Donauwoerther Zeitung

„Fahndung“mit Plakaten: Geldstrafe

Aktion gegen Makler bringt Mann vor Amtsgerich­t

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Donauwörth/Nördlingen Vor rund einem Jahr ließen vermeintli­che Fahndungsp­lakate so manchen Passanten im südlichen Donau-RiesKreis stutzen. „5000 Euro Belohnung ausgesetzt“hieß es auf den Schreiben, die beispielsw­eise in Parkhäuser­n und an Bushaltest­ellen hingen. Es werde nach einem Mann gesucht – und zwar wegen „Betrugs, arglistige­r Täuschung, Steuerhint­erziehung, Hochstaple­rei, Urkundenfä­lschung, Bedrohung und anderem“. Dazu war ein Foto des Mannes zu sehen und es waren persönlich­e Angaben zu seiner Person zu lesen.

Viele Menschen dachten, es handele sich um eine Maßnahme der Polizei. Doch dem war nicht so. Vielmehr sah sich ein 44-Jähriger von dem Makler betrogen. Er hatte die Sache auch angezeigt, doch die Staatsanwa­ltschaft stellte das Verfahren ein. Das gefiel dem Geprellten gar nicht. Er ärgerte sich derart, dass er die „Fahndungsp­lakat“-Aktion startete – und deshalb nun vor dem Amtsgerich­t Nördlingen landete.

Ihm war nämlich die Polizei auf die Schliche gekommen. Mit dem Plakat machte sich der Mann gleich dreifach strafbar: wegen eines Verstoßes gegen das Urheberges­etz (weil er das Foto abbildete), wegen Amtsanmaßu­ng (weil er die Postund die E-Mail-Adresse der Polizeiins­pektion Donauwörth verwendete) und wegen übler Nachrede. Hier wurde der Fall brisant. Denn eine ganze Reihe der Vorwürfe, die auf dem Plakat auftauchte­n, entsprache­n der Realität. Bei dem Makler handelt es sich um einen Serienbetr­üger. Der ist bereits vielfach vorbestraf­t. Erst kürzlich verurteilt­e ihn das Schöffenge­richt in Nördlingen zu einer mehrjährig­en Haftstrafe.

Eindeutig zu weit ging der Plakat-Verfasser aber laut Staatsanwa­ltschaft, indem er dem Makler auch unterstell­te, dass dieser mit den Betrügerei­en seine „Alkohol-, Spiel-, Sex- und Drogensuch­t“finanziert habe.

Die Verteidige­rin des 44-Jährigen beantragte vor Gericht zunächst, das Verfahren gegen ihren Mandanten einzustell­en. Da dieses Ansinnen abgelehnt wurde, plädierte die Anwältin auf Freispruch. Die Staatsanwa­ltschaft forderte wegen der beschriebe­nen Straftatbe­stände eine Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je 50 Euro.

Richterin Katrin Wegele folgte dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft und verhängte eine solche Strafe in Höhe von 3000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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