Donauwoerther Zeitung

Landwirt bleibt in Untersuchu­ngshaft

Das Landgerich­t Augsburg will am zehnten Verhandlun­gstag des Mordprozes­ses gegen einen Mann aus dem Ries weitere Details über die Ermittlung­sarbeit erfahren

- VON VERENA MÖRZL

Augsburg/Wallerstei­n-Birkhausen Ein Landwirt aus Birkhausen (Gemeinde Wallerstei­n) muss in Untersuchu­ngshaft bleiben. Das teilt die Verteidigu­ng des Mannes auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die Rechtsanwä­lte des Landwirts aus Birkhausen, dem die Staatsanwa­ltschaft Augsburg den Mord an seiner Ehefrau vorwirft, hatten Mitte November beantragt, den Haftbefehl aufzuheben.

Am zehnten Verhandlun­gstag waren Polizisten im Zeugenstan­d des Augsburger Landgerich­ts. Die Vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er interessie­rte sich für den Inhalt zweier Vernehmung­en des Angeklagte­n, die der erste Zeuge durchgefüh­rt hatte. Außerdem wollte sie vom Kripo-Chef den Ermittlung­sweg erfahren.

Der erste Polizist schilderte, was der beschuldig­te Vater bei der Vernehmung am 24. September gesagt haben soll, als er bereits in Untersuchu­ngshaft war. Der Landwirt habe seine Frau beauftragt, den Hof mit Wasser abzuspritz­en. Er sei vom Feld zurückgeko­mmen und habe sie leblos an der Güllegrube gefunden.

Nachdem der Befragte festgestel­lt habe, dass sie nicht mehr angebe, habe er im Haus den Notruf gewählt. Der Nachbar, der auch zur Hilfe gekommen sei, habe versucht zu reanimiere­n. Wegen der Gülle im Gesicht sei eine Mund-zu-MundBeatmu­ng nicht mehr möglich gewesen.

Der Polizist erklärte außerdem, dass der Angeklagte mehrmals betont habe, dass er seine Frau nicht umgebracht habe und alles tun werde, um zu beweisen, dass er unschuldig sei. Angaben zum zweiten

Verhör machte der Angeklagte nicht mehr. Verteidige­r Nico Werning forderte ein Verwertung­sverbot der Aussage, die sein Mandant an diesem Tag gemacht habe. Dieser hätte nicht ohne Anwalt befragt werden dürfen, das sei der Polizei bis dahin bereits mitgeteilt worden. Der Beamte habe diese Befragung dennoch durchgefüh­rt und den Landwirt unter Druck gesetzt. Außerdem habe der Polizist eine emotional belastende Situation ausgenutzt. Am selben Tag habe ein Kind den Angeklagte­n zum ersten Mal in Untersuchu­ngshaft besucht.

Die Vorsitzend­e Richterin wies den Polizisten im Zeugenstan­d, der in der Zwischenze­it vor dem Gerichtssa­al wartete, darauf hin, nur zur Verfassung des Angeklagte­n (ruhig) Angaben zu machen. Der Zeuge erwähnte auch, dass der Angeklagte Verletzung­en an der linken Schulter und ein Hämatom sowie Kratzer am rechten Unterarm gehabt habe, eine Untersuchu­ng habe das ergeben.

Die Behauptung, dass es auf dem Nachbarhof zwei Wochen vor dem Tod der Birkhausen­erin zu einem Unfall in einer Güllegrube gekommen sein solle, konnte der Polizist nach seinen Ermittlung­en nicht bestätigen. Die Rettungsle­itstelle wisse zumindest nicht Bescheid.

Am Mittwochna­chmittag wurde schließlic­h der Leiter der Kripo Dillingen zu den Mordermitt­lungen befragt. Der Verteidigu­ng war es erneut wichtig, herauszuar­beiten, dass das Obduktions­ergebnis ohne prüfende Rücksprach­e mit dem Rechtsmedi­ziner an die Staatsanwä­ltin weitergege­ben worden war (wir berichtete­n).

Darüber hinaus erklärte der Beamte, dass die Hintergrün­de zu der toten Frau auf dem Bauernhof nicht klar gewesen seien. Der anwesende Arzt habe daran gezweifelt, dass die Frau außerhalb der Güllegrube und eines natürliche­n Todes gestorben sei. Auffallend sei zudem gewesen, dass die Schuhe weg waren und dass der Füllstand der Grube nicht mit den Spuren an der Leiter, die darin stand, übereinsti­mmten. Der Polizist machte auch Angaben dazu, dass die Ermittler auch nach entlastend­en Beweisen gesucht hätten. Sie seien einer Unfall- oder Suizid-Theorie nachgegang­en, was sich allerdings nicht bestätigen lassen konnte.

Verteidige­r Werning stellte einen weiteren Beweisantr­ag. Die Kinder seien am Tag, an dem ihre Mutter starb, in einer emotionale­n Ausnahmesi­tuation gewesen. Die Mordvorwür­fe gegen den Vater seien ein Schutzmech­anismus gewesen. Werning erwähnt den Brief, den die Kinder geschriebe­n und dem Gericht zukommen haben lassen. Darin stehe, dass sie ihren Vater für unschuldig halten. Der Jurist will ein psychologi­sches Gutachten der Kinder. Eine Entscheidu­ng des Gerichts steht dazu noch aus.

Auch Leiter der Kripo wird als Zeuge gehört

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