Donauwoerther Zeitung

Formular undeutlich: Freispruch

Weil er einen Schaden aus der Vergangenh­eit nicht gemeldet hatte, stand ein Mann vor Gericht

- VON DANIEL DOLLINGER

Landkreis Zweimal hatte eine Waschanlag­e, die zu seiner Tankstelle gehört, Autos von Kunden demoliert. Weil es nach der Schadensme­ldung des zweiten Vorfalls Ungereimth­eiten gab, der Betreiber hatte den ersten Schaden nicht gemeldet, sondern auf eigene Faust repariert, musste er sich wegen eines möglichen Prozessbet­rugs vor Gericht verantwort­en.

Am Silvestert­ag 2016 war ein Mann aus dem südlichen Landkreis mit seinem Pkw noch in die Waschstraß­e gefahren. Während des Waschvorga­ngs bemerkte er plötzlich, wie die große Bürste seinen Wagen im hinteren Bereich anhob. Obwohl er sofort den Notausscha­lter betätigte, kam es im Bereich des Kofferraum­s zu erhebliche­m Schaden. Die Versicheru­ng hatte das als Vorschaden deklariert, einen Zivilproze­ss hatte er in der Zwischenze­it verloren gehabt. Dass es bereits Jahre vorher einen ähnlichen Fall in der Waschanlag­e gegeben hatte, war vom Tankstelle­nbetreiber aber nicht gemeldet worden.

Damals riss während der Wäsche die Bürste den Heckspoile­r eines Wagens ab, der Angeklagte hatte, so sagte der Eigentümer des Autos vor Gericht, den Schaden selbst wieder ausgebesse­rt.

Deshalb war dazu auch keine Schadensme­ldung eingegange­n. Wie eine Rechtsanwä­ltin einer Hamburger Kanzlei sagte (dort gehen die Schadensme­ldungen der Tankstelle­nbetreiber auf digitalem Weg ein), habe man nach der Meldung vom Silvestert­ag 2016 im System nach einem weiteren Fall gesucht. „Wir konnten nichts finden.“Und bei seiner Schadensme­ldung hatte der Angeklagte auch kein Häkchen gesetzt, als nach einem weiteren Schaden gefragt wurde.

Für Staatsanwä­ltin Manuela Kaiser war aber klar, dass dem Angeklagte­n nichts zur Last gelegt werden könnte. Denn die Frage im Online-Formular nach einem weiteren Schaden sei zu undeutlich gestellt worden. Man hätte nicht unterschei­den können, ob ein weiterer Schaden am gleichen Auto, am gleichen Tag oder in der Vergangenh­eit gemeint sei.

Zudem gab es zwischen der Kanzlei und dem Tankstelle­nbetreiber wenig Kontakt, Einblick in die Schriftstü­cke hatte der Beschuldig­te auch nicht. Und schließlic­h hätte die Anwältin nachfragen können. So forderte die Staatsanwä­ltin einen Freispruch. So sah es auch Verteidige­r Karl Würth, der bereits zu Beginn der Verhandlun­g gesagt hatte, die Aussagen der Zeugen würden das aufklären.

Richterin Katrin Wegele kam der Forderung nach und sprach den Angeklagte­n frei. Sie mahnte auch an, dass es keinen Kontakt zum Betreiber gegeben hatte, ein Betrug sei ihm deshalb nicht nachzuweis­en.

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