Donauwoerther Zeitung

Ablenken, abwiegeln, abstreiten

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Leserbrief zum Beitrag „Wie rettet man die Bienen“vom 01.02.2019

Beim Volksbegeh­ren „Artenvielf­alt“reagiert der Bayerische Bauernverb­and mit seiner bekannten Strategie: Ablenken, abwiegeln, abstreiten. Der Lobbyverba­nd stellt sich als verfolgte Minderheit dar, warnt vor Überreglem­entierung und zu viel Bioware und verweist auf (öffentlich geförderte) freiwillig­e Umweltleis­tungen, welche die Bauern ja schon umsetzen würden.

Bei einer aktuellen Importrate von 30 bis 40 Prozent für Bio-Molkereipr­odukte ist ein Überangebo­t eher nicht zu erwarten. Zudem wird kein Landwirt zu einem Umstieg auf ökologisch­e Landwirtsc­haft gezwungen. Die durch das Volksbegeh­ren angestrebt­e Änderung des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes wird zunächst vor allem den Freistaat in die Pflicht nehmen, da entspreche­nde Rahmenbedi­ngungen für Umsetzung, Förderung und Ausbildung geschaffen werden müssen. Daneben sind die Kommunen mit Auflagen für insektenfr­eundlicher­e Beleuchtun­g und natürlich auch die Landwirtsc­haft betroffen.

Schließlic­h steht außer Zweifel, dass die intensiv und großflächi­g agierende Landwirtsc­haft in hohem Maße mit für den Rückgang der Artenvielf­alt verantwort­lich ist. So haben wir in den letzten Jahrzehnte­n nicht nur bei Insekten einen dramatisch­en Rückgang zu verzeichne­n, sondern etwa auch bei Feldund Wiesenvöge­ln. Diese Entwicklun­gen zeigen deutlich, dass das Freiwillig­keitsprinz­ip versagt und verbindlic­he Regelungen erforderli­ch sind. Das Anlegen von einigen Blühfläche­n reicht allein nicht aus.

Das Volksbegeh­ren strebt daher mit Verankerun­g im Naturschut­zrecht einen wirksamen Biotopverb­und und einen Mindestant­eil an ökologisch bewirtscha­fteten Flächen an (langfristi­g 30 Prozent). Für Schutzgebi­ete oder Dauergrünl­and sollen dabei Pestizidei­nsatz, Grünlandum­bruch oder, für lediglich zehn Prozent des Grünlandes, Schnittzei­tpunkte geregelt werden.

Der überwiegen­de Teil der Ackerfläch­e wäre zum Beispiel gar nicht direkt betroffen. Viele Landwirtsc­haftsbetri­ebe in Bayern begrüßen übrigens das Volksbegeh­ren. Die Arbeitsgem­einschaft bäuerliche Landwirtsc­haft (AbL) und die Landesvere­inigung für den ökologisch­en Landbau (LVÖ) unterstütz­en daher das Vorhaben. Frank Molder, Oettingen

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