Fahrstuhl am Mertinger Ärztehaus kommt
Gemeinderat beschäftigt sich mit Eingaben und Anfragen des Ortsbeauftragten aus Heißesheim
Mertingen Der Gemeinderat von Mertingen beschäftigte sich in seiner vergangenen Sitzung vor allem mit Eingaben des Heißesheimer Ortsbeauftragten Wolfgang Kurka. Dieser wollte unter anderem wissen, wann der Fahrstuhl am Ärztehaus denn realisiert werde. „ In den vergangenen vier Jahren und bereits auch schon Jahre zuvor wurde seitens des Gemeinderats mehrfach die Installation eines Aufzugs beschlossen. Im vergangenen Jahr 2017 konnte der Aufzugsanbau angeblich wegen des bevorstehenden schlechten Wetters nicht mehr in die Tat umgesetzt werden. Nun hatten wir im Jahr 2018 hervorragendes Wetter, sodass durchaus in diesem Jahr, zumindest witterungsbedingt, eine Realisierung möglich gewesen wäre“, schreibt Kurka. Deshalb wolle er wissen, ob die Maßnahme „überhaupt noch gewünscht“sei.
Bürgermeister Albert Lohner informiert dazu, dass die Ausschreibung der Gewerke für den Aufzug des Ärztehauses durchgeführt wurde. Die Angebotseröffnungen fanden demnach am 27. November statt. Dass sie die Planungen in die Länge zogen, habe damit zu tun, dass sich die Gemeinderäte verschiedene Planungsvarianten aufzeigen ließen, so Lohner. sich die Baupreise während der Planungsphase immer weiter nach oben entwickelt haben, wurde im Frühjahr 2018 die Konstruktion des Liftes nochmals angepasst, um den vorgegebenen Kostenrahmen einzuhalten.“Deswegen wird es nun doch kein reiner Glasaufzug, sondern auch Beton verbaut. Das Ausschreibungsergebnis liege nun größtenteils vor und sei unter den angesetzten Kosten von 300 000 Euro, so der Bürgermeister.
Der Aufzug wird im Bereich des Haupteinganges angebaut, das bedingt, dass während der Bauphase der Zugang zum Ärztehaus über die ehemalige Apotheke erfolgen muss. Dieser Zugang steht ab Januar 2019 – nach dem Umbau der Räumlichkeiten der ehemaligen Apotheke – zur Verfügung, ergänzt Lohner. Der Bau des Fahrstuhls soll im ersten Quartal des kommenden Jahres erfolgen. „Ich hätte mir gewünscht, dass Wolfgang Kurka den Sachstand im Rathaus abfragt, dann hätte er sich seine Vermutungen und Unterstellungen ersparen können“, merkte Lohner zu dem Thema noch an.
● Haushalt Bemängelt wurde von Kurka in einer weiteren Eingabe auch die späte Verabschiedung des Haushaltes in den beiden vergangenen Jahren. Dies war jeweils zu Beginn der zweiten Jahreshälfte der Die Gemeindeordnung schreibe „klar und verbindlich“vor, dass die beschlossene Haushaltssatzung ein Monat vor dem Haushaltsjahr der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Spätester Termin wäre damit hinsichtlich des Haushaltes für das Jahr 2019 der 1. Dezember 2018 gewesen.
Lohner sagt zu dem Thema, dass eine „sachlich sinnvolle Aufstellung“des Haushaltsplanes zum 30. November für das Folgejahr aus Sicht der Gemeindeverwaltung nicht möglich sei. Die Einnahmen im Haushaltsplan Mertingens würden in hohem Maße von den schwankenden Gewerbesteuern be„nachdem stimmt. „Es hat sich in all den vergangenen Jahren als zielführend erweisen, diese Ansätze im ersten Quartal des Jahres direkt mit den ortsansässigen Unternehmen abzustimmen, um realistische Haushaltsansätze einzustellen.“
Die vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträge zur Gewerbesteuerermittlung entstammten dem Vorjahr und entsprächen nicht immer dem aktuellen Konjunkturverlauf der Unternehmen, so Lohner. Ein zu optimistischer Ansatz in den Gewerbesteuerannahmen könnte einen Nachtragshaushalt mit Darlehensaufnahme nötig machen, ein zu pesfall. simistischer Ansatz verhindere zeitgerechte Investitionen und bringe somit konjunkturbedingte Mehrkosten. Hinzu komme, dass Ende November auch die zu zahlende Umlage für den Kreis und den Bezirk noch nicht feststünden.
● Eine zeitnahe Verabschiedung von Satzungen ist sinnvoll, betonte Kurka in seinem Schreiben mit Blick auf die Augsburger Straße. Dies sei beim Thema Straßenausbaubeiträge versäumt worden. Der Ortsbeauftragte beklagte, dass die Kosten hinsichtlich des Gehwegs den Anliegern bislang nicht in Rechnung gestellt wurden und dies nun auch nicht mehr möglich sei. Zudem habe die Kommune eine zweite Option ungenutzt gelassen, für die eine erlassene Satzung nötig gewesen wäre. Wäre dies bis 11. April verabschiedet gewesen, hätte sich die Gemeinde dank der in Artikel 19, Absatz 9 des Kommunalabgabengesetzes festgelegten Übergangsvorschriften das Geld vom Freistaat zurückholen können, so Kurka. So sei der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden.
Der Darstellung widerspricht Lohner. Mertingen habe seit dem Jahr 2007 eine Straßenausbaubeitragssatzung, die „bis heute nicht aufgehoben worden ist“, und somit auch diesen April gegolten habe.