Mehr gebaut als erlaubt
Bau Ein Investor wollte in Riedlingen ein Haus für drei Parteien errichten, genehmigt waren aber nur zwei. Der Bauherr baute trotzdem und hat jetzt Ärger am Hals
Donauwörth-Riedlingen Etwas nachträglich zu genehmigen ist zwar weder ungewöhnlich noch per se unrecht beim Wohnungsbau – doch es hat in den Augen vieler Bürger oft ein „Gschmäckle“. So geschehen im Falle der Erweiterung des Ferkelbetriebes am Reichertsweiler Hof (wir berichteten). Und so sollte es eigentlich geschehen im Falle eines Wohnhauses in Riedlingen. Ursprünglich waren hier zwei Mietwohnungen vorgesehen. Doch mittlerweile leben drei Parteien in drei Wohnungen dort. Der Donauwörther Bauausschuss sollte die Bauveränderung im Nachhinein befürworten.
Der Investor, der das Haus baute, hatte bereits vor einiger Zeit drei Wohnungen beim Bauamt beantragt. Das war damals schon von den Mitgliedern des Bauausschusses abgelehnt worden. Ausschlaggebender Grund war der Bebauungsplan, der im dortigen Baugebiet Häuser mit höchstens zwei Mietparteien vorsieht. Die Krux ist jedoch: In einem benachbarten Haus war ein ähnli- Vorhaben umgesetzt worden. Im Beschlussvorschlag der Verwaltung für den aktuellen Fall hieß es zunächst: „Dem Bauvorhaben mit der Befreiung hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten wird zugestimmt.“Kurzum, die Ausschussmitglieder sollten die drei statt zwei Wohnungen im Nachhinein absegnen.
Die hatten allerdings fraktionsübergreifend Bedenken. Franz Ost (CSU) warnte davor, einen Präzedenzfall zu eröffnen – „für die Zukunft ist das relevant, da käme etwas auf uns zu“. Indessen erklärte Tobias Pfahler vom Stadtbauamt, dass die meisten Bebauungspläne jene Beschränkungen bei den Wohnungen nicht mehr beinhalteten. Bei dem betreffenden Plan gibt es aber noch eine Limitierung. Dazu betonte Manfred Hofer (EBD): „Unser Entschluss ist glasklar. Die Mehrzahl der Menschen dort haben sich an den Bebauungsplan gehalten.“Der Bauausschuss würde „ein Fass aufmachen“, stimmte er dem nachträglichen Antrag zu. Das Ja im Nachhinein wäre laut Bauamt mög- lich gewesen: Die Wohnungen sind demnach ausreichend groß und auch hinsichtlich des Grundstückes verhältnismäßig. Auch die Zahl der Parkplätze sei „übererfüllt“.
Dem Ansinnen widersprach Michael Bosse (FW/PWG) entschieden: „Es gilt gleiches Recht für alle, alles andere ist nicht zielführend. Die Leute in der Nachbarschaft wollten diesen starken Bezug nicht. Welches Signal würden wir da aussenden?“Albert Riedelsheimer schloss sich dem an – „jeder baut offenbar, wie er will. Man hätte den Bau stoppen müssen und müsste ein Bußgeld verlangen“. Es sei eben kein Wohnblock gedacht gewesen in jenem Wohnpark. Günter Schwendner (SPD/BfD) forderte seine Kollegen letztlich in aller Deutlichkeit auf: „Wir halten uns doch bitte an geltendes Recht.“
Auch die Ratsherren Peter Moll (SPD/BfD) und Josef Reichensberger (AL/JB) bekräftigten, dass Präzedenzfälle verhindert werden müssten. Reichensberger meinte aber auch selbstkritisch hinsichtlich der Genehmigung des gleichen Anches trags bei dem benachbarten Haus: „Einerseits müssen wir die Belange der Nachbarschaft beachten, andererseits brauchen wir ja Wohnungen. Der Sündenfall begann mit der Genehmigung beim Nachbarhaus.“Man hätte auch dort „konsequent sein müssen“. Das jedoch sollte nicht dazu führen, dass fortan jeder Bauherr ohne Genehmigung machen könne, was er wolle.
Letzten Endes wurde der Antrag des Investors einstimmig abgelehnt. Schwer wiegt in dem Fall allerdings der soziale Aspekt – in dem Haus wohnen bereits drei Parteien. Die Mieter des Investors will man nicht auf die Straße setzen.
Doch wie geht es jetzt weiter? Es könnte sich um ein durchaus langwieriges Verfahren handeln, sagte Rechtsdirektor Richard Lodermeier auf Nachfrage unserer Zeitung. Der Investor bekomme erst einmal den ablehnenden Beschluss zugestellt – auf den müsse er dann reagieren.
Ob sich beispielsweise ein Bußgeld anschließt oder aber eine Klage des Investors folgt, das sei bislang noch nicht abzusehen.