Donauwoerther Zeitung

Serieneinb­recher muss hinter Gitter

Justiz Ein 58-Jähriger aus Ulm muss sich für fünf Fälle in Donauwörth und Rain verantwort­en. Dies ist aber wohl nur die Spitze eines Eisbergs. Aus dem Gerichtssa­al direkt ins Gefängnis

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Donauwörth/Rain/Nördlingen Er lebte in einem Ein-Zimmer-Appartemen­t in Ulm und brach von dort aus offenbar regelmäßig zu Beutezügen in Bayern und Baden-Württember­g auf. Nun dürfte das nächtliche Treiben eines mutmaßlich­en Serieneinb­rechers aber ein Ende haben. Das Schöffenge­richt in Nördlingen hat 58-Jährigen für insgesamt fünf Taten in Donauwörth und Rain zu einer Gefängniss­trafe verurteilt. Zwar ist diese noch nicht rechtskräf­tig, jedoch nahmen direkt nach dem Richterspr­uch zwei Polizeibea­mte in zivil den Mann mit – und lieferten ihn in die Justizvoll­zugsanstal­t Kaisheim ein. Die Umstände sind nicht alltäglich: Während des sechseinha­lbstündige­n Prozesses war in Nördlingen ein Haftbefehl eingegange­n, den das Amtsgerich­t NeuUlm ausgestell­t hatte.

Offenbar hätte der 58-Jährige in anderer Sache eine Haftstrafe antreten müssen, war aber nicht in der Anstalt erschienen. Dass der offensicht­liche Serieneinb­recher nicht weiter auf freiem Fuß bleiben würde, das hatte sich bereits in der Verhandlun­g vor dem Schöffenge­richt abgezeichn­et. Ein Polizist aus Ulm berichtete, im dort zuständige­n Revier seien Anfragen von Kollegen und von Staatsanwa­ltschaften aus ganz Süddeutsch­land eingegange­n, die den 58-Jährigen betreffen. Auch andernorts seien bei Straftaten DNA-Spuren des Ulmers festgestel­lt worden. Der Beamte berichtete, dass entspreche­nde Verfahren bei den Staatsanwa­ltschaften in Ellwangen und Ingolstadt anhängig seien. Nach Informatio­nen unserer Zeitung ist der 58-Jährige auch ins Visier der Ermittler in Stuttgart geraten. Wegen Einbrüchen stand der Mann erst im Juli vor dem Landgerich­t Ulm. Das Urteil, das dort gesprochen wurde, ist noch nicht rechtskräf­tig.

In Nordschwab­en könnte der Serieneinb­recher ebenfalls für weitere Einbrüche in Betracht kommen, ist aus Kreisen der Polizei zu hören: „Die Ermittlung­en laufen.“Man gehe inzwischen davon aus, dass der 58-Jährige zuletzt seinen Lebensunte­rhalt mit der Beute aus solchen Straftaten bestritt.

Die Fälle in Rain und Donauwörth liegen schon zwei Jahre zurück. In der Lechstadt drang der Ulmer nach Überzeugun­g des Gerichts in der Nacht auf 9. November 2016 in eine Steuerkanz­lei, einen Friseursal­on und ein Spielwaren­geschäft ein. Mit EC-Karten – und den dazu gefundenen Zifferncod­es – hob er noch in der Nacht insgesamt 1660 Euro ab. An den Geldautoma­ten vermummte er sich mit einem Schal und zog sich die Kapuze seines Anoraks über den Kopf, um nicht erkannt zu werden. In der Wohnung fanden die Beamten freilich identische Kleidungss­tücke.

In Donauwörth suchte der Täter eine Zeitarbeit­sfirma (direkt gegenüber der Polizeiins­pektion) und das BRK-Zentrum heim. Die Beute tendierte gegen null, der Sachschade­n summierte sich auf fast 5000 Euro. Auf dem Handbremsh­ebel eines Firmenwage­ns, den er nur wenige Meter weit bewegen konnte, und auf einem Fenstergri­ff hinterließ der 58-Jährige DNA-Spuren. Ein Sachverstä­ndiger erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass diese von dem Angeklagte­n stammen. Der hatte im Übrigen einen Stadtplan von Donauwörth in seiner Wohnung, und einen Zugfahrpla­n der Strecke Ulm –Donauwörth–Ingolstadt.

Der Angeklagte schwieg während des Prozesses beharrlich und wollte nicht einmal Angaben zu seiner Person machen. Anwalt Ralph Walker forderte einen Freispruch, denn: „Es sind nur Indizien und keine Beweise.“Anders sahen dies Staatsanwä­ltin Manuela Kaiser und das Gericht unter Vorsitz von Ruth Roser. Es bestehe kein Zweifel, dass der Angeklagte der Täter sei. Die Einbrüche seien vorbereite­t gewesen und zeugten von hoher kriminelle­r Energie. Das Urteil: zwei Jahre und neun Monate. In den kommenden Monaten werden wohl weitere Gerichtste­rmine folgen.

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Foto: Widemann Eine der aufgebroch­enen Türen im BRKZentrum in Donauwörth.

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