Donauwoerther Zeitung

Mann soll Mädchen begrapscht haben

Nach mehreren Gesprächen zieht der 67-jährige Angeklagte den Einspruch gegen einen Strafbefeh­l zurück. Was ihm vorgeworfe­n wird

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Ein 67-jähriger Mann aus Nördlingen hat sich im vergangene­n Jahr mehrfach in der Wohnung eines Bekannten aufgehalte­n. Manches Mal war auch die zwölfjähri­ge Tochter des Bekannten da. Auf dem Sofa streichelt­e der 67-Jährige das Mädchen über der Kleidung am ganzen Körper, legte die Beine auf seinen Schoß, erregte sich dabei. Als es ihr Handy verlor, gab er ihm ein Ersatzhand­y, auf dem pornografi­sche Bilder gespeicher­t waren. Dem Mädchen war das alles sehr unangenehm, und es wich den Annäherung­en immer wieder aus. Schließlic­h sprach es ihren Vater darauf an, es erfolgte Anzeige wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern, und der Mann kam zunächst in U-Haft.

erhielt er per Post einen Strafbefeh­l, der auf zehn Monate Gefängnis auf Bewährung lautete. Der 67-Jährige war irritiert über das Urteil, nahm erneut Kontakt mit seinem Pflichtver­teidiger auf und legte Einspruch gegen den Strafbefeh­l ein. Darauf kam es am Donnerstag zur Verhandlun­g am Nördlinger Amtsgerich­t unter Vorsitz von Richter Andreas Krug.

Eine Verhandlun­g im eigentlich­en Sinne gab es zwar nicht, dafür aber drei Rechtsgesp­räche außerhalb des Saales – zwei zwischen Anwalt Moritz Bode und seinem Mandanten, eines zwischen Anwalt, Richter und Staatsanwä­ltin Kerstin Reitlinger.

In den Gesprächen wurde dem Angeklagte­n klargemach­t, wie sich seine Lage aus juristisch­er Sicht darstellt: Eine Akzeptanz des Strafbefeh­ls habe eine „Geständnis-Fiktion“– sie wird also juristisch als strafmilde­rndes Geständnis gewertet, weswegen es zu einer vergleichs­weise milden Bewährungs­strafe kommen kann. Diese Geständnis-Fiktion fiele beim Aufrechter­halten des Einspruche­s weg. Richter Krug erklärte dem Angeklagte­n, dass es dann zu einem Verfahren mit Zeugen kommen könne. Falls sich die Tatvorwürf­e weiterhin bewahrheit­en, könne sich dabei durchaus eine Freiheitss­trafe von mehr als einem Jahr ergeben. Dann könnten voraussich­tlich keine besonderen UmSpäter stände mehr geltend gemacht werden, die eine Bewährung rechtferti­gen würden – sprich, eine Gefängniss­trafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung würde drohen.

Nach einem Beratungsg­espräch mit seinem Anwalt nahm der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurück. Die Staatsanwä­ltin

Mann legt Einspruch gegen Strafbefeh­l ein

Annäherung­sverbot für den Angeklagte­n

akzeptiert­e die Rücknahme. Richter Krug ermahnte den Angeklagte­n, das Annäherung­sverbot an das heute dreizehnjä­hrige Mädchen, das zur Auflage gemacht wurde, auf jeden Fall strikt zu befolgen. „Das stellt für mich kein Problem dar“, versichert­e der 67-Jährige.

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