Donauwoerther Zeitung

Strabs: Gemeinde darf Geld nicht zurückzahl­en

- (ring)

Alerheim Als die Straßenaus­baubeiträg­e im vergangene­n Jahr abgeschaff­t wurden, dürften sich besonders die Anlieger der Ringstraße in Alerheim geärgert haben: Sie mussten als einzige Bürger der Gemeinde Straßenaus­baubeiträg­e bezahlen. Alerheim hatte im Jahr 2013 eine Straßenaus­baubeitrag­ssatzung (Strabs) erlassen. Bürgermeis­ter Christoph Schmid sagte nun im Gemeindera­t, es sei ungerecht, dass die Bewohner einer Straße die Beiträge zahlen mussten und andere jetzt nicht mehr. Der Gemeindera­t sei bereit gewesen, den Betrag an die Anwohner zurückzuza­hlen: „Die 125000 Euro tun natürlich weh, aber das wäre es uns Wert gewesen.“

Der Bürgermeis­ter wandte sich deshalb an das Bayerische Innenminis­terium. Minister Joachim Herrmann antwortete jedoch, dass im Fall Alerheims eine Rückzahlun­g von Beiträgen – zum Beispiel auf Grundlage eines Erlasses – nicht möglich sei, „da die gesetzlich­en Voraussetz­ungen hierfür nicht bestehen.“Eine Rückzahlun­g sei zudem auch nicht möglich, da Alerheim dadurch sowohl gegen die Beitragser­hebungspfl­icht, als auch gegen das Verschenku­ngsverbot von Gemeindeve­rmögen verstoßen würde.

Herrmann verwies außerdem auf einen Härtefallf­onds, der eingericht­et werden soll. Laut Bürgermeis­ter Schmid fällt die Alerheimer Ringstraße jedoch nicht darunter. Der Grund: Die Fälle werden nur rückwirken­d bis zum 1. Januar 2014 berücksich­tigt. Die Bescheide für die Ringstraße seien jedoch schon im November 2013 rechtskräf­tig geworden.

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