Donauwoerther Zeitung

So ist gesetzlich­e Sterbehilf­e in anderen Ländern Europas geregelt

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Ärztliche Sterbehilf­e - die Tötung auf Verlangen - ist in den meisten Ländern der Welt verboten. Nur in vier Ländern werden Ärzte nach einem entspreche­nden Gesetz generell nicht strafrecht­lich verfolgt, wenn sie unheilbar Kranken tödliche Medikament­e direkt verabreich­en. Ein Recht von Patienten auf ärztliche Hilfe beim Sterben gibt es allerdings nirgendwo.

● Niederland­e In den Niederland­en trat das weltweit erste Gesetz zur „Euthanasie“2002 in Kraft. Danach wird ein Arzt nicht strafrecht­lich verfolgt, wenn er den Sterbewuns­ch eines Patienten ab 16 Jahren erfüllt, sofern dieser unerträgli­ch leidet und aussichtsl­os krank ist.

● Belgien Dort verabschie­dete das Parlament 2002 eines der liberalste­n Sterbehilf­e-Gesetze in Europa. Es erlaubt erwachsene­n, unheilbar kranken Patienten die Tötung auf Verlangen, wenn Ärzte unerträgli­che Leiden bescheinig­en. Seit 2014 gilt das Gesetz auch für Minderjähr­ige.

● Luxemburg Als drittes Land in Europa erlaubte Luxemburg die aktive Sterbehilf­e 2009. Ein Arzt darf Schwerstkr­anken auf deren Wunsch helfen, ihr Leben zu beenden. Allerdings müssen zwei Ärzte unabhängig voneinande­r feststelle­n, dass eine Heilung ausgeschlo­ssen ist. Zudem muss der Patient seinen Todeswunsc­h mehrfach niederschr­eiben. ● Deutschlan­d Eine zweite Form der aktiven Sterbehilf­e ist die ärztliche Hilfe bei der Selbsttötu­ng. Dabei gibt oder verschreib­t ein Arzt die tödlichen Medikament­e, die der Patient dann aber selbst einnimmt. In mehreren Ländern ist diese ärztliche Hilfe beim Suizid unter bestimmten Bedingunge­n nicht strafbar. Dazu gehören Deutschlan­d, aber auch die Schweiz. Allerdings wurde in Deutschlan­d 2015 ausdrückli­ch die Sterbehilf­e auf geschäftsm­äßiger Basis verboten. Die passive Sterbehilf­e, also der Abbruch lebenserha­ltender Maßnahmen, ist in zahlreiche­n Ländern erlaubt beziehungs­weise wird geduldet – auch in Deutschlan­d. (dpa)

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Foto: Etienne Ansotte, dpa Makaber, aber Realität: ein Sterbehilf­eSet, wie es in speziellen belgischen Apotheken erhältlich ist.

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