Einem Gastwirt droht die Schließung
Essen Kontrolleure fanden bei dem Gastronomen verdorbene Lebensmittel – vor Gericht räumte er die Vorwürfe ein. Wie die Behörden nun mit dem Fall verfahren
Nördlingen Verschimmelten Schinken, seit Monaten abgelaufene Wurst und verwesende Schnitzel – was Lebensmittelkontrolleure in einem Nördlinger Gasthaus fanden, verdirbt einem schon beim bloßen Gedanken daran den Appetit. Mehrfach schickte das Landratsamt Fachleute zur Überprüfung in die Wirtschaft, jedes Mal hatten sie etwas zu beanstanden. Der Nördlinger Gastwirt sollte wegen der zahlreichen Vergehen eine saftige Geldstrafe von 14000 Euro bezahlen – das wollte er nicht akzeptieren. Deshalb stand er wenig später vor dem Nördlinger Amtsgericht (wir berichteten).
Auf der Anklagebank räumte der Gastronom die Vorwürfe schließlich ein, zeigte sich aber wenig einsichtig. Er vermutete vielmehr eine Verschwörung der Behörden gegen seine Person. Wegen der angespannten finanziellen Situation seines Betriebs und seines schlechten Gesundheitszustands fiel die Geldstrafe, die Vorsitzender Richter Gerhard Schamann anordnete, mit 5200 Euro wesentlich geringer aus als der Strafbefehl. Doch damit zeigte sich der Gastwirt nicht zufrieden. Wie Schamann bestätigt, hat der Nördlinger Rechtsmittel gegen die Höhe der Strafe eingelegt. Davon unberührt bleibe jedoch, dass er die Vorwürfe gestanden hat, sagt der Richter. Daran lasse sich auch in nächster Instanz am Augsburger Landgericht nicht mehr rütteln. Während der Fall die Justiz noch länger beschäftigen wird, stellt sich die Frage, was in dieser Zeit mit der Wirtschaft des Nördlingers geschieht – darf sie weiter geöffnet bleiben?
Darüber entscheiden wird das Nördlinger Ordnungsamt, sagt der stellvertretende Leiter Daniel Wizinger, der das Verfahren gegen den Gastwirt im Gerichtssaal verfolgt hat. „Wenn es rechtlich bindend ist, dass der Mann die Anschuldigungen gestanden hat, werden wir ein Entzugsverfahren eröffnen“, kündigt Wizinger an.
Das Nördlinger Ordnungsamt kümmere sich um rechtliche Fragen bei Gaststätten, erteile also die Erlaubnis dafür, einen Betrieb zu eröffnen – und könne diese auch wieder entziehen.
Dass die Behörde einem Betreiber einer Gaststätte mit der Schließung drohe, komme durchaus öfter vor, sagt Wizinger. Allerdings gehe es dabei in der Regel um steuerrechtliche Vergehen der Eigentümer. Dass Verstöße gegen die Lebensmittelbestimmungen dazu geführt hätten, dass ein Restaurantinhaber seinen Laden zusperren muss, habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben.
Werde ein sogenanntes Entzugsverfahren eröffnet, höre die Behörde zunächst den Betreiber der Gaststätte an, erläutert Wizinger. Sei man dann der Ansicht, dass ein Entzug der Lizenz notwendig sei, könne es durchaus schnell gehen. Es sei möglich, dass die Wirtschaft noch in diesem Jahr geschlossen werde, wenn dies erforderlich sei, sagt der stellvertretende Leiter des Ordnungsamts.
Konsequenz einer Schließung sei auch, dass der Betreiber nicht einfach andernorts eine neue Gaststätte eröffnen könne. Dass er nach einigen Jahren erneut die Erlaubnis erhalte, eine Wirtschaft zu betreiben, sei möglich – sofern eine Verbesserung im Verhalten erkennbar sei.
Unabhängig vom Handeln des Nördlinger Ordnungsamtes ist eines
Jetzt muss das Amt entscheiden
Weiter regelmäßige Kontrollen
klar: Die Nördlinger Gastwirtschaft wird von der Lebensmittelüberwachung des Landratsamts weiter regelmäßig kontrolliert, das teilt die Sprecherin des Landratsamts Donau-Ries, Gabriele Hoidn, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Generell überprüfe man alle Restaurants im Landkreis regelmäßig. Gebe es Anhaltspunkte, die den Verdacht auf lebensmittelrechtliche Verstöße nahelegen würden, etwa durch Anzeigen aus der Bevölkerung, werde eine außerordentliche Kontrolle vorgenommen. Bei festgestellten Verstößen werde intensiver überwacht, so wie es bei der betroffenen Gaststätte in Nördlingen in den vergangenen Jahren der Fall war.