Dieser Arbeitsprozess könnte Symbolkraft bekommen
Gericht Eine Frau ist seit 1985 im AKW Gundremmingen tätig. Statt bei einer Fremdfirma will sie dort angestellt werden
München/Gundremmingen Seit 1985 ist eine Frau im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen im Bereich der technischen Dokumentation tätig. Doch sie ist nicht beim Betreiber, sondern bei einer Fremdfirma angestellt. Da sie fürchtet, dass ihr mit der Abschaltung des letzten Blocks Ende 2021 die Kündigung droht, will sie direkt bei der Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH, kurz KGG, angestellt werden. Damit möchte sie von der Altersversorgung profitieren, die ihre dort beschäftigten Kollegen erhalten. Der Betreiber lehnt das ab.
Da ihre Stelle neu ausgeschrieben wurde, reifte in der Frau, die ihren Namen nicht in der Zeitung genannt haben möchte, der Entschluss zu einer Klage. Die Neu-Ulmer Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg hatte diese jedoch im vergangenen Sommer abgewiesen, weshalb sich jetzt das Landesarbeitsgericht in München in der nächsten Instanz mit diesem Fall beschäftigte.
Die 55-Jährige möchte zwar auch ein Jubiläumsgeld für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit von gut 9500 Euro plus Zinsen und eine Jubiläumsuhr haben, für die der Kraftwerksbetreiber auf jeden Fall 400 Euro zahlen soll. Aber in erster Linie dreht es sich darum, dass die Frau mit rückwirkender Festanstellung und somit der betrieblichen Altersversorgung finanziell abgesichert sein möchte – und dass es sich hier um eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung handele. Die Kraftwerksbetreiber stehen auf dem Standpunkt, dass die Beschäftigung auf einem Werkvertrag fuße und durch die lange Zeit im Betrieb kein Arbeitsverhältnis entstanden sei.
Ihr waren als eine Art Entschädigung 75000 Euro angeboten worden, was sie ablehnt. Die Vorsitzende Richterin Karoline Schönleben versuchte dennoch, einen Vergleich zu ermöglichen, woraufhin die Vertreter des im Kreis Günzburg stehenden Kraftwerks ihr Angebot auf 125000 Euro nachbesserten. Eine Festanstellung wollen sie aber weiter verhindern. Solche Verfahren habe es hin und wieder gegeben, es sollten aber nicht zu viele werden, meinte der Rechtsanwalt. Sollte man sich hier nicht einigen und sollte das Gericht schließlich im Sinne der Frau entscheiden, könnte das durchaus Signalwirkung haben, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretär Florian Böhme im Gespräch mit unserer Zeitung. Für ihn ist klar, dass die Arbeitnehmerüberlassungsgesetze es weder früher noch heute zuließen, jemanden über solch einen langen Zeitraum im Betrieb zu haben und nicht fest anzustellen.
Die Anwältin der Klägerin hielt eine Entschädigung von 240000 Euro für überlegenswert, was der KGG zu viel wäre. Daraufhin schlug die Richterin als Kompromiss 183 000 Euro vor. Beide Seiten können es sich bis Mitte März überlegen. Sollte bereits eine Seite ablehnen, würde das Gericht im April Zeugen hören – und entscheiden.