Was tut die EU gegen Terror-Rückkehrer?
Interview Sicherheitskommissar Julian King verweist auf scharfe Kontrollen an den Grenzen
Macron schrieb auf Twitter, antisemitische Beleidigungen seien „die absolute Verneinung dessen, was wir sind und was aus uns eine große Nation macht“.
Der Historiker Pierre Birnbaum warnte davor, die Bewegung pauschal als antisemitisch zu bezeichnen: „Sie schafft aber einen Kontext, der den Ausdruck eines tief verankerten Antisemitismus fördert.“Viele sprächen dem Staat die Legitimität ab, da er als Staat der Reichen und der Elite wahrgenommen werde – und für manche damit der Juden. Doch antisemitische Graffiti am Rande einer Kundgebung machten aus dieser noch keine „antisemitische Bewegung“, so Birnbaum. Vor wenigen Tagen wurden Kunstporträts der 2017 verstorbenen Ex-Ministerin Simone Veil, die als Jugendliche das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau überlebte, mit Hakenkreuzen übersprüht. Gerade waren zum Gedenken an den 2006 grausam ermordeten Juden Ilan Halimi gepflanzte Bäume zerstört worden.
Laut Innenministerium stiegen die antisemitischen Taten 2018 um 74 Prozent an – von 322 auf 541. Allerdings hatte es zuvor einen Rückgang gegeben, nachdem 2014 und 2015 sogar jeweils über 800 judenfeindliche Akte gezählt worden waren. Vor allem in dieser Zeit wanderten tausende französische Juden nach Israel aus; viele kamen seither aber wieder zurück. Julian King: Die Frage nach dem Schicksal ausländischer terroristischer Kämpfer und ihrer Familien fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, deren Staatsbürger betroffen sind. Gleichzeitig kann dies auch im weiteren Kontext der EU-Maßnahmen gesehen werden, mit denen wir die Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Terrorismus unterstützen. war, den Handlungsspielraum von Terroristen zu schließen. Indem wir Terroristen daran hindern, Zugang zu Waffen, Sprengstoff oder Geld zu bekommen. Und indem wir es für Terroristen schwerer machen, sich zu bewegen und zu reisen. Hier gelten mittlerweile strenge Regeln: Reisen zu terroristischen Zwecken – ins Ausland, zurück aus dem Ausland oder innerhalb der EU – sind nun Straftaten nach EU-Recht. Dies gilt auch bei Reisen zu terroristischen Zwecken. Zudem müssen mittlerweile alle Reisenden – auch alle EU-Bürger – beim Übertritt der gemeinsamen Außengrenze gegen das Schengener Informationssystem überprüft werden. Hierdurch sollten die Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa über potenziell gefährliche Personen informiert sein – und Terroristen nicht mehr in der Lage sein, unbemerkt zu reisen. King: Lassen Sie mich hier klar sagen: Jeder, der für den IS in den Konfliktzonen gekämpft hat und nun versucht, nach Europa zurückzukehren, wird sich auf der falschen Seite des Gesetzes wiederfinden. Letztendlich liegt die Entscheidung, ob ein Staatsbürger wieder aufgenommen werden soll oder nicht, in der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates. Wir stehen jedoch bereit, die laufenden Bemühungen zu unterstützen, um das Problem der ausländischen terroristischen Kämpfer einem europäischen und globalen Rahmen zu bewältigen.