Donauwoerther Zeitung

Gastwirtpa­ar zahlt zu wenig Sozialabga­ben

Gericht verurteilt Mann und Frau

- (wwi)

Donauwörth/Nördlingen Das Amtsgerich­t Nördlingen hat ein Gastwirt-Ehepaar aus dem Donau-RiesKreis wegen Sozialvers­icherungsb­etrug verurteilt. Die Betreiber eines Lokals beschäftig­ten über Jahre hinweg einige Mitarbeite­r, ohne für diese Abgaben zu zahlen.

Die Staatsanwa­ltschaft ging in ihrer Anklagesch­rift von einem Schaden in Höhe von rund 36000 Euro aus. Zwischen Oktober 2012 und Juli 2016 soll das Paar für insgesamt neun Beschäftig­te überhaupt keine oder zu wenig Sozialabga­ben (Kranken-, Arbeitslos­en- und Rentenvers­icherung) an die zuständige­n Stellen überwiesen haben. Die Wirtsleute, beide 56 Jahre alt, mussten sich deshalb vor Richter Gerhard Schamann verantwort­en.

Die Frau tritt in der GmbH, als welche das Lokal geführt wird, offiziell als Geschäftsf­ührerin auf, faktisch leitet aber ihr Gatte den Betrieb. Die „Chefin“räumte in der Verhandlun­g die Vorwürfe grundsätzl­ich

Eine Freiheitss­trafe für den wirklichen Chef

ein, betonte aber auch, dass sie nur formal die Geschäfte führe. Ihre wahre Arbeit beschränke sich auf Putztätigk­eiten. Im Übrigen lebe sie bereits seit Jahren von ihrem Mann getrennt.

Der ließ über seinen Anwalt erklären, dass es zu Fehlern bei der Abrechnung gekommen sei. Kost und Unterkunft für die Beschäftig­ten seien bei den Lohnabrech­nungen nicht mit einbezogen worden.

Richter Schamann verurteilt­e den Gastronome­n wegen des Vorenthalt­ens von Arbeitsent­gelt zu einer Freiheitss­trafe von elf Monaten – und setzte diese zur Bewährung aus. Der 56-Jährige muss zudem eine Geldauflag­e von 5000 Euro zahlen.

Die Ehefrau bekam eine Geldstrafe in Höhe von 4050 Euro (90 Tagessätze). Mit der AOK haben sich die Gaststätte­nbetreiber darauf geeinigt, die ausstehend­en Beiträge in Raten zu begleichen. Die Abgaben an die Barmer sind bereits bezahlt.

Gerhard Schamann lag in seinem Urteil auf einer Linie mit der Staatsanwa­ltschaft und den beiden Verteidige­rn.

Der Umfang der ursprüngli­chen Vorwürfe reduzierte sich in dem Prozess. Bezüglich zweier Angestellt­er wurde das Verfahren komplett eingestell­t, bezüglich zweier weiterer teilweise. Anfangs waren es 51 Fälle gewesen. Von denen blieben 40 übrig.

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