Donauwoerther Zeitung

Zug zu spät: So gibt es Geld zurück

Verkehr Die Bahn muss 20 Millionen Euro mehr Entschädig­ungen zahlen als 2017. So profitiere­n auch Sie

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Berlin Ein paar Minuten können ausreichen: Der ICE kommt zu spät, der Anschlussz­ug ist weg und der Reisende steht eine Stunde oder länger am Bahnsteig. In solchen Fällen muss die Bahn – aber auch andere Zugunterne­hmen – eine Entschädig­ung bezahlen. Und weil immer mehr Kunden von ihrem Fahrgastre­cht Gebrauch machen, steigt der Betrag, den die Bahn zurückzahl­en muss. Im vergangene­n Jahr zahlte die Deutsche Bahn für Verspätung­en im Nah- und Fernverkeh­r 53,6 Millionen Euro, wie eine Sprecherin sagte. Im Vorjahr waren es 34,6 Millionen Euro. Knappe 20 Millionen Euro mehr also.

Woran dieser deutliche Anstieg liegt? Immer mehr Reisende nehmen ihre Rechte wahr: 2,7 Millionen füllten im vergangene­n Jahr das Fahrgastre­chte-Formular aus, 50 Prozent mehr als 2017. Aber wann bekommen Reisende eigentlich Geld zurück und wie viel? Ein Überblick:

60 Minuten Verspätung Sobald ein Passagier mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnho­f ankommt, bekommt er 25 Prozent des Ticketprei­ses erstattet. Dabei zählt nicht die Verspätung der einzelnen Züge, sondern nur der Zeitpunkt des Eintreffen­s am Zielbahnho­f. Stellt ein Passagier, schon bevor er losfährt, fest, dass die Verspätung eine Stunde oder mehr beträgt, hat er außerdem das Recht, die Fahrt gar nicht erst anzutreten; darauf weist die Verbrauche­rzentrale hin. In diesem Fall muss die Bahn den vollen Ticketprei­s zurückerst­atten. Wird erst während der Reise klar, dass der Zug sich über eine Stunde verspätet, dürfen Fahrgäste außerdem die Kosten für ihre Rückreise in Rechnung stellen, sagen die Verbrauche­rschützer. Außerdem muss die Zuggesells­chaft bei einer Verspätung von einer Stunde oder mehr Erfrischun­gen und Mahlzeiten in einem angemessen­en Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.

120 Minuten Verspätung oder mehr Kommt ein Passagier zwei Stunden oder mehr zu spät, bekommt er die Hälfte des Ticketprei­ses wieder. Auch dabei zählt die Ankunftsze­it am Zielbahnho­f und nicht die Verspätung der Züge. Das EUParlamen­t hat außerdem Pläne, diese Verspätung­sregelung noch zu verschärfe­n. Künftig könnte es dann ab einer Verspätung von einer Stunde die Hälfte des Fahrpreise­s zurückgebe­n, ab eineinhalb Stunden drei Viertel. Bei mehr als zwei Stunden soll der volle Preis erstattet werden.

Fahrgastre­chte-Formular Und wie teilt man der Bahn nun mit, dass man gerne sein Geld zurückhätt­e? Dafür gibt es das sogenannte Fahrgastre­chte-Formular. In Zügen, die verspätet sind, teilen Schaffner diese Briefe meist aus, ansonsten gibt es das Formular auch am Informatio­nsstand der Bahn im Bahnhof, im Reisecente­r oder im Internet auf der Seite der Deutschen Bahn unter dem Punkt Reise & Services. In das Formular trägt der Reisende seinen Namen, seine Zugverbind­ung, die Verspätung und seine Bankverbin­dung ein und legt das Zugticket bei. Reisen Passagiere mit dem Handy-Ticket, können sie die Buchungsbe­stätigung beilegen, die die Bahn nach der Buchung per E-Mail verschickt. Wenn es möglich ist, sollte ein Schaffner bestätigen, dass der Zug tatsächlic­h verspätet war. Auch diese Bestätigun­g kann von einem InfoPoint ausgestell­t werden. Anschließe­nd wird der Brief entweder an die Bahn geschickt – die Adresse ist aufgedruck­t – oder am Bahnhof beim Info-Stand abgegeben. Die Bahn verspricht, die Anliegen innerhalb eines Monats zu bearbeiten. Passagiere haben ein Jahr Zeit, um die Entschädig­ung zu beantragen.

Taxifahrte­n Ist der Zug mehr als eine Stunde verspätet und absehbar, dass ein Reisender erst zwischen Mitternach­t und 5 Uhr morgens am Ziel ankommt, hat er außerdem das Recht, stattdesse­n mit einem Taxi zu fahren. Die Bahn muss dann Fahrten bis 80 Euro erstatten. Das gilt auch, wenn der letzte Zug des Tages nicht mehr erreicht wird. Alternativ kann die Bahn auch eine Unterkunft stellen und muss dann den Transport dorthin und zurück zum Bahnhof bezahlen.

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