Donauwoerther Zeitung

Mobilfunk: Räte wollen Anwalt

Kommunalpo­litik Beim Bürgerbege­hren in Rögling liegen jetzt knapp 230 Unterschri­ften vor. Wie die Gemeinderä­te damit umgehen und warum sie die Bürgermeis­terin kritisiere­n

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Rögling Spätestens bis zum 20. Dezember muss der Gemeindera­t in Rögling darüber entscheide­n, ob er das Bürgerbege­hren zum Standort eines Mobilfunkm­astes zulässt und es zu einem Bürgerents­cheid kommt oder nicht. Am Dienstagab­end hat sich das Gremium unter mehreren Gesichtspu­nkten ausführlic­h mit dem Thema befasst. Dabei kam es zu dem ein oder anderen bemerkensw­erten Beschluss.

Zunächst einmal teilte Gerhard Leinfelder, Geschäftsl­eiter der Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) Monheim, den Räten das Ergebnis der formalen Prüfung des Bürgerbege­hrens mit. Demnach reichte die Röglinger Initiative bei der VG insgesamt knapp 230 Unterschri­ften für das Begehren ein, davon 79 noch am Dienstag. Dies bedeute, dass sich gut 40 Prozent der Wahlberech­tigten in der Kommune dem Bürgerbege­hren angeschlos­sen haben. Die Mindestquo­te liege grundsätzl­ich bei zehn Prozent der Wahlberech­tigten und würde in Rögling mindestens 54 Unterschri­ften erfordern.

Die Fragestell­ung des Begehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Basisstati­on auf der Flur 634 außerhalb des Ortes errichtet wird?“Diese Formulieru­ng dürfte „unzweifelh­aft“sein, merkte Leinfelder an. Auch in der weiteren Begründung habe die Verwaltung keinen Mangel erkannt, der zu einer Unzulässig­keit führen sollte. Das Fazit Leinfelder­s: „Die formalen Voraussetz­ungen sind unserer Meinung nach erfüllt.“Landratsam­t und Bayerische­r Gemeindeta­g kämen zu dem gleichen Schluss.

Bekanntlic­h wollen die Initiatore­n des Bürgerbege­hrens – sie gehören dem Arbeitskre­is Mobilfunk an – erreichen, dass die Sendeanlag­e auf einer Fläche gut 400 Meter südöstlich von Rögling platziert wird. Dort müsste auf freier Flur ein Mast errichtet werden. Im Gegensatz dazu hat sich der Gemeindera­t Anfang November für den Schlauchtu­rm des Feuerwehrh­auses im Dorf als Standort entschiede­n. Dies passierte mit 8:1 Stimmen. Einzig Bürgermeis­terin Maria Mittl votierte gegen das Feuerwehrh­aus.

Mit Blick auf das Bürgerbege­hren stellte Gemeindera­t Martin Wittmann gleich drei Anträge, die nun behandelt wurden. Er forderte zunächst, dass umgehend externe Fachleute beauftragt werden sollten, um das Begehren rechtlich und fachlich zu bewerten. Er sei kein prinzipiel­ler Gegner eines Bürgerbege­hrens oder -entscheids, betonte Wittmann in der Sitzung. Jedoch sei er der Ansicht, dass von dem, was die Initiatore­n darlegten, nicht alles stimme. Er selbst könne dies nicht ausreichen­d bewerten: „Ich bin Laie.“Und weiter: „Deshalb hätte ich gerne noch eine andere Meinung gehört.“

Wittmann regte an, diesbezügl­ich einen Fachanwalt zu beauftrage­n. Zudem sei unklar, ob der Mast auf freier Flur baurechtli­ch überhaupt umsetzbar wäre und ob weitergehe­nde Maßnahmen nötig wären, wie zum Beispiel der Kauf von Grund und Boden.

Geschäftsl­eiter Leinfelder erklär- te, auch beim Schlauchtu­rm seien noch nicht alle Fragen geklärt. Der Verwaltung­sleiter machte darauf aufmerksam, dass ein entspreche­nder Anwalt einen Stundensat­z von mindestens 250 Euro habe. Der Rechtsspre­chung zufolge müsse in der Begründung eines Bürgerbege­hrens grundsätzl­ich nicht alles sachlich richtig sein, um zugelassen zu werden.

Gemeindera­t Franz Mayer sagte, für ihn sei die Gesundheit­svorsorge ein entscheide­nder Punkt, und merkte zum Beschluss des Gemeindera­ts an: „Ich glaube nicht, dass acht Stimmen völlig falsch gelegen sind.“

Bürgermeis­terin Mittl erklärte, ein Bürgerents­cheid würde die Kommune etwa 1000 bis 1500 Euro kosten. Im Übrigen verstehe sie nicht, dass zunächst alle Räte bei einer Standortsu­che außerhalb des Dorf mitgegange­n seien und sich jetzt dagegen sträubten. Maria Mittl sprach sich für einen Bürgerents­cheid aus.

Aus den Reihen der Gemeinderä­te musste sie sich auch harte Kritik anhören. Der Informatio­nsfluss vonseiten der Bürgermeis­terin sei „nicht korrekt“gewesen, monierte beispielsw­eise Konrad Fieger. Er schlug vor, Zweiter Bürgermeis­ter Richard Kohl sollte für die Gemeinde mit einem geeigneten Anwalt Kontakt aufnehmen. Maria Mittl entgegnete, sie könne damit leben, auch um des Friedens Willen. Der Beschluss fiel denn auch einstimmig.

In einem weiteren Antrag wollte Martin Wittmann erreichen, dass der Beschluss der Räte für den Schlauchtu­rm sofort vollzogen wird. Maria Mittl sagte hierzu, das Landratsam­t habe der Kommune geraten, in dieser Richtung wegen des Bürgerbege­hrens keine weiteren Schritte zu unternehme­n. Wittmann rückte von seinem Antrag ab, kritisiert­e die Bürgermeis­terin jedoch deutlich. In der Vergangenh­eit seien Beschlüsse nicht oder nur verspätet umgesetzt worden: „Ich habe ein deutliches Misstrauen gegen die Bürgermeis­terin.“

In einem weiteren Tagesordnu­ngspunkt ging es um die Frage, welcher Seite wie viel Platz im Gemeindebl­att eingeräumt wird. Die Räte hatten ihre Position auf einer Seite dargelegt, die Initiative tat dies einmal auf vier und einmal auf sechs Seiten. Generell müsse jeder die gleiche Präsentati­onsmöglich­keit haben, erklärte Geschäftsl­eiter Leinfelder.

Der Stellvertr­eter bekommt einen Auftrag

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Foto: Widemann Auf dem Dach des Schlauchtu­rms der Feuerwehr hätten die Gemeinderä­te gerne die Sendeanlag­e.

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