Die Reliquien der Bernadette kommen nach Wemding
Elektronische Vergabe ist ab Oktober Pflicht
Landkreis Das Landratsamt erinnert an eine wichtige Neuerung für öffentliche Auftraggeber sowie auch für die Handwerksbetriebe und Mittelständler: Europaweite Ausschreibungen öffentlicher Aufträge, wie zum Beispiel für Arbeiten an Schulbauten, müssen spätestens ab dem 19. Oktober ausnahmslos und komplett elektronisch abgewickelt werden.
Der Landkreis hat in den nächsten Jahren vor allem bei seinen Schulbauten eine Vielzahl von europaweiten Ausschreibungen abzuwickeln. Hierunter fallen etwa auch Aufträge für die Generalsanierungen des Theodor-Heuss-Gymnasiums und der Anton-Jaumann-Realschule Wemding sowie der Neubau des Schulzentrums Rain.
Die Vergabeunterlagen werden bereits seit längerer Zeit schon elektronisch zur Verfügung gestellt. Damit auch die Einreichung elektronischer Angebote rechtskonform abgewickelt werden kann, wird der Landkreis künftig die europaweiten Vergabeverfahren für seine Bauvorhaben und sonstigen Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen über die Vergabeplattform „Auftraege.Bayern/Deutsche eVergabe“elektronisch durchführen.
Ausschreibungen des Landkreises können weiter, wie auch bisher schon, über dessen Homepage abgerufen werden. Daneben werden Ausschreibungen und Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe veröffentlicht. Bieter können sich hier unverbindlich die Vergabeunterlagen ansehen und herunterladen. Für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die kostenfreie Registrierung bei der Deutschen eVergabe erforderlich.
Der Landkreis wünscht sich auch weiterhin rege Beteiligung an seinen europaweiten Ausschreibungen und empfiehlt den Firmen, sich rechtzeitig auf der Homepage der Deutschen eVergabe im Bereich für Unternehmen zu informieren. Dort sind auch die Kontaktdaten für eine telefonische Beratung zu finden. Nach und nach sollen auch die nationalen Vergabeverfahren über die Deutsche eVergabe abgewickelt werden. Hier ist jedoch sowohl im Hoch- und Tiefbau als auch bei Lieferungen und Dienstleistungen weiterhin die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen.