Mobilfunk: Räte wollen Anwalt
Kommunalpolitik Beim Bürgerbegehren in Rögling liegen jetzt knapp 230 Unterschriften vor. Wie die Gemeinderäte damit umgehen und warum sie die Bürgermeisterin kritisieren
Rögling Spätestens bis zum 20. Dezember muss der Gemeinderat in Rögling darüber entscheiden, ob er das Bürgerbegehren zum Standort eines Mobilfunkmastes zulässt und es zu einem Bürgerentscheid kommt oder nicht. Am Dienstagabend hat sich das Gremium unter mehreren Gesichtspunkten ausführlich mit dem Thema befasst. Dabei kam es zu dem ein oder anderen bemerkenswerten Beschluss.
Zunächst einmal teilte Gerhard Leinfelder, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Monheim, den Räten das Ergebnis der formalen Prüfung des Bürgerbegehrens mit. Demnach reichte die Röglinger Initiative bei der VG insgesamt knapp 230 Unterschriften für das Begehren ein, davon 79 noch am Dienstag. Dies bedeute, dass sich gut 40 Prozent der Wahlberechtigten in der Kommune dem Bürgerbegehren angeschlossen haben. Die Mindestquote liege grundsätzlich bei zehn Prozent der Wahlberechtigten und würde in Rögling mindestens 54 Unterschriften erfordern.
Die Fragestellung des Begehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Basisstation auf der Flur 634 außerhalb des Ortes errichtet wird?“Diese Formulierung dürfte „unzweifelhaft“sein, merkte Leinfelder an. Auch in der weiteren Begründung habe die Verwaltung keinen Mangel erkannt, der zu einer Unzulässigkeit führen sollte. Das Fazit Leinfelders: „Die formalen Voraussetzungen sind unserer Meinung nach erfüllt.“Landratsamt und Bayerischer Gemeindetag kämen zu dem gleichen Schluss.
Bekanntlich wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens – sie gehören dem Arbeitskreis Mobilfunk an – erreichen, dass die Sendeanlage auf einer Fläche gut 400 Meter südöstlich von Rögling platziert wird. Dort müsste auf freier Flur ein Mast errichtet werden. Im Gegensatz dazu hat sich der Gemeinderat Anfang November für den Schlauchturm des Feuerwehrhauses im Dorf als Standort entschieden. Dies passierte mit 8:1 Stimmen. Einzig Bürgermeisterin Maria Mittl votierte gegen das Feuerwehrhaus.
Mit Blick auf das Bürgerbegehren stellte Gemeinderat Martin Wittmann gleich drei Anträge, die nun behandelt wurden. Er forderte zunächst, dass umgehend externe Fachleute beauftragt werden sollten, um das Begehren rechtlich und fachlich zu bewerten. Er sei kein prinzipieller Gegner eines Bürgerbegehrens oder -entscheids, betonte Wittmann in der Sitzung. Jedoch sei er der Ansicht, dass von dem, was die Initiatoren darlegten, nicht alles stimme. Er selbst könne dies nicht ausreichend bewerten: „Ich bin Laie.“Und weiter: „Deshalb hätte ich gerne noch eine andere Meinung gehört.“
Wittmann regte an, diesbezüglich einen Fachanwalt zu beauftragen. Zudem sei unklar, ob der Mast auf freier Flur baurechtlich überhaupt umsetzbar wäre und ob weitergehende Maßnahmen nötig wären, wie zum Beispiel der Kauf von Grund und Boden.
Geschäftsleiter Leinfelder erklär- te, auch beim Schlauchturm seien noch nicht alle Fragen geklärt. Der Verwaltungsleiter machte darauf aufmerksam, dass ein entsprechender Anwalt einen Stundensatz von mindestens 250 Euro habe. Der Rechtssprechung zufolge müsse in der Begründung eines Bürgerbegehrens grundsätzlich nicht alles sachlich richtig sein, um zugelassen zu werden.
Gemeinderat Franz Mayer sagte, für ihn sei die Gesundheitsvorsorge ein entscheidender Punkt, und merkte zum Beschluss des Gemeinderats an: „Ich glaube nicht, dass acht Stimmen völlig falsch gelegen sind.“
Bürgermeisterin Mittl erklärte, ein Bürgerentscheid würde die Kommune etwa 1000 bis 1500 Euro kosten. Im Übrigen verstehe sie nicht, dass zunächst alle Räte bei einer Standortsuche außerhalb des Dorf mitgegangen seien und sich jetzt dagegen sträubten. Maria Mittl sprach sich für einen Bürgerentscheid aus.
Aus den Reihen der Gemeinderäte musste sie sich auch harte Kritik anhören. Der Informationsfluss vonseiten der Bürgermeisterin sei „nicht korrekt“gewesen, monierte beispielsweise Konrad Fieger. Er schlug vor, Zweiter Bürgermeister Richard Kohl sollte für die Gemeinde mit einem geeigneten Anwalt Kontakt aufnehmen. Maria Mittl entgegnete, sie könne damit leben, auch um des Friedens Willen. Der Beschluss fiel denn auch einstimmig.
In einem weiteren Antrag wollte Martin Wittmann erreichen, dass der Beschluss der Räte für den Schlauchturm sofort vollzogen wird. Maria Mittl sagte hierzu, das Landratsamt habe der Kommune geraten, in dieser Richtung wegen des Bürgerbegehrens keine weiteren Schritte zu unternehmen. Wittmann rückte von seinem Antrag ab, kritisierte die Bürgermeisterin jedoch deutlich. In der Vergangenheit seien Beschlüsse nicht oder nur verspätet umgesetzt worden: „Ich habe ein deutliches Misstrauen gegen die Bürgermeisterin.“
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Frage, welcher Seite wie viel Platz im Gemeindeblatt eingeräumt wird. Die Räte hatten ihre Position auf einer Seite dargelegt, die Initiative tat dies einmal auf vier und einmal auf sechs Seiten. Generell müsse jeder die gleiche Präsentationsmöglichkeit haben, erklärte Geschäftsleiter Leinfelder.
Der Stellvertreter bekommt einen Auftrag