Formular undeutlich: Freispruch
Weil er einen Schaden aus der Vergangenheit nicht gemeldet hatte, stand ein Mann vor Gericht
Landkreis Zweimal hatte eine Waschanlage, die zu seiner Tankstelle gehört, Autos von Kunden demoliert. Weil es nach der Schadensmeldung des zweiten Vorfalls Ungereimtheiten gab, der Betreiber hatte den ersten Schaden nicht gemeldet, sondern auf eigene Faust repariert, musste er sich wegen eines möglichen Prozessbetrugs vor Gericht verantworten.
Am Silvestertag 2016 war ein Mann aus dem südlichen Landkreis mit seinem Pkw noch in die Waschstraße gefahren. Während des Waschvorgangs bemerkte er plötzlich, wie die große Bürste seinen Wagen im hinteren Bereich anhob. Obwohl er sofort den Notausschalter betätigte, kam es im Bereich des Kofferraums zu erheblichem Schaden. Die Versicherung hatte das als Vorschaden deklariert, einen Zivilprozess hatte er in der Zwischenzeit verloren gehabt. Dass es bereits Jahre vorher einen ähnlichen Fall in der Waschanlage gegeben hatte, war vom Tankstellenbetreiber aber nicht gemeldet worden.
Damals riss während der Wäsche die Bürste den Heckspoiler eines Wagens ab, der Angeklagte hatte, so sagte der Eigentümer des Autos vor Gericht, den Schaden selbst wieder ausgebessert.
Deshalb war dazu auch keine Schadensmeldung eingegangen. Wie eine Rechtsanwältin einer Hamburger Kanzlei sagte (dort gehen die Schadensmeldungen der Tankstellenbetreiber auf digitalem Weg ein), habe man nach der Meldung vom Silvestertag 2016 im System nach einem weiteren Fall gesucht. „Wir konnten nichts finden.“Und bei seiner Schadensmeldung hatte der Angeklagte auch kein Häkchen gesetzt, als nach einem weiteren Schaden gefragt wurde.
Für Staatsanwältin Manuela Kaiser war aber klar, dass dem Angeklagten nichts zur Last gelegt werden könnte. Denn die Frage im Online-Formular nach einem weiteren Schaden sei zu undeutlich gestellt worden. Man hätte nicht unterscheiden können, ob ein weiterer Schaden am gleichen Auto, am gleichen Tag oder in der Vergangenheit gemeint sei.
Zudem gab es zwischen der Kanzlei und dem Tankstellenbetreiber wenig Kontakt, Einblick in die Schriftstücke hatte der Beschuldigte auch nicht. Und schließlich hätte die Anwältin nachfragen können. So forderte die Staatsanwältin einen Freispruch. So sah es auch Verteidiger Karl Würth, der bereits zu Beginn der Verhandlung gesagt hatte, die Aussagen der Zeugen würden das aufklären.
Richterin Katrin Wegele kam der Forderung nach und sprach den Angeklagten frei. Sie mahnte auch an, dass es keinen Kontakt zum Betreiber gegeben hatte, ein Betrug sei ihm deshalb nicht nachzuweisen.