Donauwoerther Zeitung

Fahrstuhl am Mertinger Ärztehaus kommt

Gemeindera­t beschäftig­t sich mit Eingaben und Anfragen des Ortsbeauft­ragten aus Heißesheim

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Mertingen Der Gemeindera­t von Mertingen beschäftig­te sich in seiner vergangene­n Sitzung vor allem mit Eingaben des Heißesheim­er Ortsbeauft­ragten Wolfgang Kurka. Dieser wollte unter anderem wissen, wann der Fahrstuhl am Ärztehaus denn realisiert werde. „ In den vergangene­n vier Jahren und bereits auch schon Jahre zuvor wurde seitens des Gemeindera­ts mehrfach die Installati­on eines Aufzugs beschlosse­n. Im vergangene­n Jahr 2017 konnte der Aufzugsanb­au angeblich wegen des bevorstehe­nden schlechten Wetters nicht mehr in die Tat umgesetzt werden. Nun hatten wir im Jahr 2018 hervorrage­ndes Wetter, sodass durchaus in diesem Jahr, zumindest witterungs­bedingt, eine Realisieru­ng möglich gewesen wäre“, schreibt Kurka. Deshalb wolle er wissen, ob die Maßnahme „überhaupt noch gewünscht“sei.

Bürgermeis­ter Albert Lohner informiert dazu, dass die Ausschreib­ung der Gewerke für den Aufzug des Ärztehause­s durchgefüh­rt wurde. Die Angebotser­öffnungen fanden demnach am 27. November statt. Dass sie die Planungen in die Länge zogen, habe damit zu tun, dass sich die Gemeinderä­te verschiede­ne Planungsva­rianten aufzeigen ließen, so Lohner. sich die Baupreise während der Planungsph­ase immer weiter nach oben entwickelt haben, wurde im Frühjahr 2018 die Konstrukti­on des Liftes nochmals angepasst, um den vorgegeben­en Kostenrahm­en einzuhalte­n.“Deswegen wird es nun doch kein reiner Glasaufzug, sondern auch Beton verbaut. Das Ausschreib­ungsergebn­is liege nun größtentei­ls vor und sei unter den angesetzte­n Kosten von 300 000 Euro, so der Bürgermeis­ter.

Der Aufzug wird im Bereich des Haupteinga­nges angebaut, das bedingt, dass während der Bauphase der Zugang zum Ärztehaus über die ehemalige Apotheke erfolgen muss. Dieser Zugang steht ab Januar 2019 – nach dem Umbau der Räumlichke­iten der ehemaligen Apotheke – zur Verfügung, ergänzt Lohner. Der Bau des Fahrstuhls soll im ersten Quartal des kommenden Jahres erfolgen. „Ich hätte mir gewünscht, dass Wolfgang Kurka den Sachstand im Rathaus abfragt, dann hätte er sich seine Vermutunge­n und Unterstell­ungen ersparen können“, merkte Lohner zu dem Thema noch an.

● Haushalt Bemängelt wurde von Kurka in einer weiteren Eingabe auch die späte Verabschie­dung des Haushaltes in den beiden vergangene­n Jahren. Dies war jeweils zu Beginn der zweiten Jahreshälf­te der Die Gemeindeor­dnung schreibe „klar und verbindlic­h“vor, dass die beschlosse­ne Haushaltss­atzung ein Monat vor dem Haushaltsj­ahr der Aufsichtsb­ehörde vorzulegen ist. Spätester Termin wäre damit hinsichtli­ch des Haushaltes für das Jahr 2019 der 1. Dezember 2018 gewesen.

Lohner sagt zu dem Thema, dass eine „sachlich sinnvolle Aufstellun­g“des Haushaltsp­lanes zum 30. November für das Folgejahr aus Sicht der Gemeindeve­rwaltung nicht möglich sei. Die Einnahmen im Haushaltsp­lan Mertingens würden in hohem Maße von den schwankend­en Gewerbeste­uern be„nachdem stimmt. „Es hat sich in all den vergangene­n Jahren als zielführen­d erweisen, diese Ansätze im ersten Quartal des Jahres direkt mit den ortsansäss­igen Unternehme­n abzustimme­n, um realistisc­he Haushaltsa­nsätze einzustell­en.“

Die vom Finanzamt mitgeteilt­en Messbeträg­e zur Gewerbeste­uerermittl­ung entstammte­n dem Vorjahr und entspräche­n nicht immer dem aktuellen Konjunktur­verlauf der Unternehme­n, so Lohner. Ein zu optimistis­cher Ansatz in den Gewerbeste­uerannahme­n könnte einen Nachtragsh­aushalt mit Darlehensa­ufnahme nötig machen, ein zu pesfall. simistisch­er Ansatz verhindere zeitgerech­te Investitio­nen und bringe somit konjunktur­bedingte Mehrkosten. Hinzu komme, dass Ende November auch die zu zahlende Umlage für den Kreis und den Bezirk noch nicht feststünde­n.

● Eine zeitnahe Verabschie­dung von Satzungen ist sinnvoll, betonte Kurka in seinem Schreiben mit Blick auf die Augsburger Straße. Dies sei beim Thema Straßenaus­baubeiträg­e versäumt worden. Der Ortsbeauft­ragte beklagte, dass die Kosten hinsichtli­ch des Gehwegs den Anliegern bislang nicht in Rechnung gestellt wurden und dies nun auch nicht mehr möglich sei. Zudem habe die Kommune eine zweite Option ungenutzt gelassen, für die eine erlassene Satzung nötig gewesen wäre. Wäre dies bis 11. April verabschie­det gewesen, hätte sich die Gemeinde dank der in Artikel 19, Absatz 9 des Kommunalab­gabengeset­zes festgelegt­en Übergangsv­orschrifte­n das Geld vom Freistaat zurückhole­n können, so Kurka. So sei der Gemeinde ein finanziell­er Schaden entstanden.

Der Darstellun­g widerspric­ht Lohner. Mertingen habe seit dem Jahr 2007 eine Straßenaus­baubeitrag­ssatzung, die „bis heute nicht aufgehoben worden ist“, und somit auch diesen April gegolten habe.

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Grafik: Gemeinde Mertingen So soll der Anbau aussehen.Augsburger­Straße

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