Gewalt nach dem Gaudiwurm endet vor Gericht
Prozess Umgebogener Daumen und Zigarette im Gesicht: Party in Bäumenheim wird für einen Mann und eine Frau schmerzhaft
Bäumenheim/Nördlingen Der Nachtumzug in Asbach-Bäumenheim gilt als einer der Höhepunkte der Faschingssaison in der Region. Nach dem Gaudiwurm startet eine große Party in der Schmutterhalle. Dort wird kräftig gefeiert – nicht immer fröhlich, wie zwei Fälle zeigen, die nun das Amtsgericht Nördlingen beschäftigt haben.
Bis zu jener Nacht waren zwei Männer aus dem südlichen Landkreis eigentlich Freunde. Sie gehörten zu einer Gruppe, die mit einem großen Wagen an dem Umzug teilnahm – der eine war als DJ für die Musik verantwortlich, der andere kümmerte sich um die Technik. Weil diese nicht so recht funktionierte, kam es bereits während des Gaudiwurms zu Spannungen. In der Schmutterhalle eskalierte dann gegen 22.30 Uhr die Situation. Die beiden Männer stritten sich. Der 30-Jährige, der für die Technik verantwortlich gewesen war, packte seinen Kontrahenten an der Hand und bog an dieser den Daumen um. Die Folgen waren erheblich: Der 28-jährige erlitt einen Bänderriss an der Hand, musste operiert werden und war sechs Wochen arbeitsunfähig.
Vor Gericht zeigte sich der Täter reumütig. Es tue ihm leid. Er sei nicht mehr nüchtern gewesen und könne sich sein Handeln nicht erklären. Richterin Katrin Wegele verurteilte den 30-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (60 Tagessätze) – und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte für eine niedrigere Strafe plädiert. Am Ende akzeptierte der Verurteilte diese aber.
Auf ihn kommen noch mehr Kosten zu. Im Vorfeld der Verhandlung hat er dem Opfer bereits ein Schmerzensgeld von 3000 Euro bezahlt. Der 28-Jährige möchte aber mehr. Deshalb treffen sich beide Seiten noch in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Augsburg.
Die zweite Auseinandersetzung an jenem 9. Februar 2018 passierte gegen 23.30 Uhr. Zwei junge Frauen gerieten aneinander – und sahen sich nun im Gerichtssaal wieder. Der Vorwurf gegen eine 25-Jährige aus Donauwörth lautete: Sie soll einer 23-Jährigen, die ebenfalls aus der Großen Kreisstadt stammt, in der Schmutterhalle absichtlich eine brennende Zigarette auf die Wange gedrückt haben. Das Opfer war der Ansicht, dass dies vorsätzlich geschah, denn beide hätten sich schon vorher nicht leiden können. Die Angeklagte beteuerte, sie habe niemanden verletzen wollen. Sie habe in dem Getümmel nicht bemerkt, dass die Zigarette ins Gesicht der 23-Jährigen geriet.
Die Verhandlung gestaltete sich durchaus emotional – auch in den Reihen der Zuhörer. Weil dort immer wieder Reaktionen zu beobachten waren, bat Richter Gerhard Schamann kurzerhand zwei Anwesende nach vorne, um sie als Zeugen zu vernehmen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Der Verteidiger der 25-Jährigen merkte an, es handle sich lediglich um eine fahrlässige Körperverletzung. Zu diesem Ergebnis kam auch Richter Schamann. Es sei nicht auszuschließen, dass es in dem Gedränge unbeabsichtigt zu dem schmerzhaften Kontakt kam. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (60 Tagessätze).