Die Lösung liegt eigentlich auf der Hand
Mit Gewohnheiten ist das so eine Sache: Sie schleichen sich nach und nach ein, weil sie entweder bequem sind oder auch praktisch, in jedem Fall angenehm, vielleicht liebenswert und auf ihre Weise ja auch richtig. In Bayern sagen wir gern: „Des hamma oiwei scho so gmacht!“Womit nichts anderes gemeint ist, als ein Gewohnheitsrecht. Etwas, das meist nicht einmal verbrieft ist und dennoch Gültigkeit hat – eben weil Herz und Verstand sagen, dass es sinnvoll ist.
Gewohnheitsrechte haben so lange uneingeschränkt Gültigkeit, so lange die Freiheit des einen nicht die des anderen beschneidet. Oder gar die Sicherheit. Schwierig wird es immer dann, wenn verschiedene Güter gegen einander abgewägt werden müssen. Wie etwa im vorliegenden Fall, in dem es um den öffentlichen Geh- und Radweg hinterhalb der Rainer Grundschule geht. Und dessen Benutzungsrecht ist ja sogar noch verbrieft, da er ausdrücklich der Öffentlichkeit gewidmet ist.
Das eine Gut ist nun die lieb gewordene Gewohnheit der Anwohner und Spaziergänger, diesen Weg, der direkt durch das Gelände der Grundschule führt, zu nutzen. Sie haben das eben immer schon so gemacht, sie haben das Recht dazu und es ist ja auch schön, dort entlang zu schlendern.
Das andere Gut aber ist die Sicherheit der Mädchen und Buben. Zu Recht machen sich Schulleitung und Elternvertreter Sorgen, dass etwas passieren kann. Dass die unglückliche Situation eintritt, dass ein Kind an der nicht einsehbaren Stelle neben dem Lehrgarten in die Ach stürzt und nicht mehr herauskommt. Oder der Fall, dass in Sand und Kies versteckte Scherben die Schüler beim Spielen verletzen. Es ist ohnehin großes Glück, dass das bisher nicht passiert ist!
Wägt man nun beide Güter gegeneinander ab, so liegt die Lösung eigentlich auf der Hand: Der Weg muss gesperrt werden! Denn es ist den Spaziergängern und Anwohnern sicher eher zuzumuten, den wirklich nur geringen Umweg durch den Stadtpark zu machen, als man das Risiko von Verletzungen bewusst in Kauf nehmen darf. Oder gar das schlimmste denkbare Unglück: Dass nämlich ein Kind stirbt – weil es im Bach ertrinkt oder sich an einer Glasscherbe tödlich verwundet.