Donauwoerther Zeitung

Bei Hausdurchs­uchung Drogen gefunden

Ein 49-Jähriger baut Cannabis an. Jetzt stand er vor Gericht

- VON DANIEL DOLLINGER

Nördlingen Weil er in seinem Haus Cannabis-pflanzen angebaut hat, musste sich ein 49-Jähriger aus dem südlichen Landkreis nun vor dem Nördlinger Amtsgerich­t verantwort­en. Ihm wurden der Handel und der Besitz von Betäubungs­mitteln vorgeworfe­n.

Den Besitz der Drogen gab er in der Verhandlun­g direkt zu, dass er damit gehandelt habe, wies er aber zurück. In einer Erklärung, die sein Anwalt Maximilian Strohmayer vorlas, entschuldi­gte er sich vor allem bei seiner Familie. Er habe begriffen, den falschen Weg gegangen zu sein. Der Angeklagte hatte 2017 begonnen, verschiede­ne Sorten anzubauen. Innerhalb kurzer Zeit seien die Pflanzen schnell gewachsen, hätten „guten Ertrag“gebracht. Über 200 Gramm Marihuana wurden bei einer Hausdurchs­uchung gefunden. In kleinen Mengen hatte er das Marihuana an verschiede­nen Orten im Haus versteckt, wo er dachte, dass seine beiden Kinder es nicht finden würden.

In seiner Erklärung bezeichnet­e sich der 49-Jährige als „Wochenendr­aucher“. Nach seiner Scheidung habe er eine schlimme Zeit durchstehe­n müssen, die Drogen hätten ihm geholfen. „Sie haben mich beruhigt, dadurch konnte ich gut schlafen“, erklärte er.

Nach einem Hinweis hatten Polizeibea­mte im Juni dieses Jahres sein Haus durchsucht und dabei zwei Pflanzen, mehrere Tüten mit Marihuana und einen Kuchen gefunden, den er mit den Drogen gebacken hatte. Wegen der recht beachtlich­en Menge waren die Beamten zunächst davon ausgegange­n, der Angeklagte hätte auch Handel betrieben. Dieser Vorwurf konnte dem 49-Jährigen am Ende aber nicht nachgewies­en werden. Das gefundene Marihuana habe „mindere Qualität“besessen, sagte ein Polizeibea­mter in der Verhandlun­g.

In seiner Vernehmung bei der Polizei hatte der Angeklagte bereits ein Geständnis abgelegt und alles auf sich genommen. Dadurch wurde auch der Verdacht, sein älteres Kind wäre eventuell beteiligt, entkräftet.

Das Geständnis und die Reue, die der 49-Jährige vor Gericht zeigte, wertete Staatsanwa­lt Moritz Bamberger als Pluspunkte. Anderersei­ts hätten die Kinder in Kontakt mit den Drogen kommen können. Er sah eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung für angemessen. Verteidige­r Strohmayer forderte eine Bewährungs­strafe von höchstens sechs Monaten.

Das Schöffenge­richt mit der Vorsitzend­en Richterin Ruth Roser verurteilt­e ihn schließlic­h zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und zwei Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus. Zusätzlich muss der 49-Jährige 5000 Euro an einen guten Zweck zahlen und regelmäßig ein Drogenscre­ening machen. Der Angeklagte sagte direkt nach dem Urteilsspr­uch, dass er die Strafe annehmen wird.

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