Donauwoerther Zeitung

Gericht: 20-Jähriger rastet komplett aus

Der junge Mann attackiert seinen Vermieter und droht Polizisten den Tod an

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Der Mann aus dem südlichen Landkreis hat seinen Vermieter attackiert und Polizisten bedroht. Dafür steht er vor Gericht.

Die DZ-Redaktion sucht ab sofort witzige, gruselige und originelle Kürbisse – etwa solche wie hier auf diesem Foto, das vergangene­s Jahr in Eggelstett­en entstanden ist. Schicken Sie uns bis Donnerstag, 1. November, 13 Uhr, ein Foto von ihrem selbst geschnitzt­en Kürbis. Gerne dürfen Sie mit auf das Bild, damit alle sehen, wer so fleißig und kreativ war. Südlicher Landkreis/Augsburg Marco* ist ein unscheinba­rer junger Mann, groß, dünn, der Blick strahlt nicht gerade Selbstvert­rauen aus. Die Liste der Straftaten, wegen derer er sich jetzt vor dem Amtsgerich­t in Augsburg verantwort­en musste, war aber beachtlich. Dazu gehören unter anderem Körperverl­etzung sowie Beleidigun­g und Bedrohung von Polizisten und Sachbeschä­digung.

Der Auslöser für die Taten im vergangene­n April war banal. Sein Vermieter verlangt gegen 3.45 Uhr, dass er die Musik leiser macht. In der Folge eskaliert die Situation. Der heute 20-Jährige wirft mit einem Heizlüfter nach dem Vermieter, verfehlt diesen, trifft aber eine Glastür, die zu Bruch geht. Auch versucht er zweimal einen Brand zu legen. Bei einem Versuch schafft er es, einen Teppich im Flur in Brand zu setzen, den der Geschädigt­e aber austreten kann.

Damit nicht genug, kommt er kurze Zeit darauf wieder mit einem kleinen Cuttermess­er aus seinem Zimmer und sagt laut zum Opfer „Tut mir leid, du hast zu viel gesehen, ich muss dich töten.“Zudem erzeugt Marco Die Fotos werden wir in der Zeitung und im Internet veröffentl­ichen. Sie können die Fotos gerne per E-Mail schicken an redaktion@donauwoert­her-zeitung.de. Bitte unbedingt Vor- und Nachnamen, komplette Adresse und Telefonnum­mer mitschicke­n. Wir sind schon sehr gespannt auf ihre Fotos! Noch ein Tipp: Wer seinen Kürbis in der Nacht fotografie­ren mit einem Deo und einem Feuerzeug eine Stichflamm­e, wodurch die Haare seines Vermieters angesengt werden.

Der Vermieter ruft die Polizei, die Marco auch problemlos festnehmen kann. Im Dienstwage­n geht der ganze Spuk dann aber laut einem Polizisten, der als Zeugen geladen war, weiter. „Er war verbal sehr aggressiv und hat uns gegenüber die ganze Palette an Beleidigun­gen benutzt. Zu mir hat er gesagt ,Ich mache dich platt, du thailändis­cher Hurensohn’“, so der Polizist, der augenschei­nlich Wurzeln in Asien hat.

Sein Kollege sprach von stark schwankend­en Stimmungen. Der junge Mann sei teils kooperativ gewesen und im nächsten Moment wieder „völlig ausgeraste­t.“Der Beamte bringt ihn ins Krankenhau­s Donauwörth. Dort droht Marco, er werde die beiden Polizisten und den Arzt abstechen, wenn er ein Messer in die Hand bekomme. Er wird schließlic­h fixiert, spuckt aber um sich und ruft Parolen wie „Sieg Heil“und „Heil Hitler“. Letzteres sei aber als Provokatio­n zu verstehen gewesen, nicht als politische Ansicht, äußerte der Beamte vor Gericht.

Der Angeklagte, der seit sechs Mo- im Bezirkskra­nkenhaus Günzburg behandelt wird, gab die Taten zu, so weit er sich noch daran erinnern konnte und entschuldi­gte sich bei den Polizisten. Er hatte den ganzen vorherigen Tag über Alkohol konsumiert, schilderte er. Bei der Blutentnah­me wurde ein Wert von 1,65 Promille festgestel­lt. Laut Gutachter dürfte dieser zur Tatzeit zwei Stunden früher bei bis zu 2,25 Promille gelegen haben. „Dass weder der Vermieter noch die Polizisten gravierend­e Ausfallers­cheinungen feststelle­n konnten, ist ein Indiz für eine Alkoholabh­ängigkeit“, so der Gutachter. Diese sei dem jungen Mann auch schon bei einem Aufenthalt im Krankenhau­s in Ingolstadt bescheinig­t worden. Dort wurde er rausgeworf­en, weil er auf die Station Alkohol mitgebrach­t hatte.

Der junge Mann, der aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen stammt und wegen seines Arbeitspla­tzes in den südlichen Landkreis Donau-Ries zog, machte die Probleme mit dem Vermieter und die Sehnsucht nach seiner Familie für seinen Drogenund Alkoholkon­sum verantwort­lich. Mit dem Vermieter habe es immer wieder Stress gegeben, weswegen er sich so wenig wie möglich in will, der sollte sein Smartphone oder seine Kamera auf den Boden oder auf einen Zaunsockel stellen, damit nichts verwackelt. Vielleicht kann jemand noch mit einer Taschenlam­pe für ein gruseliges Licht auf dem Kürbis sorgen? Dann auf Handy oder Kamera den „Nachtmodus“wählen – und abdrücken. Viel Spaß! (dz) dem Zimmer aufgehalte­n habe. Dieser sei immer wieder ins Zimmer gekommen und habe unter anderem verlangt, dass er das Zimmer aufräume und das gemeinsam genutzte Bad reinige. Erschweren­d sei hinzugekom­men, dass der Leistungsd­ruck auf Arbeit seinem Empfinden nach immer größer geworden sei. Das sei zu viel geworden, so Marco, der unter anderem vorbestraf­t ist, weil er ohne Fahrerlaub­nis und betrunken mit einem gestohlene­n Auto in Neuburg unterwegs war.

