Donauwoerther Zeitung

Streit um Straßenaus­baubeiträg­e

Verkehr Die Rechtslage ist umstritten: Wer muss die Kosten bei Altstraßen übernehmen?

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München Die Straßenaus­baubeiträg­e in Bayern sind eigentlich abgeschaff­t – und verursache­n trotzdem weiterhin Konflikte zwischen Anwohnern und Kommunen. Vielerorts werden im Freistaat jetzt Straßen erneuert oder verbessert – sogenannte Altfälle – und die Kosten, die im Einzelfall im sechsstell­igen Bereich liegen, auf die Anlieger der Straße umgelegt. Denn bei noch nicht abgerechne­ten Altfällen droht Verjährung.

Der Bayerische Städtetag und die Freien Wähler fordern jetzt eine Klärung der Rechtslage. Der Sprecher des Städtetags, Achim Sing, erklärte: „Viele Bürgermeis­ter sehen sich mit einer hoch gespannten Erwartungs­haltung von Bürgern konfrontie­rt, die jetzt denken, der Straßenbau kostet gar nichts mehr.“

Zum Hintergrun­d: Bei den Straßenaus­baubeiträg­en handelt es sich um Geld, das Kommunen von Anwohnern verlangen, wenn sie Ortsstraße­n verbessern oder erneuern. Die Straßenaus­baubeiträg­e waren seit Jahren umstritten. Denn bei der Sanierung von Gemeindest­raßen flatterten den Anliegern oft hohe Rechnungen ins Haus – was viele nur mit großen Mühen zahlen konnten. Außerdem waren die Einwohner wohlhabend­er Kommunen privilegie­rt: In München zum Beispiel gab es die Ausbaubeit­räge gar nicht.

Die Gebühren hatte der Landtag auf Druck der Freien Wähler rückwirken­d zum 1. Januar 2018 abgeschaff­t. Bei Altfällen gilt derzeit aber noch die Regelung, dass Kommunen sie noch bis zum 1. April 2021 auf die Anlieger umlegen können. Aber nur unter der Bedingung, dass die erstmalige technische Herstellun­g der Straße nicht länger als 25 Jahre zurücklieg­t. Die Kommunen erhalten als Ersatz für die künftig fehlenden Ausbaubeit­räge in diesem Jahr 100 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 150 Millionen Euro aus der Staatskass­e.

Ein Jahr nach der Abschaffun­g ist die Rechtslage umstritten. Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) habe den Eindruck erweckt, die Kommunen könnten bei Altstraßen auf die Erhebung von Beiträgen verzichten, sagte Achim Sing vom Städtetag. Es gebe hier aber keinen Ermessenss­pielraum. Das Erschließu­ngsbeitrag­srecht, das Haushaltsr­echt und die Gemeindeor­dnung verpflicht­en die Kommunen, die Kosten umzulegen, betonte Sing.

Bürgermeis­ter machten sich sogar strafbar und kämen in die Haftung, wenn sie auf die Umlage verzichtet­en. „Wir fordern eine zweifelsfr­eie Klarstellu­ng, dass Kommunen und Bürgermeis­ter nicht belangt werden, wenn sie nach dem Ausbau einer Altstraße keine Beitragsbe­scheide an die Anlieger verschicke­n“, sagt Sing.

Die Freien Wähler im Landtag wollen dazu noch im Februar einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes in den Landtag einbringen. Das teilte deren kommunalpo­litischer Sprecher Joachim Hanisch mit. Damit solle gesetzlich festgeschr­ieben werden, dass Kommunen nicht verpflicht­et sind, Altstraßen noch vor dem Stichtag am 1. April 2021 fertigzust­ellen und mit den Anliegern abzurechne­n.

Es soll damit klargestel­lt werden, dass Bürgermeis­ter deshalb nicht wegen Amtsmissbr­auchs vor Gericht landen. Auch Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) teilte diese Auffassung Anfang Februar in der Plenarsitz­ung des Landtags.

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Foto: Soeder Wer zahlt für den Straßenaus­bau? Anwohner oder Kommunen?

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