Mann soll Mädchen begrapscht haben
Nach mehreren Gesprächen zieht der 67-jährige Angeklagte den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück. Was ihm vorgeworfen wird
Nördlingen Ein 67-jähriger Mann aus Nördlingen hat sich im vergangenen Jahr mehrfach in der Wohnung eines Bekannten aufgehalten. Manches Mal war auch die zwölfjährige Tochter des Bekannten da. Auf dem Sofa streichelte der 67-Jährige das Mädchen über der Kleidung am ganzen Körper, legte die Beine auf seinen Schoß, erregte sich dabei. Als es ihr Handy verlor, gab er ihm ein Ersatzhandy, auf dem pornografische Bilder gespeichert waren. Dem Mädchen war das alles sehr unangenehm, und es wich den Annäherungen immer wieder aus. Schließlich sprach es ihren Vater darauf an, es erfolgte Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, und der Mann kam zunächst in U-Haft.
erhielt er per Post einen Strafbefehl, der auf zehn Monate Gefängnis auf Bewährung lautete. Der 67-Jährige war irritiert über das Urteil, nahm erneut Kontakt mit seinem Pflichtverteidiger auf und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Darauf kam es am Donnerstag zur Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Andreas Krug.
Eine Verhandlung im eigentlichen Sinne gab es zwar nicht, dafür aber drei Rechtsgespräche außerhalb des Saales – zwei zwischen Anwalt Moritz Bode und seinem Mandanten, eines zwischen Anwalt, Richter und Staatsanwältin Kerstin Reitlinger.
In den Gesprächen wurde dem Angeklagten klargemacht, wie sich seine Lage aus juristischer Sicht darstellt: Eine Akzeptanz des Strafbefehls habe eine „Geständnis-Fiktion“– sie wird also juristisch als strafmilderndes Geständnis gewertet, weswegen es zu einer vergleichsweise milden Bewährungsstrafe kommen kann. Diese Geständnis-Fiktion fiele beim Aufrechterhalten des Einspruches weg. Richter Krug erklärte dem Angeklagten, dass es dann zu einem Verfahren mit Zeugen kommen könne. Falls sich die Tatvorwürfe weiterhin bewahrheiten, könne sich dabei durchaus eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ergeben. Dann könnten voraussichtlich keine besonderen UmSpäter stände mehr geltend gemacht werden, die eine Bewährung rechtfertigen würden – sprich, eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung würde drohen.
Nach einem Beratungsgespräch mit seinem Anwalt nahm der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Die Staatsanwältin
Mann legt Einspruch gegen Strafbefehl ein
Annäherungsverbot für den Angeklagten
akzeptierte die Rücknahme. Richter Krug ermahnte den Angeklagten, das Annäherungsverbot an das heute dreizehnjährige Mädchen, das zur Auflage gemacht wurde, auf jeden Fall strikt zu befolgen. „Das stellt für mich kein Problem dar“, versicherte der 67-Jährige.