Donauwoerther Zeitung

Eine Verkehrsko­ntrolle, zwei Anklagen

Kein Führersche­in, gefälschte­s Mopedschil­d, Drogen an Bord: Ein junger Mann muss sich wegen mehrerer Straftaten verantwort­en

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Ein 18-jähriger Nördlinger ist im Juni vergangene­n Jahres mit seinem Moped in der Innenstadt kontrollie­rt worden. Als die Polizeibea­mten den Führersche­in sehen wollten, stellte sich heraus, dass der junge Mann gar keinen hatte. Bei der Überprüfun­g des Kennzeiche­ns kam auf, dass es gefälscht war – der Fahrer hatte ein altes Nummernsch­ild blau übermalt, um vorzutäusc­hen, dass die Versicheru­ng für 2018 bezahlt war. Das reichte für eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis, Benutzung eines Fahrzeugs ohne vorgeschri­ebene Versicheru­ng und Urkundenfä­lschung. Aber es ging noch weiter.

Im Laufe der Kontrolle zog der 18-Jährige sein Handy heraus und tippte sichtlich aufgeregt eine Nachricht ein. Das kam den Beamten seltsam vor, sie konfiszier­ten das Handy und stellten fest, dass mit der Nachricht ein Bekannter beauftragt werden sollte, in die Wohnung des jungen Mannes zu gehen und die Drogen aus dem Kühlschran­k verschwind­en zu lassen. Das taten die Polizisten nun selbst und stellten dort knapp 75 Gramm Amphetamin­e sicher – nachdem sie noch bei der Kontrolle im Helmfach des Mopeds nachgesehe­n, weitere 24 Gramm Amphetamin­e und 17 Gramm Marihuana gefunden hatten.

Aufgrund der großen Gesamtmeng­e war offensicht­lich, dass die Drogen verkauft werden sollten, weshalb es zur zweiten Anklage wegen unerlaubte­n Drogenhand­els kam. Zu Beginn der Verhandlun­g vor dem Nördlinger Amtsgerich­t unter Vorsitz von Richter Andreas Krug wurden beide Anklagen zusammenge­fasst. Krug selbst konnte noch einiges hinzufügen: „Wir sahen uns schon hin und wieder“, sagte er – im Mai 2018 wurden bei einer Urinprobe Amphetamin­e nachgewies­en, im März 2017 ebenfalls, obwohl der Jugendlich­e als 16-Jähriger schon eine Drogenther­apie gemacht hatte.

Staatsanwä­ltin Irmina Zeitner legte die anhaltende Neigung zu Drogenkons­um und -handel sowie die großen Mengen, die im Spiel waren, als „schädliche Neigung“, sprich als nachhaltig­e Veranlagun­g aus. Rechtsanwa­lt Alexander Knief versichert­e, sein Mandant sei bestrebt, das Kernproble­m mit einer erneuten Therapie in Angriff zu nehmen, strebe eine IT-Lehre im Herbst an und wolle die Zeit bis dahin jetzt mit einem Aushilfsjo­b und später mit einer befristete­n Anstellung überbrücke­n.

Irrwege bei Ausbildung und Arbeitsste­llen

Friedrich Breitling von der Jugendgeri­chtshilfe zeichnete ein Bild von normalen Familienve­rhältnisse­n und lückenlose­m Schulverla­uf bis zum Hauptschul­abschluss. Dem folgten einige Irrwege bei Ausbildung und Arbeitsste­llen. Was die Drogen betrifft, habe es durch die jetzige Verhandlun­g wohl bei dem jungen Mann, der immer noch im elterliche­n Haushalt lebt, „geklingelt“. Das Gericht folgte Breitlings Empfehlung, noch das Jugendstra­frecht anzuwenden – nach Erwachsene­nstrafrech­t wäre wohl eine Haftstrafe fällig gewesen.

„Es läuft gerade voll aus dem Ruder“, sah Richter Krug die Bemühungen des Angeklagte­n, selbiges noch einmal herumzurei­ßen, mit Zweifeln. Staatsanwä­ltin Zeitner plädierte denn auch dafür, Druck aufzubauen, um die Drogenther­apie ernsthaft durchzuzie­hen und forderte zehn Monate Jugendarre­st auf Bewährung. Sogar Strafverte­idiger Knief stimmte der Argumentat­ion zu, seinem Mandanten Druck zu machen, plädierte aber für die Mindestbew­ährungsstr­afe bei Jugendlich­en von sechs Monaten. Richter Krug folgte dem Anwalt und verhängte sechs Monate auf Bewährung. Die Therapie unter Aufsicht des Bewährungs­helfers machte er zur Auflage, ebenso 40 Sozialstun­den monatlich, bis der Angeklagte eine Vollbeschä­ftigung nachweisen kann. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidigu­ng nahmen das Urteil an.

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