„Fahndung“mit Plakaten: Geldstrafe
Aktion gegen Makler bringt Mann vor Amtsgericht
Donauwörth/Nördlingen Vor rund einem Jahr ließen vermeintliche Fahndungsplakate so manchen Passanten im südlichen Donau-RiesKreis stutzen. „5000 Euro Belohnung ausgesetzt“hieß es auf den Schreiben, die beispielsweise in Parkhäusern und an Bushaltestellen hingen. Es werde nach einem Mann gesucht – und zwar wegen „Betrugs, arglistiger Täuschung, Steuerhinterziehung, Hochstaplerei, Urkundenfälschung, Bedrohung und anderem“. Dazu war ein Foto des Mannes zu sehen und es waren persönliche Angaben zu seiner Person zu lesen.
Viele Menschen dachten, es handele sich um eine Maßnahme der Polizei. Doch dem war nicht so. Vielmehr sah sich ein 44-Jähriger von dem Makler betrogen. Er hatte die Sache auch angezeigt, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Das gefiel dem Geprellten gar nicht. Er ärgerte sich derart, dass er die „Fahndungsplakat“-Aktion startete – und deshalb nun vor dem Amtsgericht Nördlingen landete.
Ihm war nämlich die Polizei auf die Schliche gekommen. Mit dem Plakat machte sich der Mann gleich dreifach strafbar: wegen eines Verstoßes gegen das Urhebergesetz (weil er das Foto abbildete), wegen Amtsanmaßung (weil er die Postund die E-Mail-Adresse der Polizeiinspektion Donauwörth verwendete) und wegen übler Nachrede. Hier wurde der Fall brisant. Denn eine ganze Reihe der Vorwürfe, die auf dem Plakat auftauchten, entsprachen der Realität. Bei dem Makler handelt es sich um einen Serienbetrüger. Der ist bereits vielfach vorbestraft. Erst kürzlich verurteilte ihn das Schöffengericht in Nördlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe.
Eindeutig zu weit ging der Plakat-Verfasser aber laut Staatsanwaltschaft, indem er dem Makler auch unterstellte, dass dieser mit den Betrügereien seine „Alkohol-, Spiel-, Sex- und Drogensucht“finanziert habe.
Die Verteidigerin des 44-Jährigen beantragte vor Gericht zunächst, das Verfahren gegen ihren Mandanten einzustellen. Da dieses Ansinnen abgelehnt wurde, plädierte die Anwältin auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen der beschriebenen Straftatbestände eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Richterin Katrin Wegele folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine solche Strafe in Höhe von 3000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.