Strabs: Gemeinde darf Geld nicht zurückzahlen
Alerheim Als die Straßenausbaubeiträge im vergangenen Jahr abgeschafft wurden, dürften sich besonders die Anlieger der Ringstraße in Alerheim geärgert haben: Sie mussten als einzige Bürger der Gemeinde Straßenausbaubeiträge bezahlen. Alerheim hatte im Jahr 2013 eine Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) erlassen. Bürgermeister Christoph Schmid sagte nun im Gemeinderat, es sei ungerecht, dass die Bewohner einer Straße die Beiträge zahlen mussten und andere jetzt nicht mehr. Der Gemeinderat sei bereit gewesen, den Betrag an die Anwohner zurückzuzahlen: „Die 125000 Euro tun natürlich weh, aber das wäre es uns Wert gewesen.“
Der Bürgermeister wandte sich deshalb an das Bayerische Innenministerium. Minister Joachim Herrmann antwortete jedoch, dass im Fall Alerheims eine Rückzahlung von Beiträgen – zum Beispiel auf Grundlage eines Erlasses – nicht möglich sei, „da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht bestehen.“Eine Rückzahlung sei zudem auch nicht möglich, da Alerheim dadurch sowohl gegen die Beitragserhebungspflicht, als auch gegen das Verschenkungsverbot von Gemeindevermögen verstoßen würde.
Herrmann verwies außerdem auf einen Härtefallfonds, der eingerichtet werden soll. Laut Bürgermeister Schmid fällt die Alerheimer Ringstraße jedoch nicht darunter. Der Grund: Die Fälle werden nur rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 berücksichtigt. Die Bescheide für die Ringstraße seien jedoch schon im November 2013 rechtskräftig geworden.