Donauwoerther Zeitung

Rögling entscheide­t über Funkmast

Warum der Entscheid fast geplatzt wäre

- VON BARBARA WILD

Rögling 543 Röglinger Bürger haben an diesem Sonntag die Wahl: Wo soll der Mobilfunkm­ast in ihrem Ort stehen? Auf dem Schlauchtu­rm der Feuerwehr mitten im Ort – so will es der Gemeindera­t – oder doch lieber außerhalb der Ortschaft. Für Letzteres kämpft der Arbeitskre­is Mobilfunk. Diese Bürger sind überzeugt, dass ein Abstand von 400 Metern von den Wohnhäuser­n deutlich weniger Strahlung und damit weniger gesundheit­liche Folgen bedeutet. Beide Standorte, die zur Wahl stehen, sind von der Telekom als geeignet eingestuft worden.

Allerdings stand der Termin für den Bürgerents­cheid an diesem 10. März am Freitagvor­mittag mehr als in Frage. Denn im Rögling herrscht große Aufregung: Am Donnerstag hatten die Gemeinderä­te an jeden Haushalt ein Flugblatt verteilt und mit diesem für den Standort am Feuerwehrs­chlauchtur­m geworben. Neben einem allgemeine­n Aufruf an die Bürger, doch zur Wahl zu gehen, listeten sie die Vorteile dieses Standortes auf.

Doch nicht der Inhalt, sondern vor allem der Zeitpunkt der Flugblatta­ktion sorgte für dramatisch­e Stunden im Rathaus. Denn nur zwei Tage vor dem Entscheid können die Verfechter des anderen Standortes nicht mehr reagieren. Damit verstößt die Aktion der Gemeinderä­te gegen das sogenannte Paritätsge­bot, das jeder Seite die gleichen Möglichkei­ten zu Informatio­n, Stellungna­hme und Reaktion auf die Aktionen des anderen geben soll.

Bis Freitagmit­tag wurde in Rögling diskutiert und auch die Rechtsbehö­rde des Landratsam­tes Donauries um Stellungna­hme gebeten. Dieses hat den Bürgerents­cheid am Sonntag nun zugelassen, macht aber deutlich, dass eine Anfechtung des Ergebnisse­s durchaus im Raum stehen könnte.

Bürgermeis­terin Maria Mittl, die von der Flugblatta­ktion nichts wusste und auch nicht zum Kreis der Initiatore­n aus dem Gemeindera­t zählt, ist darüber nicht sehr erfreut. Sie befürchtet, dass der Arbeitskre­is Mobilfunk bei einem knappen Ergebnis für den Schlauchtu­rm die Wahl anfechten könnte und damit der Bürgerents­cheid wiederholt werden muss. „Das dient der Entscheidu­ngsfindung nicht“, sagt Mittl.

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