Donauwoerther Zeitung

Die Lösung liegt eigentlich auf der Hand

- VON BARBARA WÜRMSEHER redaktion@donauwoert­her-zeitung.de

Mit Gewohnheit­en ist das so eine Sache: Sie schleichen sich nach und nach ein, weil sie entweder bequem sind oder auch praktisch, in jedem Fall angenehm, vielleicht liebenswer­t und auf ihre Weise ja auch richtig. In Bayern sagen wir gern: „Des hamma oiwei scho so gmacht!“Womit nichts anderes gemeint ist, als ein Gewohnheit­srecht. Etwas, das meist nicht einmal verbrieft ist und dennoch Gültigkeit hat – eben weil Herz und Verstand sagen, dass es sinnvoll ist.

Gewohnheit­srechte haben so lange uneingesch­ränkt Gültigkeit, so lange die Freiheit des einen nicht die des anderen beschneide­t. Oder gar die Sicherheit. Schwierig wird es immer dann, wenn verschiede­ne Güter gegen einander abgewägt werden müssen. Wie etwa im vorliegend­en Fall, in dem es um den öffentlich­en Geh- und Radweg hinterhalb der Rainer Grundschul­e geht. Und dessen Benutzungs­recht ist ja sogar noch verbrieft, da er ausdrückli­ch der Öffentlich­keit gewidmet ist.

Das eine Gut ist nun die lieb gewordene Gewohnheit der Anwohner und Spaziergän­ger, diesen Weg, der direkt durch das Gelände der Grundschul­e führt, zu nutzen. Sie haben das eben immer schon so gemacht, sie haben das Recht dazu und es ist ja auch schön, dort entlang zu schlendern.

Das andere Gut aber ist die Sicherheit der Mädchen und Buben. Zu Recht machen sich Schulleitu­ng und Elternvert­reter Sorgen, dass etwas passieren kann. Dass die unglücklic­he Situation eintritt, dass ein Kind an der nicht einsehbare­n Stelle neben dem Lehrgarten in die Ach stürzt und nicht mehr herauskomm­t. Oder der Fall, dass in Sand und Kies versteckte Scherben die Schüler beim Spielen verletzen. Es ist ohnehin großes Glück, dass das bisher nicht passiert ist!

Wägt man nun beide Güter gegeneinan­der ab, so liegt die Lösung eigentlich auf der Hand: Der Weg muss gesperrt werden! Denn es ist den Spaziergän­gern und Anwohnern sicher eher zuzumuten, den wirklich nur geringen Umweg durch den Stadtpark zu machen, als man das Risiko von Verletzung­en bewusst in Kauf nehmen darf. Oder gar das schlimmste denkbare Unglück: Dass nämlich ein Kind stirbt – weil es im Bach ertrinkt oder sich an einer Glasscherb­e tödlich verwundet.

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