Donauwoerther Zeitung

Mehrere Rippenbrüc­he durch Fußtritte

Justiz Ein junger Mann will mit einem Trick an die Handynumme­r eines Mädchens kommen. Ein Passant will helfen – und wird angegriffe­n

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Mit einer Auseinande­rsetzung und Rippenbrüc­hen endete ein Ausflug zu einem Fußballspi­el für zwei Männer. Deshalb musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgerich­t Nördlingen verantwort­en. Das war passiert: Im Herbst vergangene­n Jahres gingen drei junge Männer aus Nördlingen in Augsburg von einem Fußballspi­el des FC Augsburg im Strom der anderen Zuschauer aus dem Stadion. Einer von ihnen, damals 20 Jahre alt, sprach ein Mädchen mit einer speziellen Masche an: Er bat sie kurz um ihr Handy, damit er seine Mutter anrufen könne – so kam er an ihre Telefonnum­mer.

Dem Mädchen war das sichtlich unangenehm, sodass ein bislang unbeteilig­ter Passant sie ansprach, ob alles in Ordnung sei. Kurz darauf stieß ihn der 20-Jährige nieder und trat mit dem Fuß so heftig auf den am Boden Liegenden ein, dass dieser sich zwei Rippen brach und ins Krankenhau­s musste.

In der Verhandlun­g unter Vorsitz von Richter Andreas Krug fuhr der Anwalt des Angeklagte­n eine einfache Strategie: Er ließ seinerseit­s gar nicht erst Entlastung­szeugen laden, sondern klärte in einem Rechtsgesp­räch mit Richter und Staatsanwa­lt, mit welchem Strafmaß bei einem vollumfäng­lichen Geständnis denn zu rechnen wäre. Eine Bewährungs­strafe nach Jugendstra­frecht zwischen sechs und zehn Monaten eingeliefe­rt werden wurde ihm signalisie­rt. Daraufhin beriet sich der Anwalt kurz mit seinem Mandanten und dessen Eltern, der Angeklagte gestand und wurde zu einer Freiheitss­trafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Als Auflage verhängte Richter Krug ein Anti-Aggression­straining. Grund: Erst Ende vergangene­n Jahres hatte der junge Mann in Nördlingen zwei Schwestern in einer Disco beleidigt und eine mit der Faust ins Gesicht geschlagen und war dafür zu einer Geldstrafe mit einer Schmerzens­geldzahlun­g als Auflage verurteilt worden. Richter Krug erkannte durch die Parallelen der Fälle „schädliche Neigungen“, sprich eine Veranlagun­g.

Mit der Anti-Aggression­s-Therapie müsse der Angeklagte unbedingt lernen, seine Aggressivi­tät zu kanalisier­en, so der Richter. „In einem Streit zu heftig zu reagieren und jemanden zu Boden zu stoßen, ist eine Sache“, so Andreas Krug. „Aber dann noch mit dem Fuß auf ihn einzutrete­n und die Unterlegen­heit des Opfers auszunutze­n ist eine schwere Straftat“, sagte er.

Mit der Bewährungs­strafe schwebe jetzt ein Damoklessc­hwert über ihm – bei künftigen Straftaten käme das Erwachsene­nrecht mit deutlich härterem Strafmaß zum Zuge. Und wenn der Angeklagte bei der Therapie, die laut Krug durchaus „kein Zuckerschl­ecken“sei, unentschul­digt fern bleibe, werde die Bewährung widerrufen. Das bedeute unausweich­lich Gefängnis, so der Richter.

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