Wen trifft der höhere Pflegebeitrag?
Entlastung an anderer Stelle hilft nicht jedem
Berlin Die Bundesbürger müssen ab Januar tiefer in die Tasche greifen, um die Pflegeversicherung zu finanzieren. CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont, die Gesellschaft müsse eine menschenwürdige Pflege ermöglichen und deshalb bereit sein, mehr Geld in das System fließen zu lassen. Politisch ist der Zeitpunkt dafür günstig, denn die meisten Arbeitnehmer werden vom nun geplanten Anstieg des Pflegebeitrags um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens wenig spüren.
Denn bereits vor drei Wochen hat das Kabinett beschlossen, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu Jahresbeginn 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent sinken wird. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt mit 18,6 Prozent stabil. Er war Anfang 2018 um 0,1 Punkte gesenkt worden. Zudem hat die Koalition im Juni eine sogenannte „Beitragsparität“bei den Krankenkassen beschlossen: Künftig müssen Arbeitgeber wieder genau die Hälfte des Kassenbeitragssatzes zahlen, Arbeitnehmer werden insgesamt um diese im Schnitt 0,5 Prozentpunkte entlastet. Anders als die Arbeitnehmer haben die meisten Rentner jedoch nichts von der Entlastung und spüren die Pflegebeitragserhöhung bei der Rentenauszahlung ab 2019.
Auch Gutverdiener trifft die Erhöhung etwas mehr: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt im kommenden Jahr von 4425 auf 4537,50 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie von 6500 auf 6700 Euro im Westen. (AZ)