Mehrere Rippenbrüche durch Fußtritte
Justiz Ein junger Mann will mit einem Trick an die Handynummer eines Mädchens kommen. Ein Passant will helfen – und wird angegriffen
Nördlingen Mit einer Auseinandersetzung und Rippenbrüchen endete ein Ausflug zu einem Fußballspiel für zwei Männer. Deshalb musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Das war passiert: Im Herbst vergangenen Jahres gingen drei junge Männer aus Nördlingen in Augsburg von einem Fußballspiel des FC Augsburg im Strom der anderen Zuschauer aus dem Stadion. Einer von ihnen, damals 20 Jahre alt, sprach ein Mädchen mit einer speziellen Masche an: Er bat sie kurz um ihr Handy, damit er seine Mutter anrufen könne – so kam er an ihre Telefonnummer.
Dem Mädchen war das sichtlich unangenehm, sodass ein bislang unbeteiligter Passant sie ansprach, ob alles in Ordnung sei. Kurz darauf stieß ihn der 20-Jährige nieder und trat mit dem Fuß so heftig auf den am Boden Liegenden ein, dass dieser sich zwei Rippen brach und ins Krankenhaus musste.
In der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Andreas Krug fuhr der Anwalt des Angeklagten eine einfache Strategie: Er ließ seinerseits gar nicht erst Entlastungszeugen laden, sondern klärte in einem Rechtsgespräch mit Richter und Staatsanwalt, mit welchem Strafmaß bei einem vollumfänglichen Geständnis denn zu rechnen wäre. Eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht zwischen sechs und zehn Monaten eingeliefert werden wurde ihm signalisiert. Daraufhin beriet sich der Anwalt kurz mit seinem Mandanten und dessen Eltern, der Angeklagte gestand und wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Als Auflage verhängte Richter Krug ein Anti-Aggressionstraining. Grund: Erst Ende vergangenen Jahres hatte der junge Mann in Nördlingen zwei Schwestern in einer Disco beleidigt und eine mit der Faust ins Gesicht geschlagen und war dafür zu einer Geldstrafe mit einer Schmerzensgeldzahlung als Auflage verurteilt worden. Richter Krug erkannte durch die Parallelen der Fälle „schädliche Neigungen“, sprich eine Veranlagung.
Mit der Anti-Aggressions-Therapie müsse der Angeklagte unbedingt lernen, seine Aggressivität zu kanalisieren, so der Richter. „In einem Streit zu heftig zu reagieren und jemanden zu Boden zu stoßen, ist eine Sache“, so Andreas Krug. „Aber dann noch mit dem Fuß auf ihn einzutreten und die Unterlegenheit des Opfers auszunutzen ist eine schwere Straftat“, sagte er.
Mit der Bewährungsstrafe schwebe jetzt ein Damoklesschwert über ihm – bei künftigen Straftaten käme das Erwachsenenrecht mit deutlich härterem Strafmaß zum Zuge. Und wenn der Angeklagte bei der Therapie, die laut Krug durchaus „kein Zuckerschlecken“sei, unentschuldigt fern bleibe, werde die Bewährung widerrufen. Das bedeute unausweichlich Gefängnis, so der Richter.