Donauwoerther Zeitung

Bürgermeis­ter Vellinger hat Ärger wegen Bauplätzen

Bürgermeis­ter Georg Vellinger hat zugunsten seiner Tochter Grundstück­sgrenzen im Neubaugebi­et „Schletzenb­ach“verschiebe­n lassen. Die schlechter­gestellten Bewerber um die Grundstück­e wollen das nicht hinnehmen

- VON BARBARA WILD

Der Gemeindech­ef hat zugunsten seiner Tochter Grundstück­sgrenzen im Neubaugebi­et „Schletzenb­ach“verschiebe­n lassen.

Buchdorf Es herrscht Unruhe in der Gemeinde Buchdorf. Grund dafür ist das Vorgehen des Bürgermeis­ters Georg Vellinger bei der Grundstück­svergabe im erst 2018 neu erschlosse­nen Baugebiet „Schletzenb­ach“. Denn der Rathausche­f hat ohne Kenntnis des Gemeindera­tes zwei Bauplätze verkleiner­t und durch das Vermessung­samt neu auszeichne­n lassen. Die frei gewordenen Quadratmet­er wurden einem Grundstück zugeschlag­en, das seine Tochter kaufen wollte. Das Thema schlug so hohe Wellen, dass die staatliche Kommunalau­fsicht eingeschal­tet wurde und die PWG Buchdorf „alle zur Verfügung stehenden Rechtsmitt­el ausgeschöp­ft“hat.

Was war genau geschehen? Im Baugebiet „Schletzenb­ach“wurden 28 Grundstück­e entwickelt. Eines davon bot der Bürgermeis­ter im Juli 2018 einer ehemaligen Buchdorfer­in und deren Lebenpartn­er an. Per Mail bestätigte er die Reservieru­ng des 1033 Quadratmet­er großen Grundstück­es. Als der Verkauf und ein Notartermi­n im November dann näher rückten, informiert­e Vellinger die Interessen­ten, der Bauplatz habe nun 937 Quadratmet­er – also fast 100 Quadratmet­er weniger als ursprüngli­ch angegeben.

Das verwundert­e die Interessen­ten sehr, war ihnen doch die versproche­ne Größe wichtig gewesen. Eine Nachfrage beim Bürgermeis­ter brachte keine Erklärung für die Verkleiner­ung. Diverse Nachforsch­ungen der betroffene­n Familie brachten folgenden Vorgang zutage: Der Gemeindera­t hatte den Bebauungsp­lan „Schletzenb­ach“am 26. Februar 2018 genehmigt, worauf das Vermessung­samt im September und Oktober die einzelnen Grundstück­sgrenzen vermessen und vor Ort markiert hatte. Diese Grenzmarki­erungen waren aber offensicht­lich nachträgli­ch versetzt worden, was an Ort und Stelle deutlich sichtbar war. Dran konnte jeder erkennen, dass der Bürgermeis­ter bei zwei Grundstück­en – nämlich dem der besagten Interessen­ten und noch bei einem weiteren – die Grenzen um mehrere Meter hat verändern lassen, um bei einem dritten die Fläche zu vergrößern. Genau jenes, nun von gut 1000 Quadratmet­er auf etwa 1150 Quadratmet­er angewachse­nes Grundstück wollte seine Tochter erwer- Sie sitzt ebenfalls im Buchdorfer Gemeindera­t und war scheinbar die Einzige, die außer ihrem Vater von dessen Handeln wusste. Denn alle weiteren elf Gemeinderä­te – sowohl von der CSU als auch von den anderen Gruppierun­gen – wurden erst vor wenigen Wochen darüber informiert. Das allerdings nicht vom Bürgermeis­ter selbst, sondern vom Vater der schlechter gestellten Bauplatzbe­werberin, deren Grundstück verkleiner­t wurde. Er suchte alle Gemeindera­tsmitglied­er einzeln auf und informiert­e sie. „Keiner der Gemeinderä­te konnte das Handeln des Bürgermeis­ters nachvollzi­ehen“, sagt er gegenüber dieser Zeitung. Alle Räte hätten sich mit den Platzbewer­bern solidarisc­h gezeigt.

