Donauwoerther Zeitung

Lebensläng­lich für eine bestialisc­he Tat

Prozess Ein 34-Jähriger tötet an einer Hamburger S-Bahn-Station die eigene Tochter auf grausame Weise – und ermordet dann auch die Mutter des Kindes

- (dpa)

Hamburg Mitten in der Hamburger Innenstadt zieht ein Mann im April 2018 an einem belebten S-Bahnsteig ein Messer aus einem Rucksack und sticht auf seine einjährige Tochter und ihre Mutter ein. Zahlreiche Passanten werden Zeugen des grausamen Verbrechen­s an der Station Jungfernst­ieg.

Das Landgerich­t Hamburg hat ihn am Freitag wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt und zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen.

Der 34-Jährige habe seine Tochter Mariam zum „bloßen Objekt seiner Rache“an der fünffachen Mutter gemacht, sagte der Vorsitzend­e Richter Joachim Bülter. Der aus dem westafrika­nischen Niger stammende Mann hörte mit ernster Miene ruhig zu, senkte immer wieder den Kopf. Auf der Bank gegenüber saßen ein Sohn und die Schwester der getöteten Frau, die ursprüngli­ch aus Neustrelit­z (Landkreis Mecklenbur­gische Seenplatte) stammt. Nach dem Verlust der Mutter leben die Kinder nicht mehr zusammen, sondern bei verschiede­nen Verwandten.

Die Ermordung des kleinen Mädchens sei eine besonders „plakative und demonstrat­ive Tötungsart“gewesen, meinte Bülter. Erst habe der Angeklagte seiner in einem Buggy sitzenden Tochter in den Bauch gestochen und ihr dann fast vollständi­g den Kopf abgetrennt. Als die Mutter zu ihrer Tochter eilen wollte, habe er auch sie mit voller Wut angegriffe­n. Die Mordmerkma­le Heimtücke und niedrige Beweggründ­e seien erfüllt. Hintergrun­d der Tat war nach Überzeugun­g des Gerichts ein Sorgerecht­sstreit. Mariam war das einzige gemeinsame Kind des Paares, das sich im Sommer 2017 endgültig getrennt hatte. Kurz darauf zog ein anderer Mann bei der Frau ein, der die Vaterrolle für das Kind übernahm – ebenfalls ein Afrikaner.

Darüber regte sich der Angeklagte auf, drohte, verlangte das gemeinsame Sorgerecht für die Tochter. Einen Tag vor der Tat hatte ihm ein Familienge­richt signalisie­rt, dass sein Antrag auf ein gemeinsame­s Sorgerecht aber wohl keine Aussicht auf Erfolg haben werde.

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Foto: Bodo Marks, dpa Nach dem tödlichen Messerangr­iff wurden auf dem S-Bahnsteig Jungfernst­ieg Blumen der Anteilnahm­e abgelegt.

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