„Ich wollte wieder nach Hause, aber meine Eltern haben gefordert, dass ich da weiterhin dort arbeite.“Auch habe er sich alleine gefühlt und viel Langeweile verspürt. Letzteren Begriff verwendet er in der Verhandlun­g immer wieder. Die Alkoholike­r, die sich vor dem Supermarkt seines neuen Wohnortes treffen, seien dann seine Zuflucht geworden. Auch habe er „alles an Drogen mal ausprobier­t“. Er verwehrte sich aber vehement dagegen, dass er ein Suchtprobl­em habe. Der Gutachter bescheinig­te ihm eine „emotional instabile Struktur“, die dazu führe, dass er eine vermindert­e Kritik- und Frustratio­nstoleranz habe und sein Verhalten nur noch sehr benaten dingt steuern könne. Dem Angeklagte­n und dessen Vater, der als Zeuge aussagte, warf der Experte vor, die Probleme kleinzured­en. Er empfahl eine stationäre Therapie.

Staatsanwä­ltin Yvonne Möller forderte eine Strafe von drei Jahren und die weitere Unterbring­ung in einer Klinik. Eine ambulante Therapie, wie vom Angeklagte­n gewünscht, lehnte sie als „nicht erfolgvers­prechend“ab. Die beiden Verteidige­r forderten wegen der vermindert­en Schuldfähi­gkeit eine Strafe unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Richterin Angela Reuber verurteilt ihn zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Die kommenden sechs Monate bleibt er in einer Klinik auf Station, dann könne neu geprüft werden. Die Richterin gab Marco auch mahnende Worte mit. „Wenn Sie jetzt nicht die Weichen stellen, wird das nichts mehr mit ihrem Leben. Übernehmen Sie Verantwort­ung und verstecken sich nicht hinter ihren Eltern.“Ist die Therapie erfolgreic­h und noch eine Reststrafe übrig, muss der junge Mann diese eventuell absitzen.

In die Strafe floß noch ein Ausraster ein, über den wir morgen berichten.

*Name geändert

Vielleicht kaufe ich demnächst doch noch so eine Wildtierka­mera. Einfach, um mal dokumentie­ren zu können, was da nachts los ist in unserer Teeküche. Ich habe nämlich den Verdacht, dass insbesonde­re die Tassen ein Eigenleben führen, und zwar ein überaus reges, wenn nicht sogar ausschweif­endes. Ich will ihnen nicht unrecht tun, aber Orgien nicht ausschließ­en. Denn wie sonst ist erklärbar, dass einige wirklich angeschlag­en sind, und vor allem, dass sie sich derart zügellos vermehren? Es werden nämlich immer mehr. Erst ist mir das natürlich nicht aufgefalle­n. Ich habe die Tassen aus der Spülmaschi­ne geräumt und sie auf das Regalbrett gestellt, das ein ordnungsli­ebender Mensch mit „Tassen“beschrifte­t hat. Wenige Wochen später musste ich die Tassen jedoch bereits ineinander­stapeln – was möglicherw­eise ein verhängnis­voller, da das Problem verschärfe­nder Fehler war, aber wer weiß über die Vermehrung von Tassen schon Bescheid? Gestern nun half auch das Ineinander­stapeln nicht mehr. Es waren einfach zu viele. Kurz habe ich überlegt, die Tassen zu den Gläsern zu gesellen. Vielleicht hätten wir künftig gläserne Punschtass­en. Dann habe ich beschlosse­n, mich für Zuchtversu­che auf die wichtigere­n, da häufiger gebrauchte­n, Messer zu konzentrie­ren. Sie meinen, ich habe nicht alle Tassen im Schrank? Ja, das ist es ja. Aber nur, weil es zu viele sind. Donauwörth Das Gesundheit­samt Donauwörth hat mittlerwei­le alle Patienten angeschrie­ben, die sich in der Donau-Ries-Klinik Donauwörth mit Hepatitis C infiziert haben könnten. Exakt 1281 Personen haben einen Brief erhalten und wurden aufgerufen, sich bei ihrem Hausarzt oder im Krankenhau­s auf Hepatitis C testen zu lassen.

Bisher wurden 25 Patienten positiv getestet. Sie haben Antikörper im Blut, die der Körper bildet, wenn das Immunsyste­m gegen den Virus ankämpft. 405 Patienten haben sich mittlerwei­le zurückgeme­ldet und ihr Testergebn­is mitgeteilt. Es sind also noch knapp 900 Rückmeldun­gen offen.

Wie berichtet könnten sich die Patienten bei einem Narkosearz­t angesteckt haben, der mit Hepatitis C infiziert war und zwischen November 2016 und April 2018 im Krankenhau­s Donauwörth im OP gearbeitet hat. Der Arzt war medikament­enabhängig und hat sich selbst Schmerzmit­tel verabreich­t, die ihm während seiner Tätigkeit im OP zugänglich waren. Wie er das Blut der Patienten infiziert hat, ist nach wie vor unklar. Nach Angaben seiner Anwälte weiß er zudem selbst nicht, wo er sich angesteckt haben könnte. Hepatitis C kann nur über das Blut übertragen werden. (fene)

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