Donauwoerther Zeitung

17-Jährige hat ihr Baby umgebracht

Junge Mutter muss ins Gefängnis

- VON LUZIA GRASSER

Ingolstadt Eine junge Mutter aus dem Kreis Eichstätt hat im Sommer 2017 ihr sechs Monate altes Baby umgebracht. Die Tat geschah in einem Krankenhau­s. Am Montag wurde die heute 19-Jährige am Landgerich­t Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Sohn zu einer Jugendstra­fe von siebeneinh­alb Jahren verurteilt. Die Frau selbst hat sich zur Tat nicht geäußert und so liegen auch nach sieben Prozesstag­en sowohl Motiv als auch der genaue Tathergang im Dunkeln. Das Urteil stützt sich deshalb in weiten Teilen auf medizinisc­he Gutachten und Zeugenauss­agen. Wegen des Alters der Angeklagte­n war während sämtlicher Verhandlun­gstage die Öffentlich­keit vom Prozess ausgeschlo­ssen. Eine Gerichtssp­recherin gab nach dem Urteil eine kurze Zusammenfa­ssung.

Im Juni 2017 hatte die Frau von zu Hause aus zwei Notrufe abgesetzt. Beim ersten Mal sprach sie noch von einer akuten Atemnot des Sohnes, als sie wenige Minuten später nochmals anrief, war das Baby bereits blau angelaufen. Den Rettungskr­äften gelang eine Wiederbele­bung des Kindes, und da sich sein Zustand bereits auf dem Weg in die Klinik besserte, kamen Mutter und Kind auf eine normale Station. Niemand konnte sich dort die Atemnot des Kindes erklären, zur Vorsicht sollte die Mutter während des Schlafs ein Messgerät anschließe­n, um die Sauerstoff­sättigung des Buben zu messen. Am Abend des zweiten Tages im Krankenhau­s kam die 17-Jährige ins Stationszi­mmer: Ihr Kind sei erneut blau angelaufen. Trotz einer sofortigen Reanimatio­n starb das Baby zehn Tage später.

Nach Auffassung des Gerichts hatte die Mutter das Klinikpers­onal bewusst getäuscht und das Gerät, das sofort Alarm geschlagen hätte, nie angeschlos­sen. Eine umfangreic­he Obduktion hatte ergeben, dass das Kind erstickt oder erwürgt worden sein muss. Mediziner hatten natürliche Ursachen wie den plötzliche­n Kindstod, Fieberkräm­pfe, eine Epilepsie, eine genetische Veranlagun­g oder andere organische Ursachen, die für den Tod des Kindes verantwort­lich sein könnten, ausgeschlo­ssen. Der Vorsitzend­e Richter betonte, dass dem Klinikpers­onal „kein Hauch eines Vorwurfs“gemacht werden könne.

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