Bürgerentscheid muss kommen
Eines wurde bei der Sitzung in Rögling offensichtlich: Die Gemeinderäte tun sich schwer damit, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum MobilfunkmastStandort zu entscheiden. Noch vor ein paar Wochen waren sich die acht Räte einig und nach eigenen Angaben auch sicher, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Der Arbeitskreis Mobilfunk, der sich in der Kommune gebildet hat, hält jedoch eine Sendeanlage außerhalb des Dorfs für sinnvoller und gesundheitlich verträglicher.
Womit die Gemeinderäte anscheinend nicht gerechnet haben, ist die Resonanz auf das Bürgerbegehren. Fast 230 Unterschriften in dem 650-Einwohner-Ort sind ein deutliches Zeichen, dass das Thema die Menschen bewegt – und viele den Standort Schlauchturm kritisch sehen.
Eines sollte den Ratsmitgliedern in dieser Situation klar sein: Auch wenn sie Informationsdefizite sehen und manche Aussagen des Arbeitskreises anzweifeln – an einem Bürgerentscheid führt kein Weg vorbei. Das Bürgerbegehren erfüllt die formalen Voraussetzungen. Ob es Sinn macht, noch schnell von einem Anwalt eine Meinung einzuholen, sei dahingestellt. Sollten die Räte das Begehren nicht zulassen, wäre der Schaden in der Gemeinde groß. Es würde auch mit ziemlicher Sicherheit eine juristische Auseinandersetzung folgen und am Ende – darauf deutet alles hin – doch ein Bürgerentscheid stattfinden.