„Rettet die Bienen“war erfolgreich
Politik Bis gestern haben schon über eine Million Menschen in Bayern für das Volksbegehren Artenvielfalt unterschrieben. Doch wie geht es nun weiter?
Menschenschlangen vor den Rathäusern – das war in den vergangenen Tagen vielerorts in Bayern zu sehen. Die Leute standen an, um sich in eine Liste einzutragen. Mit ihrer Unterschrift fordern sie, dass das Naturschutzgesetz strenger wird, damit vielen Tierarten geholfen wird. Die Aktion heißt Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“.
Durch so ein Volksbegehren können Bürger Politikern zeigen, was sie verändert haben wollen. Oder altmodisch ausgedrückt: Das Volk zeigt, was es begehrt. Daher kommt der Name Volksbegehren. Damit so ein Volksbegehren in Bayern als erfolgreich gilt, muss es die Zehn-Prozent-Hürde schaffen. Das bedeutet: Mindestens jeder zehnte Bürger müsste innerhalb von zwei Wochen mitmachen. Im aktuellen Fall hieß das: Wenn bis 13. Februar über 950000 Unterschriften zusammenkommen, gilt das Volksbegehren als erfolgreich.
Die Organisatoren der Aktion hatten damit gerechnet, dass das Ergebnis knapp ausfallen wird. Aber gestern, einen Tag vor Ende der Eintragefrist, haben sie bereits jubelnd verkündet: geschafft! Bis Dienstagnachmittag kamen mehr als eine Million Unterschriften für das Volksbegehren zusammen. Weil sich heute noch Bürger eintragen können, wird das endgültige Ergebnis morgen verkündet.
Wie geht es nun weiter? Der Landtag muss sich nun mit dem Inhalt des Volksbegehrens befassen. Darin wird eine Gesetzesänderung vorgeschlagen. Stimmen die Politiker im Landtag dieser Gesetzesänderung nicht zu, kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Volksentscheid. Oder anders ausgedrückt: Dann entscheidet das Volk über die Gesetzesänderung.
Einen Volksentscheid kannst du dir wie eine Wahl vorstellen. Nur dass Bürger nicht für einen Politiker oder eine Partei stimmen, sondern für einen Gesetzesentwurf. Bei einem Volksentscheid kann auch ein anderer Vorschlag zur Abstimmung eingereicht werden. Der Vorschlag, der mehr „Ja“-Stimmen erhält, muss dann umgesetzt werden.
Dass der Landtag dem Gesetzesentwurf aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“zustimmt, gilt als unwahrscheinlich. Politikexperten gehen davon aus, dass die Landesregierung einen anderen Gesetzesentwurf aufschreibt. Bei einem Volksentscheid müssten dann die Bürger entscheiden, welcher Entwurf ein Gesetz werden soll.