Gastwirtpaar zahlt zu wenig Sozialabgaben
Gericht verurteilt Mann und Frau
Donauwörth/Nördlingen Das Amtsgericht Nördlingen hat ein Gastwirt-Ehepaar aus dem Donau-RiesKreis wegen Sozialversicherungsbetrug verurteilt. Die Betreiber eines Lokals beschäftigten über Jahre hinweg einige Mitarbeiter, ohne für diese Abgaben zu zahlen.
Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklageschrift von einem Schaden in Höhe von rund 36000 Euro aus. Zwischen Oktober 2012 und Juli 2016 soll das Paar für insgesamt neun Beschäftigte überhaupt keine oder zu wenig Sozialabgaben (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) an die zuständigen Stellen überwiesen haben. Die Wirtsleute, beide 56 Jahre alt, mussten sich deshalb vor Richter Gerhard Schamann verantworten.
Die Frau tritt in der GmbH, als welche das Lokal geführt wird, offiziell als Geschäftsführerin auf, faktisch leitet aber ihr Gatte den Betrieb. Die „Chefin“räumte in der Verhandlung die Vorwürfe grundsätzlich
Eine Freiheitsstrafe für den wirklichen Chef
ein, betonte aber auch, dass sie nur formal die Geschäfte führe. Ihre wahre Arbeit beschränke sich auf Putztätigkeiten. Im Übrigen lebe sie bereits seit Jahren von ihrem Mann getrennt.
Der ließ über seinen Anwalt erklären, dass es zu Fehlern bei der Abrechnung gekommen sei. Kost und Unterkunft für die Beschäftigten seien bei den Lohnabrechnungen nicht mit einbezogen worden.
Richter Schamann verurteilte den Gastronomen wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten – und setzte diese zur Bewährung aus. Der 56-Jährige muss zudem eine Geldauflage von 5000 Euro zahlen.
Die Ehefrau bekam eine Geldstrafe in Höhe von 4050 Euro (90 Tagessätze). Mit der AOK haben sich die Gaststättenbetreiber darauf geeinigt, die ausstehenden Beiträge in Raten zu begleichen. Die Abgaben an die Barmer sind bereits bezahlt.
Gerhard Schamann lag in seinem Urteil auf einer Linie mit der Staatsanwaltschaft und den beiden Verteidigern.
Der Umfang der ursprünglichen Vorwürfe reduzierte sich in dem Prozess. Bezüglich zweier Angestellter wurde das Verfahren komplett eingestellt, bezüglich zweier weiterer teilweise. Anfangs waren es 51 Fälle gewesen. Von denen blieben 40 übrig.