Donauwoerther Zeitung

Wem gehört Fuchur?

Klassiker vor Gericht

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München Es ist eines der ganz großen Werke der deutschen Kinderund Jugendlite­ratur. Der Junge Bastian Balthasar Bux geht in der Flucht vor der Wirklichke­it, in der ihn seine Klassenkam­eraden hänseln, mit dem Buchhelden Atréju und dessen Drache Fuchur auf eine fantastisc­he Abenteuerr­eise: Millionenf­ach wurde Michael Endes „Die unendliche Geschichte“verkauft. Sie erschien 1979. Doch wem gehört sie? Genauer: Wem gehören die Merchandis­ing-Rechte? Darum drehte sich nun ein Prozess am Oberlandes­gericht München.

Ein Rechtsanwa­lt, der sich einst die Verfilmung­srechte an dem Erfolgsrom­an sicherte und beim berühmten Film von 1984 Co-Produzent war, gibt an, Inhaber der Merchandis­ing-Rechte zu sein. Ende selbst habe sie ihm auf Lebenszeit zugesicher­t. „Das war mit Michael Ende besprochen.“Gegen diese Ansicht wehren sich die Erben und der Nachlassve­rwalter des 1995 gestorbene­n Schriftste­llers. Ihr Anwalt sprach vor Gericht von einem „Lügenkonst­rukt“. „Es wurden keine Merchandis­ing-Rechte am Buch eingeräumt. Bei Filmproduk­tionen werden Auswertung­srechte immer nur an der konkret hergestell­ten Produktion eingeräumt.“Dieser Argumentat­ion folgte auch der Senat im Wesentlich­en. Der Vorsitzend­e Richter regte dennoch an, sich auf einen Vergleich zu einigen, um zu verhindern, dass der Rechtsstre­it vor dem Bundesgeri­chtshof landet. Der Kläger erklärte, seine Klage gegen eine Zahlung von 50000 Euro zurückzuzi­ehen. Das kam für die Beklagtens­eite aber nicht infrage. Das Urteil soll nun am 21. März fallen.

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Michael Ende

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