Stadträtin Kandler wehrt sich gegen Vorwürfe
Es gehe dem Stadtrat immer nur um Bürgersicherheit und Bürgerwohl
Donauwörth Nach der Berichterstattung über die Infoveranstaltung zum Tanzhauses bezieht nun Stadträtin Barbara Kandler Stellung. Sie wehrt sich gegen den Vorwurf aus den Besucherreihen, dem „Stadtrat fehle der Mut für längst überfällige Entscheidungen“. Nach der Rückgabe der Schlüssel durch die Pächterin an die Stadt sei das Tanzhaus in einen „Dornröschenschlaf“gefallen, erinnert Kandler. „Ein Nichthandeln der Stadt mag wohl der desaströsen und klammen Finanzlage damals geschuldet gewesen sein.“
Dem Stadtrat seien bisher zwei Entscheidungen vonseiten der Stadtverwaltung vorgelegt worden, die auch rasch entschieden wurden. Zum einen sei es um die Entscheidung gegangen: Sanierung durch Stadt oder Verkauf? Nachdem ein Investor ein überzeugendes Konzept vorgestellt hatte, traten Stadtverwaltung und Stadtrat dem Gedanken näher, eventuell das Tanzhaus zu verkaufen. So beschloss der Stadtrat mit 18 gegen drei Stimmen, dem Investor einen Kaufvertragsentwurf zu unterbreiten. „Nach diesem Votum wurde immer wieder vonseiten des Stadtrates bei der Verwaltung nachgefragt, bis wann wir mit weiteren Ergebnissen rechnen dürfen, um in dieser Angelegenheit weiter zu kommen“, so Kandler.
Nachdem keine konkreten Verhandlungsergebnisse vorgelegt worden seien, habe der Stadtrat um eine klare Stellungnahme des Investors bis Ende November 2018 gebeten. Im Dezember sei dann in der DZ zu lesen gewesen: „Tanzhaus bleibt im Besitz der Stadt“. Dies war die zweite Entscheidung gewesen, die der Stadtrat traf. Kandler: „Seitdem sind bis jetzt gerade mal zwei Monate vergangen.“
In der scheinbar verloren gegangenen Zeit Mitte 2017 bis Ende 2018 sei jedoch die aufschlussreiche, wenn auch schwer nachvollziehbare Erkenntnis gewonnen worden, dass die Tiefgarage mit erheblichem Kostenaufwand zu sanieren ist. Außerdem wurde der Stadtrat laut Kandler erst in den vergangenen Monaten von der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass das Tanzhaus nicht so gebaut wurde, wie es ursprünglich geplant war, und dass der Brandschutz nicht mehr den aktuellen Verordnungen entspricht.
Die Einhaltung der Verordnungen diene dem Wohl und der Sicherheit der Besucher, sodass der Vorwurf, „auf Paragrafen zu reiten, anstatt die Bürgerzufriedenheit im Blick zu haben“, nicht zutreffe. Letztlich entscheide der Stadtrat nur darüber, was von der Verwaltung vorgelegt wird. Wenn es darin um die Einhaltung der Gesetzeslage gehe, müssten wohl oder übel „Paragrafen geritten werden“, gerade um „die Bürgerzufriedenheit und das Bürgerwohl“im Blick zu haben“, auch wenn es dem einzelnen Bürger schwer zu vermitteln ist. Kandle abschließend: „Ich wünsche mir, dass das Tanzhaus bald wieder im neuen Glanz erstrahlt und für die Bürger ein Veranstaltungsmagnet sein wird, wie es vor vielen Jahren mal war.“(dz)