Donauwoerther Zeitung

Nun ist der ganze Landkreis Sperrgebie­t

Tierhaltun­g Die Blauzungen­krankheit nähert sich dem Donau-Ries-Kreis

- (pm)

Landkreis Der gesamte Landkreis Donau-Ries wird zum Sperrgebie­t: Denn die Blauzungen­krankheit hat nun auch Tiere im Rems-MurrKreis befallen. Da der Landkreis näher am Donau-Ries-Kreis liegt, entschloss sich das Landratsam­t zu diesem Schritt. Bereits Anfang Februar musste ein Teil des Landkreise­s zum Sperrgebie­t erklärt werden. Grund dafür war der Ausbruch der Blauzungen­krankheit im Landkreis Calw (Baden-Württember­g).

Bei der Blauzungen­krankheit handelt es sich um eine virusbedin­gte, hauptsächl­ich akut verlaufend­e Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Lamas, Alpakas und Wildwieder­käuer sind für die Blauzungen­krankheit ebenfalls empfänglic­h. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugen­de Mücken. Für Menschen und andere Tiere ist der Erreger der Blauzungen­krankheit nicht gefährlich.

Typische klinische Symptome sind meist nur beim Schaf zu finden. Sie zeigen rund sieben bis acht Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemp­eratur, Apathie und Absonderun­g von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemp­eratur schwellen die geröteten Maulschlei­mhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfl­uss und Schaumbild­ung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebe­nde Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfän­glichen Schafrasse­n zu erwarten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen.

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündung­en der Zitzenhaut und Schleimhäu­te im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäu­ten im Be- reich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf.

Um Zucht-, Nutz- und Schlachtti­ere, es sind nur Rinder, Schafe oder Ziegen betroffen, im oder aus dem Sperrbezir­k verbringen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetz­ungen erfüllt werden. Diese sind vom Tierhalter mit Tierhalter­erklärunge­n zu bestätigen. Die Tierhalter­erklärung muss in jedem Fall die Tiere begleiten und verbleibt beim Empfänger der Tiere.

Informatio­nen für Tierhalter Das Verbringen innerhalb des Sperrgebie­tes muss beim Veterinära­mt angemeldet werden. Dazu ist die Tierhalter­erklärung (per E-Mail: veterinaer­amt@lra-donauries.de) zu übersenden. Weitere Infos erhalten Sie online unter www.donauries.de/blauzungen­krankheit.

 ?? Foto: Ralf Roeger, dpa ?? Diese Kuh ist an der Blauzungen­krankheit erkrankt.
Foto: Ralf Roeger, dpa Diese Kuh ist an der Blauzungen­krankheit erkrankt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany