Eine Verkehrskontrolle, zwei Anklagen
Kein Führerschein, gefälschtes Mopedschild, Drogen an Bord: Ein junger Mann muss sich wegen mehrerer Straftaten verantworten
Nördlingen Ein 18-jähriger Nördlinger ist im Juni vergangenen Jahres mit seinem Moped in der Innenstadt kontrolliert worden. Als die Polizeibeamten den Führerschein sehen wollten, stellte sich heraus, dass der junge Mann gar keinen hatte. Bei der Überprüfung des Kennzeichens kam auf, dass es gefälscht war – der Fahrer hatte ein altes Nummernschild blau übermalt, um vorzutäuschen, dass die Versicherung für 2018 bezahlt war. Das reichte für eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Benutzung eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebene Versicherung und Urkundenfälschung. Aber es ging noch weiter.
Im Laufe der Kontrolle zog der 18-Jährige sein Handy heraus und tippte sichtlich aufgeregt eine Nachricht ein. Das kam den Beamten seltsam vor, sie konfiszierten das Handy und stellten fest, dass mit der Nachricht ein Bekannter beauftragt werden sollte, in die Wohnung des jungen Mannes zu gehen und die Drogen aus dem Kühlschrank verschwinden zu lassen. Das taten die Polizisten nun selbst und stellten dort knapp 75 Gramm Amphetamine sicher – nachdem sie noch bei der Kontrolle im Helmfach des Mopeds nachgesehen, weitere 24 Gramm Amphetamine und 17 Gramm Marihuana gefunden hatten.
Aufgrund der großen Gesamtmenge war offensichtlich, dass die Drogen verkauft werden sollten, weshalb es zur zweiten Anklage wegen unerlaubten Drogenhandels kam. Zu Beginn der Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Andreas Krug wurden beide Anklagen zusammengefasst. Krug selbst konnte noch einiges hinzufügen: „Wir sahen uns schon hin und wieder“, sagte er – im Mai 2018 wurden bei einer Urinprobe Amphetamine nachgewiesen, im März 2017 ebenfalls, obwohl der Jugendliche als 16-Jähriger schon eine Drogentherapie gemacht hatte.
Staatsanwältin Irmina Zeitner legte die anhaltende Neigung zu Drogenkonsum und -handel sowie die großen Mengen, die im Spiel waren, als „schädliche Neigung“, sprich als nachhaltige Veranlagung aus. Rechtsanwalt Alexander Knief versicherte, sein Mandant sei bestrebt, das Kernproblem mit einer erneuten Therapie in Angriff zu nehmen, strebe eine IT-Lehre im Herbst an und wolle die Zeit bis dahin jetzt mit einem Aushilfsjob und später mit einer befristeten Anstellung überbrücken.
Irrwege bei Ausbildung und Arbeitsstellen
Friedrich Breitling von der Jugendgerichtshilfe zeichnete ein Bild von normalen Familienverhältnissen und lückenlosem Schulverlauf bis zum Hauptschulabschluss. Dem folgten einige Irrwege bei Ausbildung und Arbeitsstellen. Was die Drogen betrifft, habe es durch die jetzige Verhandlung wohl bei dem jungen Mann, der immer noch im elterlichen Haushalt lebt, „geklingelt“. Das Gericht folgte Breitlings Empfehlung, noch das Jugendstrafrecht anzuwenden – nach Erwachsenenstrafrecht wäre wohl eine Haftstrafe fällig gewesen.
„Es läuft gerade voll aus dem Ruder“, sah Richter Krug die Bemühungen des Angeklagten, selbiges noch einmal herumzureißen, mit Zweifeln. Staatsanwältin Zeitner plädierte denn auch dafür, Druck aufzubauen, um die Drogentherapie ernsthaft durchzuziehen und forderte zehn Monate Jugendarrest auf Bewährung. Sogar Strafverteidiger Knief stimmte der Argumentation zu, seinem Mandanten Druck zu machen, plädierte aber für die Mindestbewährungsstrafe bei Jugendlichen von sechs Monaten. Richter Krug folgte dem Anwalt und verhängte sechs Monate auf Bewährung. Die Therapie unter Aufsicht des Bewährungshelfers machte er zur Auflage, ebenso 40 Sozialstunden monatlich, bis der Angeklagte eine Vollbeschäftigung nachweisen kann. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung nahmen das Urteil an.