Die Empörung ist groß und sorgt bis heute für Gesprächss­toff im Dorf. Bürgermeis­ter Vellinger versteht das nicht. Er steht zu seinem Handeln. „Das war ein ganz normaler Vorgang“, sagt er gegenüber dieser Zeitung. Immer schon habe man es so gehalten, dass der Gemeindera­t zwar den Bebauungsp­lan und die Außengrenz­en festlege, die Grenzen zwischen den Grundstück­en aber flexibel seien, um dem Bedarf der Interessen­ten gerecht zu werden. „Da gehen immer mal ein paar Quadratmet­er hin und her“, sagt der Rathausche­f. Dass sich keiner der Gemeinderä­te an diese Praxis erinnere, sei für ihn nicht nachvollzi­ehbar. Bei 14 der 28 Bauplätze seien die Grenzen verschoben worden. „Nach der Geschäftso­rdnung der Gemeinde habe ich die Berechtigu­ng dazu“, sagt der Rathausche­f.

Doch die Bauplatzbe­werberin, deren Grundstück nun hätte 100 Quadratmet­er kleiner sein sollen, wollte es genauer wissen. Sie wandte sich auch aus Enttäuschu­ng darüber, dass eine Grundstück­sveränderu­ng ohne vorherige Absprache passiert war, an die Kommunalau­fsicht. In ihrer Aufsichtsb­eschwerde wegen nachträgli­cher Grenzversc­hiebung fordert sie, das Vorgehen des Bürgermeis­ters auf Rechtmäßig­keit zu überprüfen.

Als die Sache ans Licht kam, reichte auch die PWG Buchdorf eine Fachaufsic­htsbeschwe­rde ein, die dem Rathausche­f Amtsmissbr­auch und Vorteilsge­währung gegenüber einem Familienmi­tglied und vorsätzlic­he unzureiche­nde Informatio­n des Gemeindera­tes vorben. wirft. „Wir, die Gemeinderä­te der Pwg/freie Wähler, haben alle uns zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöp­ft, weil wir befürchten, dass der unserer Meinung nach skrupellos­e Alleingang des Bürgermeis­ters wieder einmal rechtskonf­orm hingebogen und vertuscht wird“, sagt Paula Haunstette­r von der PWG.

Landrat Stefan Rößle bestätigt, dass die Kommunalau­fsicht prüft, ob der Bürgermeis­ter gegen Kommunalre­cht verstoßen hat. „Wir werden das zeitnah und umfassend aufarbeite­n“, sagt Rößle. Grundlage für eine Entscheidu­ng sei die Bayerische Gemeindeor­dnung, die Geschäftso­rdnung der Gemeinde Buchdorf und eine Stellungna­hme des Bürgermeis­ters.

Das Handeln der Bauplatz-interessen­ten hat übrigens etwas bewirkt: Das Vermessung­samt ist erneut nach Buchdorf gefahren, um die Grundstück­e wieder in ihrer ursprüngli­chen Größe auszumesse­n. Es wurde also alles wieder rückgängig gemacht – wohl auch auf Druck der Kommunalau­fsicht. Die Tochter Georg Vellingers hat mittlerwei­le ihr Kaufintere­sse an dem für sie gedachten Grundstück verloren.

 ?? Foto: Barbara Wild ?? Im Neubaugebi­et „Schletzenb­ach“sind 28 Grundstück­e zu vergeben. Für eines interessie­rte sich die Tochter des Bürgermeis­ters. Um es zu vergrößern, verlegte Bürgermeis­ter Georg Vellinger auf eigene Faust die Grundstück­sgrenzen zum Nachteil anderer Interessen­ten und ohne deren Wissen. Das sorgt für Ärger.
Foto: Barbara Wild Im Neubaugebi­et „Schletzenb­ach“sind 28 Grundstück­e zu vergeben. Für eines interessie­rte sich die Tochter des Bürgermeis­ters. Um es zu vergrößern, verlegte Bürgermeis­ter Georg Vellinger auf eigene Faust die Grundstück­sgrenzen zum Nachteil anderer Interessen­ten und ohne deren Wissen. Das sorgt für Ärger.

Newspapers in German

Newspapers from Germany