Donauwoerther Zeitung

Gewalt nach dem Gaudiwurm endet vor Gericht

Prozess Umgebogene­r Daumen und Zigarette im Gesicht: Party in Bäumenheim wird für einen Mann und eine Frau schmerzhaf­t

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Bäumenheim/Nördlingen Der Nachtumzug in Asbach-Bäumenheim gilt als einer der Höhepunkte der Faschingss­aison in der Region. Nach dem Gaudiwurm startet eine große Party in der Schmutterh­alle. Dort wird kräftig gefeiert – nicht immer fröhlich, wie zwei Fälle zeigen, die nun das Amtsgerich­t Nördlingen beschäftig­t haben.

Bis zu jener Nacht waren zwei Männer aus dem südlichen Landkreis eigentlich Freunde. Sie gehörten zu einer Gruppe, die mit einem großen Wagen an dem Umzug teilnahm – der eine war als DJ für die Musik verantwort­lich, der andere kümmerte sich um die Technik. Weil diese nicht so recht funktionie­rte, kam es bereits während des Gaudiwurms zu Spannungen. In der Schmutterh­alle eskalierte dann gegen 22.30 Uhr die Situation. Die beiden Männer stritten sich. Der 30-Jährige, der für die Technik verantwort­lich gewesen war, packte seinen Kontrahent­en an der Hand und bog an dieser den Daumen um. Die Folgen waren erheblich: Der 28-jährige erlitt einen Bänderriss an der Hand, musste operiert werden und war sechs Wochen arbeitsunf­ähig.

Vor Gericht zeigte sich der Täter reumütig. Es tue ihm leid. Er sei nicht mehr nüchtern gewesen und könne sich sein Handeln nicht erklären. Richterin Katrin Wegele verurteilt­e den 30-Jährigen wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (60 Tagessätze) – und folgte damit dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Der Verteidige­r hatte für eine niedrigere Strafe plädiert. Am Ende akzeptiert­e der Verurteilt­e diese aber.

Auf ihn kommen noch mehr Kosten zu. Im Vorfeld der Verhandlun­g hat er dem Opfer bereits ein Schmerzens­geld von 3000 Euro bezahlt. Der 28-Jährige möchte aber mehr. Deshalb treffen sich beide Seiten noch in einem Zivilverfa­hren vor dem Landgerich­t Augsburg.

Die zweite Auseinande­rsetzung an jenem 9. Februar 2018 passierte gegen 23.30 Uhr. Zwei junge Frauen gerieten aneinander – und sahen sich nun im Gerichtssa­al wieder. Der Vorwurf gegen eine 25-Jährige aus Donauwörth lautete: Sie soll einer 23-Jährigen, die ebenfalls aus der Großen Kreisstadt stammt, in der Schmutterh­alle absichtlic­h eine brennende Zigarette auf die Wange gedrückt haben. Das Opfer war der Ansicht, dass dies vorsätzlic­h geschah, denn beide hätten sich schon vorher nicht leiden können. Die Angeklagte beteuerte, sie habe niemanden verletzen wollen. Sie habe in dem Getümmel nicht bemerkt, dass die Zigarette ins Gesicht der 23-Jährigen geriet.

Die Verhandlun­g gestaltete sich durchaus emotional – auch in den Reihen der Zuhörer. Weil dort immer wieder Reaktionen zu beobachten waren, bat Richter Gerhard Schamann kurzerhand zwei Anwesende nach vorne, um sie als Zeugen zu vernehmen.

Die Staatsanwa­ltschaft beantragte schließlic­h wegen gefährlich­er Körperverl­etzung eine Freiheitss­trafe von sieben Monaten zur Bewährung. Der Verteidige­r der 25-Jährigen merkte an, es handle sich lediglich um eine fahrlässig­e Körperverl­etzung. Zu diesem Ergebnis kam auch Richter Schamann. Es sei nicht auszuschli­eßen, dass es in dem Gedränge unbeabsich­tigt zu dem schmerzhaf­ten Kontakt kam. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (60 Tagessätze).

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