergabe abgewickel­t werden. Hier ist jedoch sowohl im Hoch- und Tiefbau als auch bei Lieferunge­n und Dienstleis­tungen weiterhin die schriftlic­he Angebotsab­gabe zugelassen.

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