Falsche ins Gesicht: 17-Jähriger fast blind
Gericht Ein 17-Jähriger bekommt bei einem Streit Glasscherben in Gesicht und Auge. Was der Täter zu seiner Entschuldigung im Gericht vorbringt
Ein Streit am Jugendzentrum Monhei-Weilheim endet für einen Mann mit einer schweren Verletzung am Auge.
Monheim-Weilheim Die Sehkraft auf seinem linken Auge liegt bei etwa vier, fünf Prozent. Selbst wenn er sich die Finger direkt vor das Gesicht hält, sieht er nur verschwommen. Hoffnung, dass sich daran noch etwas verbessert, geben ihm die Ärzte nicht. „Eher im Gegenteil.“Der 17-Jährige spricht ruhig, erzählt davon, dass nach bereits drei Operationen in knapp zwei Wochen bereits die nächste ansteht. Dann wollen die Ärzte versuchen, die Linse an seinem Auge zu befestigen. Doch die Scherben einer zerplatzten Bierflasche haben sein Auge zerstört, der Augapfel war gerissen. Durch die Flasche, die ein heute 23-Jähriger dem gelernten Heizungsbauer ins Gesicht geworfen hatte. Dadurch hat er bei der Arbeit teils erhebliche Probleme und mit Kopfschmerzen zu kämpfen. Ein Attest legt einen Berufswechsel nahe. Täter aus dem nördlichen Landkreis musste sich nun vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten.
Passiert war das Ganze bei einer Party im Monheimer Stadtteil Weilheim Ende Januar. Der heute 17-Jährige, der aus Schwarzach stammt, feierte mit zwei Freunden aus der Gegend an dem Baucontainer. Später stieß der Angeklagte mit zwei Arbeitskollegen hinzu. Die drei hatten den Abend zuvor schon gemeinsam verbracht, dabei hatte der Angeklagte einiges getrunken. Im Laufe des Abends seien es „zehn Bier, verschiedene Mischgetränke und ein paar Schnäpse gewesen“, gab er auf Nachfrage von Richterin Ruth Roser zu Protokoll.
An der Rangelei am Jugendtreff war er zunächst gar nicht beteiligt. Weil der Jugendliche rechtsradikale Parolen gerufen habe, sei ein Freund des Angeklagten auf ihn zugegangen. „Ich habe ihn dann zu Boden ge- schubst. Als er wieder aufgestanden ist und sich abgeklopft hat, ist von links hinten die Flasche an mir vorbei und ihm ins Gesicht geknallt“, sagte er vor Gericht aus. Wer die geworfen hatte, war ihm genauso unklar wie auch den anderen Zeugen, die auf der Party waren. Der Angeklagte selbst gab in Gesprächen später in der Nacht zu, die Flasche geworfen zu haben. „Ich wollte die Flasche nur wegwerfen, an die Mauer. Ich dachte, das sei dort ein Ritual“, sagte er.
Am nächsten Tag fuhr er gemeinsam mit einem Bekannten, der ihn noch dazu überredet hatte, zur Polizei nach Donauwörth, um sich selbst zu stellen. Dem Verletzten hat er am selben Tag noch eine Nachricht gesendet und sich entschuldigt. Im Gerichtssaal bat er ihn erneut um Verzeihung. Er gab schließlich auch zu, die Flasche in Richtung der beiden Streithähne geworfen zu haben und in Kauf genommen zu haben, jemanDer den zu verletzen. Das, und die 10 000 Euro, die er dem Opfer mittlerweile als „Vorschuss“bezahlt hatte, wertete Staatsanwältin Kerstin Reitlinger als gutes Zeichen. Trotzdem forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Dominik Stelzig, Anwalt des Opfers, sprach sich dafür aus, eine geringere Strafe zu wählen und auf Bewährung auszusetzen, um dem „jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen“. Auch Verteidiger Martin Henrich sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ruth Roser verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, setzte diese auf Bewährung aus. Zudem muss der 23-Jährige 3000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. „Diese Verurteilung wird Ihnen als Warnung dienen“, sagte sie zum Angeklagten.