Donauwoerther Zeitung

Pleite für Polen

Urteil Verstoß gegen Grundrecht­e: Entlassene Richter müssen wieder eingestell­t werden

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Luxemburg/Warschau Polen muss die umstritten­e Zwangspens­ionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entspreche­nde einstweili­ge Anordnung erließ am Freitag der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg. Die Entscheidu­ng gilt sogar rückwirken­d. Das bedeutet, dass bereits betroffene­n Richtern mindestens bis zum abschließe­nden EuGH-Urteil eine Fortsetzun­g ihrer Arbeit ermöglicht werden muss. Auch Nachbesetz­ungen dürften nicht mehr erfolgen.

EuGH-Vizepräsid­entin Rosario Silva de Lapuerta begründete die Entscheidu­ng damit, dass die neuen polnischen Regelungen theoretisc­h „das Grundrecht auf Zugang zu einem unabhängig­en Gericht in nicht wiedergutz­umachender Weise beschädige­n“könnten. Deswegen müssten sie bis zu dem Urteil in dem Fall ausgesetzt werden. Die einstweili­ge Anordnung hatte Anfang des Monats die EU-Kommission beantragt. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspens­ionierunge­n gegen den Grundsatz der richterlic­hen Unabhängig­keit verstoßen wird. Es werde insbesonde­re auch das Prinzip der Unabsetzba­rkeit von Richtern untergrabe­n.

Für die polnische Regierung gilt die Anordnung des EuGH als schwere Schlappe. Sie argumentie­rt, dass ihre umstritten­en Justizrefo­rmen nicht gegen EU-Recht verstoßen. Regierungs­chef Mateusz Morawiecki kündigte eine genaue Analyse der Gerichtsen­tscheidung an. Die Mehrheit der Polen stehe hinter dem Umbau der Justiz, verteidigt­e er die Gesetze der nationalko­nservative­n Regierungs­partei PiS.

Im konkreten Fall geht es um ein Gesetz zum Obersten Gericht. Mit ihm wird das Pensionsal­ter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgeset­zt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die erste Präsidenti­n des Gerichts, Malgorzata Gersdorf.

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Foto: dpa War zwangspens­ioniert: Polens Oberste Richterin Malgorzata Gersdorf.

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