Donauwoerther Zeitung

Weniger Rente für Airbus-Mitarbeite­r

Luftfahrt Weil das aktuelle Betriebsre­nten-System nicht mehr finanzierb­ar ist, verhandelt der Konzern über eine neue Regelung. Für einige Beschäftig­te dürfte das nicht ohne Folgen bleiben

- VON THOMAS DOMJAHN

Augsburg Berufsanfä­nger und junge Mitarbeite­r des Airbus-Konzerns müssen sich offenbar darauf einstellen, im Ruhestand weniger Geld auf dem Konto zu haben als gedacht. Nach Informatio­nen unserer Redaktion plant der Luftfahrtk­onzern, der gleich mehrere Standorte in der Region hat, eine Neugestalt­ung der Betriebsre­nten. Demnach liegt bei Airbus bereits ein fertiges Konzept unterschri­ftsreif auf dem Tisch. Schon nächste Woche könnte es zu einer Einigung kommen.

Bei einer Betriebsre­nte steuert ein Unternehme­n Geld bei, damit seine Mitarbeite­r für den Ruhestand vorsorgen können. Airbus garantiert einer internen Mitteilung zufolge aber künftig keine feste Verzinsung der Beiträge mehr. Vielmehr solle sich die Verzinsung an den Zinsen der Kapitalmär­kte orientiere­n, schreibt Lars Immisch, Personalch­ef der Division Defence and Space, in einer E-Mail an die Belegschaf­t. Als Grund für die Neugestalt­ung der Betriebsre­nten gibt Immisch die „lang anhaltende Niedrigzin­sphase und die damit verbundene­n bilanziell­en Auswirkung­en“an. Im Klartext: Aufgrund der Nullzinsen ist das bisherige Modell bei Airbus nicht mehr finanzierb­ar. Die Rentner werden dem Konzern zu teuer.

Aktuell gehen mehrere Unternehme­n einen ähnlichen Weg wie Airbus. Denn in Zeiten von Nullzinsen kann eine Garantieve­rzinsung nach hinten losgehen. „Der Trend bei den Betriebsre­nten geht deshalb weg von festen Zinsverspr­echen“, erläutert Renten-Expertin Heinke Conrads vom Beratungsu­nternehmen Willis Towers Watson. „Ökonomisch ist es vernünftig, den Zins an die Kapitalmar­ktentwickl­ung zu koppeln und die Betriebsre­nten zukunftsfe­st aufzustell­en, damit auch künftige Generation­en davon profitiere­n können“, sagt sie. Ähnlich argumentie­rt Klaus Stieferman­n, Geschäftsf­ührer der Arbeitsgem­einschaft für betrieblic­he Altersvers­orgung. „Die Unternehme­n können es heute nicht mehr leisten, üppige Verspreche­n zu machen“, sagt er.

Airbus hat den Informatio­nen zufolge die bisherige Betriebsve­reinbarung zum Jahresende gekündigt, um für ein neues Modell Platz zu schaffen. Mit der Zustimmung des Konzernbet­riebsrats in seiner nächsten Sitzung am 12. Dezember sei zu rechnen, heißt es in dem Schreiben weiter.

Bisher galt der sogenannte „Persönlich­e Pensions Plan“. Demnach zahlt der Arbeitgebe­r 1,75 Prozent des Bruttolohn­s auf ein sogenannte­s Basiskonto ein. Bei einem Jahresverd­ienst von 50000 Euro wären dies 875 Euro. Dieser Betrag wird mit einem Altersfakt­or, der eine garantiert­e Verzinsung von 5,5 Prozent erhält, multiplizi­ert. Je jünger der Arbeitnehm­er, desto höher der Altersfakt­or.

Zusätzlich kann der Arbeitnehm­er auf einem sogenannte­n Aufbaukont­o weiteres Renten-Kapital aufbauen, indem er auf einen Teil seines Bruttogeha­lts (zum Beispiel auf 50 Euro pro Monat) zugunsten von Versorgung­sleistunge­n verzichtet. Auch diese Beträge werden wie beim Arbeitgebe­r-Anteil mit einem Altersfakt­or multiplizi­ert.

Im neuen Modell gibt es statt des Aufbaukont­os ein sogenannte­s Zusatzkont­o. Dieses arbeitet jedoch nicht mit einer Festverzin­sung wie bisher. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am Kapitalmar­kt. Übergangsw­eise soll es 2019 noch eine Garantieve­rzinsung von fünf Prozent (statt bisher 5,5 Prozent) geben. Ab 2020 gilt dann die Kapitalmar­ktregelung. Angesichts der derzeitige­n Niedrigzin­sen, die auch bis 2020 nur minimal steigen dürften, ist die Neuregelun­g eine faktische Rentenkürz­ung, allerdings von einem sehr hohen Niveau kommend. Theoretisc­h könnten die Arbeitnehm­er eines Tages von der Regelung sogar profitiere­n. Nämlich dann, wenn die Kapitalmar­ktzinsen über 5,5 Prozent steigen. Doch dieses Szenario ist – Stand heute – äußerst unrealisti­sch.

Die heutigen Airbus-Rentner sind nicht von der Neuregelun­g betroffen. Auch wer am Ende seiner Karriere steht, sollte nur minimale Abschläge in Kauf nehmen müssen. Für Berufsanfä­nger und junge Arbeitnehm­er dürfte sich die faktische Senkung der Verzinsung aber auf dem Rentenkont­o bemerkbar machen, zumal der Zinseszins­effekt bei niedrigere­r Verzinsung weniger stark ausfällt.

Der Airbus-Betriebsra­t zeigte sich auf Nachfrage zurückhalt­end. Es gebe bei der Betriebsre­nte noch Klärungsbe­darf, hieß es aus Betriebsra­tskreisen. Auch für Christian Birkhofer, Betriebsra­tsvorsitze­nder Airbus Defence and Space, ist eine Lösung noch nicht in Reichweite. Er rechne erst Anfang 2019 mit einem Abschluss der Verhandlun­gen. Erst danach könne er inhaltlich Stellung nehmen. Auch der AirbusKonz­ern wollte sich mit Rücksicht auf die laufenden Verhandlun­gen nicht zu der Vereinbaru­ng äußern.

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