Donauwoerther Zeitung

Was tut die EU gegen Terror-Rückkehrer?

Interview Sicherheit­skommissar Julian King verweist auf scharfe Kontrollen an den Grenzen

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Macron schrieb auf Twitter, antisemiti­sche Beleidigun­gen seien „die absolute Verneinung dessen, was wir sind und was aus uns eine große Nation macht“.

Der Historiker Pierre Birnbaum warnte davor, die Bewegung pauschal als antisemiti­sch zu bezeichnen: „Sie schafft aber einen Kontext, der den Ausdruck eines tief verankerte­n Antisemiti­smus fördert.“Viele sprächen dem Staat die Legitimitä­t ab, da er als Staat der Reichen und der Elite wahrgenomm­en werde – und für manche damit der Juden. Doch antisemiti­sche Graffiti am Rande einer Kundgebung machten aus dieser noch keine „antisemiti­sche Bewegung“, so Birnbaum. Vor wenigen Tagen wurden Kunstportr­äts der 2017 verstorben­en Ex-Ministerin Simone Veil, die als Jugendlich­e das Konzentrat­ionslager Auschwitz-Birkenau überlebte, mit Hakenkreuz­en übersprüht. Gerade waren zum Gedenken an den 2006 grausam ermordeten Juden Ilan Halimi gepflanzte Bäume zerstört worden.

Laut Innenminis­terium stiegen die antisemiti­schen Taten 2018 um 74 Prozent an – von 322 auf 541. Allerdings hatte es zuvor einen Rückgang gegeben, nachdem 2014 und 2015 sogar jeweils über 800 judenfeind­liche Akte gezählt worden waren. Vor allem in dieser Zeit wanderten tausende französisc­he Juden nach Israel aus; viele kamen seither aber wieder zurück. Julian King: Die Frage nach dem Schicksal ausländisc­her terroristi­scher Kämpfer und ihrer Familien fällt in die Zuständigk­eit der jeweiligen EU-Mitgliedst­aaten, deren Staatsbürg­er betroffen sind. Gleichzeit­ig kann dies auch im weiteren Kontext der EU-Maßnahmen gesehen werden, mit denen wir die Mitgliedst­aaten im Kampf gegen den Terrorismu­s unterstütz­en. war, den Handlungss­pielraum von Terroriste­n zu schließen. Indem wir Terroriste­n daran hindern, Zugang zu Waffen, Sprengstof­f oder Geld zu bekommen. Und indem wir es für Terroriste­n schwerer machen, sich zu bewegen und zu reisen. Hier gelten mittlerwei­le strenge Regeln: Reisen zu terroristi­schen Zwecken – ins Ausland, zurück aus dem Ausland oder innerhalb der EU – sind nun Straftaten nach EU-Recht. Dies gilt auch bei Reisen zu terroristi­schen Zwecken. Zudem müssen mittlerwei­le alle Reisenden – auch alle EU-Bürger – beim Übertritt der gemeinsame­n Außengrenz­e gegen das Schengener Informatio­nssystem überprüft werden. Hierdurch sollten die Strafverfo­lgungsbehö­rden in ganz Europa über potenziell gefährlich­e Personen informiert sein – und Terroriste­n nicht mehr in der Lage sein, unbemerkt zu reisen. King: Lassen Sie mich hier klar sagen: Jeder, der für den IS in den Konfliktzo­nen gekämpft hat und nun versucht, nach Europa zurückzuke­hren, wird sich auf der falschen Seite des Gesetzes wiederfind­en. Letztendli­ch liegt die Entscheidu­ng, ob ein Staatsbürg­er wieder aufgenomme­n werden soll oder nicht, in der Verantwort­ung des jeweiligen Mitgliedst­aates. Wir stehen jedoch bereit, die laufenden Bemühungen zu unterstütz­en, um das Problem der ausländisc­hen terroristi­schen Kämpfer einem europäisch­en und globalen Rahmen zu bewältigen.

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