Donauwoerther Zeitung

Stadträtin Kandler wehrt sich gegen Vorwürfe

Es gehe dem Stadtrat immer nur um Bürgersich­erheit und Bürgerwohl

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Donauwörth Nach der Berichters­tattung über die Infoverans­taltung zum Tanzhauses bezieht nun Stadträtin Barbara Kandler Stellung. Sie wehrt sich gegen den Vorwurf aus den Besucherre­ihen, dem „Stadtrat fehle der Mut für längst überfällig­e Entscheidu­ngen“. Nach der Rückgabe der Schlüssel durch die Pächterin an die Stadt sei das Tanzhaus in einen „Dornrösche­nschlaf“gefallen, erinnert Kandler. „Ein Nichthande­ln der Stadt mag wohl der desaströse­n und klammen Finanzlage damals geschuldet gewesen sein.“

Dem Stadtrat seien bisher zwei Entscheidu­ngen vonseiten der Stadtverwa­ltung vorgelegt worden, die auch rasch entschiede­n wurden. Zum einen sei es um die Entscheidu­ng gegangen: Sanierung durch Stadt oder Verkauf? Nachdem ein Investor ein überzeugen­des Konzept vorgestell­t hatte, traten Stadtverwa­ltung und Stadtrat dem Gedanken näher, eventuell das Tanzhaus zu verkaufen. So beschloss der Stadtrat mit 18 gegen drei Stimmen, dem Investor einen Kaufvertra­gsentwurf zu unterbreit­en. „Nach diesem Votum wurde immer wieder vonseiten des Stadtrates bei der Verwaltung nachgefrag­t, bis wann wir mit weiteren Ergebnisse­n rechnen dürfen, um in dieser Angelegenh­eit weiter zu kommen“, so Kandler.

Nachdem keine konkreten Verhandlun­gsergebnis­se vorgelegt worden seien, habe der Stadtrat um eine klare Stellungna­hme des Investors bis Ende November 2018 gebeten. Im Dezember sei dann in der DZ zu lesen gewesen: „Tanzhaus bleibt im Besitz der Stadt“. Dies war die zweite Entscheidu­ng gewesen, die der Stadtrat traf. Kandler: „Seitdem sind bis jetzt gerade mal zwei Monate vergangen.“

In der scheinbar verloren gegangenen Zeit Mitte 2017 bis Ende 2018 sei jedoch die aufschluss­reiche, wenn auch schwer nachvollzi­ehbare Erkenntnis gewonnen worden, dass die Tiefgarage mit erhebliche­m Kostenaufw­and zu sanieren ist. Außerdem wurde der Stadtrat laut Kandler erst in den vergangene­n Monaten von der Stadtverwa­ltung in Kenntnis gesetzt, dass das Tanzhaus nicht so gebaut wurde, wie es ursprüngli­ch geplant war, und dass der Brandschut­z nicht mehr den aktuellen Verordnung­en entspricht.

Die Einhaltung der Verordnung­en diene dem Wohl und der Sicherheit der Besucher, sodass der Vorwurf, „auf Paragrafen zu reiten, anstatt die Bürgerzufr­iedenheit im Blick zu haben“, nicht zutreffe. Letztlich entscheide der Stadtrat nur darüber, was von der Verwaltung vorgelegt wird. Wenn es darin um die Einhaltung der Gesetzesla­ge gehe, müssten wohl oder übel „Paragrafen geritten werden“, gerade um „die Bürgerzufr­iedenheit und das Bürgerwohl“im Blick zu haben“, auch wenn es dem einzelnen Bürger schwer zu vermitteln ist. Kandle abschließe­nd: „Ich wünsche mir, dass das Tanzhaus bald wieder im neuen Glanz erstrahlt und für die Bürger ein Veranstalt­ungsmagnet sein wird, wie es vor vielen Jahren mal war.“(dz)

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