Bürgermeister Vellinger hat Ärger wegen Bauplätzen
Bürgermeister Georg Vellinger hat zugunsten seiner Tochter Grundstücksgrenzen im Neubaugebiet „Schletzenbach“verschieben lassen. Die schlechtergestellten Bewerber um die Grundstücke wollen das nicht hinnehmen
Der Gemeindechef hat zugunsten seiner Tochter Grundstücksgrenzen im Neubaugebiet „Schletzenbach“verschieben lassen.
Buchdorf Es herrscht Unruhe in der Gemeinde Buchdorf. Grund dafür ist das Vorgehen des Bürgermeisters Georg Vellinger bei der Grundstücksvergabe im erst 2018 neu erschlossenen Baugebiet „Schletzenbach“. Denn der Rathauschef hat ohne Kenntnis des Gemeinderates zwei Bauplätze verkleinert und durch das Vermessungsamt neu auszeichnen lassen. Die frei gewordenen Quadratmeter wurden einem Grundstück zugeschlagen, das seine Tochter kaufen wollte. Das Thema schlug so hohe Wellen, dass die staatliche Kommunalaufsicht eingeschaltet wurde und die PWG Buchdorf „alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft“hat.
Was war genau geschehen? Im Baugebiet „Schletzenbach“wurden 28 Grundstücke entwickelt. Eines davon bot der Bürgermeister im Juli 2018 einer ehemaligen Buchdorferin und deren Lebenpartner an. Per Mail bestätigte er die Reservierung des 1033 Quadratmeter großen Grundstückes. Als der Verkauf und ein Notartermin im November dann näher rückten, informierte Vellinger die Interessenten, der Bauplatz habe nun 937 Quadratmeter – also fast 100 Quadratmeter weniger als ursprünglich angegeben.
Das verwunderte die Interessenten sehr, war ihnen doch die versprochene Größe wichtig gewesen. Eine Nachfrage beim Bürgermeister brachte keine Erklärung für die Verkleinerung. Diverse Nachforschungen der betroffenen Familie brachten folgenden Vorgang zutage: Der Gemeinderat hatte den Bebauungsplan „Schletzenbach“am 26. Februar 2018 genehmigt, worauf das Vermessungsamt im September und Oktober die einzelnen Grundstücksgrenzen vermessen und vor Ort markiert hatte. Diese Grenzmarkierungen waren aber offensichtlich nachträglich versetzt worden, was an Ort und Stelle deutlich sichtbar war. Dran konnte jeder erkennen, dass der Bürgermeister bei zwei Grundstücken – nämlich dem der besagten Interessenten und noch bei einem weiteren – die Grenzen um mehrere Meter hat verändern lassen, um bei einem dritten die Fläche zu vergrößern. Genau jenes, nun von gut 1000 Quadratmeter auf etwa 1150 Quadratmeter angewachsenes Grundstück wollte seine Tochter erwer- Sie sitzt ebenfalls im Buchdorfer Gemeinderat und war scheinbar die Einzige, die außer ihrem Vater von dessen Handeln wusste. Denn alle weiteren elf Gemeinderäte – sowohl von der CSU als auch von den anderen Gruppierungen – wurden erst vor wenigen Wochen darüber informiert. Das allerdings nicht vom Bürgermeister selbst, sondern vom Vater der schlechter gestellten Bauplatzbewerberin, deren Grundstück verkleinert wurde. Er suchte alle Gemeinderatsmitglieder einzeln auf und informierte sie. „Keiner der Gemeinderäte konnte das Handeln des Bürgermeisters nachvollziehen“, sagt er gegenüber dieser Zeitung. Alle Räte hätten sich mit den Platzbewerbern solidarisch gezeigt.
Die Empörung ist groß und sorgt bis heute für Gesprächsstoff im Dorf. Bürgermeister Vellinger versteht das nicht. Er steht zu seinem Handeln. „Das war ein ganz normaler Vorgang“, sagt er gegenüber dieser Zeitung. Immer schon habe man es so gehalten, dass der Gemeinderat zwar den Bebauungsplan und die Außengrenzen festlege, die Grenzen zwischen den Grundstücken aber flexibel seien, um dem Bedarf der Interessenten gerecht zu werden. „Da gehen immer mal ein paar Quadratmeter hin und her“, sagt der Rathauschef. Dass sich keiner der Gemeinderäte an diese Praxis erinnere, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Bei 14 der 28 Bauplätze seien die Grenzen verschoben worden. „Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde habe ich die Berechtigung dazu“, sagt der Rathauschef.
Doch die Bauplatzbewerberin, deren Grundstück nun hätte 100 Quadratmeter kleiner sein sollen, wollte es genauer wissen. Sie wandte sich auch aus Enttäuschung darüber, dass eine Grundstücksveränderung ohne vorherige Absprache passiert war, an die Kommunalaufsicht. In ihrer Aufsichtsbeschwerde wegen nachträglicher Grenzverschiebung fordert sie, das Vorgehen des Bürgermeisters auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Als die Sache ans Licht kam, reichte auch die PWG Buchdorf eine Fachaufsichtsbeschwerde ein, die dem Rathauschef Amtsmissbrauch und Vorteilsgewährung gegenüber einem Familienmitglied und vorsätzliche unzureichende Information des Gemeinderates vorben. wirft. „Wir, die Gemeinderäte der Pwg/freie Wähler, haben alle uns zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft, weil wir befürchten, dass der unserer Meinung nach skrupellose Alleingang des Bürgermeisters wieder einmal rechtskonform hingebogen und vertuscht wird“, sagt Paula Haunstetter von der PWG.
Landrat Stefan Rößle bestätigt, dass die Kommunalaufsicht prüft, ob der Bürgermeister gegen Kommunalrecht verstoßen hat. „Wir werden das zeitnah und umfassend aufarbeiten“, sagt Rößle. Grundlage für eine Entscheidung sei die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung der Gemeinde Buchdorf und eine Stellungnahme des Bürgermeisters.
Das Handeln der Bauplatz-interessenten hat übrigens etwas bewirkt: Das Vermessungsamt ist erneut nach Buchdorf gefahren, um die Grundstücke wieder in ihrer ursprünglichen Größe auszumessen. Es wurde also alles wieder rückgängig gemacht – wohl auch auf Druck der Kommunalaufsicht. Die Tochter Georg Vellingers hat mittlerweile ihr Kaufinteresse an dem für sie gedachten Grundstück verloren.