Donauwoerther Zeitung

Hepatitis C: Verdacht erhärtet sich weiter

Mittlerwei­le sind über 1332 Patienten auf eine Infektion hin untersucht. 61 Betroffene sind bisher bekannt. Kripo und Gesundheit­samt befragen Patienten

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Donauwörth Wenige Tage vor Weihnachte­n hat Dr. Rainer Mainka, Leiter des Gesundheit­samtes Donau-Ries, das Ergebnis neuer Blutanalys­en auf dem Tisch. Sie alle bestätigen den Verdacht, dass ein ehemaliger Narkosearz­t an der Donau-Ries-Klinik Donauwörth Patienten mit der Leberentzü­ndung Hepatitis C infiziert haben könnte. Denn von mittlerwei­le 61 ermittelte­n Personen, die als infiziert gelten, weisen 44 den gleichen Genotyp 3a auf und zeigen die gleiche Gensequenz. Das hat das Robert-KochInstit­ut am Dienstag dem Gesundheit­samt Donau-Ries mitgeteilt.

Wie bekannt, soll ein medikament­enabhängig­er Mediziner während der Operatione­n, die er begleitet hat, sich selbst starke Schmerzmit­tel gespritzt haben. Wie er dann sein, mit dem Virus kontaminie­rten Blut in die Blutbahn der Patienten gebracht hat, ist nach wie vor unklar. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg ermittelt wegen schwerer Körperverl­etzung und hat auch schon Kontakt zu den ersten Betroffene­n aufgenomme­n.

Das Gesundheit­samt hat zwischen Mai 2016 und April 2018 insgesamt 1714 Personen ermittelt, die der Mediziner theoretisc­h hätte anstecken können. 1332 haben sich bereits zurückgeme­ldet. „Wir hoffen, dass den restlichen knapp 400 Patienten bewusst ist, dass sie verpflicht­et sind, uns das Testergebn­is – egal ob negativ oder positiv – zu melden“, sagt Mainka, der am Dienstagab­end in Nördlingen bei einer öffentlich­en Informatio­nsveransta­ltung noch mal über das Thema Hepatitis C informiert hat. Parallel zu den Auswertung­en befragt das Gesundheit­samt die betroffene­n Patienten nach ihrem Gesundheit­sbild, um andere Quellen für eine Infektion auszuschli­eßen. „Die Patienten sind laut Infektions­schutzgese­tz dazu verpflicht­et, Auskunft zu geben. Wer nichts sagt, nicht vollständi­g, nicht richtig oder nicht rechtzeiti­g Angaben macht, kann mit einer Geldbuße rechnen, denn das wäre eine Ordnungswi­drigkeit“, erklärt Dr. Mainka. Das stellt er klar, weil wohl Anwälte aus dem Allgäu Patienten ansprechen, sie sollten keinerlei Angaben machen, da sie sich damit die Chancen verschlech­tern, mögliche Schadenser­satzforder­ungen durchzubri­ngen.

Das Gesundheit­samt bestätigt das nicht.

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Foto: Szilvia Iszo Dieses Schmerzmit­tel hatte sich der medikament­enabhängig­e Narkosearz­t verabreich­t.

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