Serieneinbrecher muss hinter Gitter
Justiz Ein 58-Jähriger aus Ulm muss sich für fünf Fälle in Donauwörth und Rain verantworten. Dies ist aber wohl nur die Spitze eines Eisbergs. Aus dem Gerichtssaal direkt ins Gefängnis
Donauwörth/Rain/Nördlingen Er lebte in einem Ein-Zimmer-Appartement in Ulm und brach von dort aus offenbar regelmäßig zu Beutezügen in Bayern und Baden-Württemberg auf. Nun dürfte das nächtliche Treiben eines mutmaßlichen Serieneinbrechers aber ein Ende haben. Das Schöffengericht in Nördlingen hat 58-Jährigen für insgesamt fünf Taten in Donauwörth und Rain zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Zwar ist diese noch nicht rechtskräftig, jedoch nahmen direkt nach dem Richterspruch zwei Polizeibeamte in zivil den Mann mit – und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Kaisheim ein. Die Umstände sind nicht alltäglich: Während des sechseinhalbstündigen Prozesses war in Nördlingen ein Haftbefehl eingegangen, den das Amtsgericht NeuUlm ausgestellt hatte.
Offenbar hätte der 58-Jährige in anderer Sache eine Haftstrafe antreten müssen, war aber nicht in der Anstalt erschienen. Dass der offensichtliche Serieneinbrecher nicht weiter auf freiem Fuß bleiben würde, das hatte sich bereits in der Verhandlung vor dem Schöffengericht abgezeichnet. Ein Polizist aus Ulm berichtete, im dort zuständigen Revier seien Anfragen von Kollegen und von Staatsanwaltschaften aus ganz Süddeutschland eingegangen, die den 58-Jährigen betreffen. Auch andernorts seien bei Straftaten DNA-Spuren des Ulmers festgestellt worden. Der Beamte berichtete, dass entsprechende Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Ellwangen und Ingolstadt anhängig seien. Nach Informationen unserer Zeitung ist der 58-Jährige auch ins Visier der Ermittler in Stuttgart geraten. Wegen Einbrüchen stand der Mann erst im Juli vor dem Landgericht Ulm. Das Urteil, das dort gesprochen wurde, ist noch nicht rechtskräftig.
In Nordschwaben könnte der Serieneinbrecher ebenfalls für weitere Einbrüche in Betracht kommen, ist aus Kreisen der Polizei zu hören: „Die Ermittlungen laufen.“Man gehe inzwischen davon aus, dass der 58-Jährige zuletzt seinen Lebensunterhalt mit der Beute aus solchen Straftaten bestritt.
Die Fälle in Rain und Donauwörth liegen schon zwei Jahre zurück. In der Lechstadt drang der Ulmer nach Überzeugung des Gerichts in der Nacht auf 9. November 2016 in eine Steuerkanzlei, einen Friseursalon und ein Spielwarengeschäft ein. Mit EC-Karten – und den dazu gefundenen Zifferncodes – hob er noch in der Nacht insgesamt 1660 Euro ab. An den Geldautomaten vermummte er sich mit einem Schal und zog sich die Kapuze seines Anoraks über den Kopf, um nicht erkannt zu werden. In der Wohnung fanden die Beamten freilich identische Kleidungsstücke.
In Donauwörth suchte der Täter eine Zeitarbeitsfirma (direkt gegenüber der Polizeiinspektion) und das BRK-Zentrum heim. Die Beute tendierte gegen null, der Sachschaden summierte sich auf fast 5000 Euro. Auf dem Handbremshebel eines Firmenwagens, den er nur wenige Meter weit bewegen konnte, und auf einem Fenstergriff hinterließ der 58-Jährige DNA-Spuren. Ein Sachverständiger erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass diese von dem Angeklagten stammen. Der hatte im Übrigen einen Stadtplan von Donauwörth in seiner Wohnung, und einen Zugfahrplan der Strecke Ulm –Donauwörth–Ingolstadt.
Der Angeklagte schwieg während des Prozesses beharrlich und wollte nicht einmal Angaben zu seiner Person machen. Anwalt Ralph Walker forderte einen Freispruch, denn: „Es sind nur Indizien und keine Beweise.“Anders sahen dies Staatsanwältin Manuela Kaiser und das Gericht unter Vorsitz von Ruth Roser. Es bestehe kein Zweifel, dass der Angeklagte der Täter sei. Die Einbrüche seien vorbereitet gewesen und zeugten von hoher krimineller Energie. Das Urteil: zwei Jahre und neun Monate. In den kommenden Monaten werden wohl weitere Gerichtstermine folgen.