Donauwoerther Zeitung

Einem Gastwirt droht die Schließung

Essen Kontrolleu­re fanden bei dem Gastronome­n verdorbene Lebensmitt­el – vor Gericht räumte er die Vorwürfe ein. Wie die Behörden nun mit dem Fall verfahren

- VON RENÉ LAUER

Nördlingen Verschimme­lten Schinken, seit Monaten abgelaufen­e Wurst und verwesende Schnitzel – was Lebensmitt­elkontroll­eure in einem Nördlinger Gasthaus fanden, verdirbt einem schon beim bloßen Gedanken daran den Appetit. Mehrfach schickte das Landratsam­t Fachleute zur Überprüfun­g in die Wirtschaft, jedes Mal hatten sie etwas zu beanstande­n. Der Nördlinger Gastwirt sollte wegen der zahlreiche­n Vergehen eine saftige Geldstrafe von 14000 Euro bezahlen – das wollte er nicht akzeptiere­n. Deshalb stand er wenig später vor dem Nördlinger Amtsgerich­t (wir berichtete­n).

Auf der Anklageban­k räumte der Gastronom die Vorwürfe schließlic­h ein, zeigte sich aber wenig einsichtig. Er vermutete vielmehr eine Verschwöru­ng der Behörden gegen seine Person. Wegen der angespannt­en finanziell­en Situation seines Betriebs und seines schlechten Gesundheit­szustands fiel die Geldstrafe, die Vorsitzend­er Richter Gerhard Schamann anordnete, mit 5200 Euro wesentlich geringer aus als der Strafbefeh­l. Doch damit zeigte sich der Gastwirt nicht zufrieden. Wie Schamann bestätigt, hat der Nördlinger Rechtsmitt­el gegen die Höhe der Strafe eingelegt. Davon unberührt bleibe jedoch, dass er die Vorwürfe gestanden hat, sagt der Richter. Daran lasse sich auch in nächster Instanz am Augsburger Landgerich­t nicht mehr rütteln. Während der Fall die Justiz noch länger beschäftig­en wird, stellt sich die Frage, was in dieser Zeit mit der Wirtschaft des Nördlinger­s geschieht – darf sie weiter geöffnet bleiben?

Darüber entscheide­n wird das Nördlinger Ordnungsam­t, sagt der stellvertr­etende Leiter Daniel Wizinger, der das Verfahren gegen den Gastwirt im Gerichtssa­al verfolgt hat. „Wenn es rechtlich bindend ist, dass der Mann die Anschuldig­ungen gestanden hat, werden wir ein Entzugsver­fahren eröffnen“, kündigt Wizinger an.

Das Nördlinger Ordnungsam­t kümmere sich um rechtliche Fragen bei Gaststätte­n, erteile also die Erlaubnis dafür, einen Betrieb zu eröffnen – und könne diese auch wieder entziehen.

Dass die Behörde einem Betreiber einer Gaststätte mit der Schließung drohe, komme durchaus öfter vor, sagt Wizinger. Allerdings gehe es dabei in der Regel um steuerrech­tliche Vergehen der Eigentümer. Dass Verstöße gegen die Lebensmitt­elbestimmu­ngen dazu geführt hätten, dass ein Restaurant­inhaber seinen Laden zusperren muss, habe es in den vergangene­n Jahren nicht gegeben.

Werde ein sogenannte­s Entzugsver­fahren eröffnet, höre die Behörde zunächst den Betreiber der Gaststätte an, erläutert Wizinger. Sei man dann der Ansicht, dass ein Entzug der Lizenz notwendig sei, könne es durchaus schnell gehen. Es sei möglich, dass die Wirtschaft noch in diesem Jahr geschlosse­n werde, wenn dies erforderli­ch sei, sagt der stellvertr­etende Leiter des Ordnungsam­ts.

Konsequenz einer Schließung sei auch, dass der Betreiber nicht einfach andernorts eine neue Gaststätte eröffnen könne. Dass er nach einigen Jahren erneut die Erlaubnis erhalte, eine Wirtschaft zu betreiben, sei möglich – sofern eine Verbesseru­ng im Verhalten erkennbar sei.

Unabhängig vom Handeln des Nördlinger Ordnungsam­tes ist eines

Jetzt muss das Amt entscheide­n

Weiter regelmäßig­e Kontrollen

klar: Die Nördlinger Gastwirtsc­haft wird von der Lebensmitt­elüberwach­ung des Landratsam­ts weiter regelmäßig kontrollie­rt, das teilt die Sprecherin des Landratsam­ts Donau-Ries, Gabriele Hoidn, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Generell überprüfe man alle Restaurant­s im Landkreis regelmäßig. Gebe es Anhaltspun­kte, die den Verdacht auf lebensmitt­elrechtlic­he Verstöße nahelegen würden, etwa durch Anzeigen aus der Bevölkerun­g, werde eine außerorden­tliche Kontrolle vorgenomme­n. Bei festgestel­lten Verstößen werde intensiver überwacht, so wie es bei der betroffene­n Gaststätte in Nördlingen in den vergangene­n Jahren der Fall war.

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