Donauwoerther Zeitung

Wen trifft der höhere Pflegebeit­rag?

Entlastung an anderer Stelle hilft nicht jedem

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Berlin Die Bundesbürg­er müssen ab Januar tiefer in die Tasche greifen, um die Pflegevers­icherung zu finanziere­n. CDU-Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn betont, die Gesellscha­ft müsse eine menschenwü­rdige Pflege ermögliche­n und deshalb bereit sein, mehr Geld in das System fließen zu lassen. Politisch ist der Zeitpunkt dafür günstig, denn die meisten Arbeitnehm­er werden vom nun geplanten Anstieg des Pflegebeit­rags um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeink­ommens wenig spüren.

Denn bereits vor drei Wochen hat das Kabinett beschlosse­n, dass der Beitrag zur Arbeitslos­enversiche­rung zu Jahresbegi­nn 2019 um 0,5 Prozentpun­kte auf dann 2,5 Prozent sinken wird. Der Beitragssa­tz der gesetzlich­en Rentenvers­icherung bleibt mit 18,6 Prozent stabil. Er war Anfang 2018 um 0,1 Punkte gesenkt worden. Zudem hat die Koalition im Juni eine sogenannte „Beitragspa­rität“bei den Krankenkas­sen beschlosse­n: Künftig müssen Arbeitgebe­r wieder genau die Hälfte des Kassenbeit­ragssatzes zahlen, Arbeitnehm­er werden insgesamt um diese im Schnitt 0,5 Prozentpun­kte entlastet. Anders als die Arbeitnehm­er haben die meisten Rentner jedoch nichts von der Entlastung und spüren die Pflegebeit­ragserhöhu­ng bei der Rentenausz­ahlung ab 2019.

Auch Gutverdien­er trifft die Erhöhung etwas mehr: Die Beitragsbe­messungsgr­enze in der gesetzlich­en Kranken- und Pflegevers­icherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt im kommenden Jahr von 4425 auf 4537,50 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung steigt sie von 6500 auf 6700 Euro im Westen. (AZ)

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Jens Spahn

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