Landwirt bleibt in Untersuchungshaft
Das Landgericht Augsburg will am zehnten Verhandlungstag des Mordprozesses gegen einen Mann aus dem Ries weitere Details über die Ermittlungsarbeit erfahren
Augsburg/Wallerstein-Birkhausen Ein Landwirt aus Birkhausen (Gemeinde Wallerstein) muss in Untersuchungshaft bleiben. Das teilt die Verteidigung des Mannes auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die Rechtsanwälte des Landwirts aus Birkhausen, dem die Staatsanwaltschaft Augsburg den Mord an seiner Ehefrau vorwirft, hatten Mitte November beantragt, den Haftbefehl aufzuheben.
Am zehnten Verhandlungstag waren Polizisten im Zeugenstand des Augsburger Landgerichts. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser interessierte sich für den Inhalt zweier Vernehmungen des Angeklagten, die der erste Zeuge durchgeführt hatte. Außerdem wollte sie vom Kripo-Chef den Ermittlungsweg erfahren.
Der erste Polizist schilderte, was der beschuldigte Vater bei der Vernehmung am 24. September gesagt haben soll, als er bereits in Untersuchungshaft war. Der Landwirt habe seine Frau beauftragt, den Hof mit Wasser abzuspritzen. Er sei vom Feld zurückgekommen und habe sie leblos an der Güllegrube gefunden.
Nachdem der Befragte festgestellt habe, dass sie nicht mehr angebe, habe er im Haus den Notruf gewählt. Der Nachbar, der auch zur Hilfe gekommen sei, habe versucht zu reanimieren. Wegen der Gülle im Gesicht sei eine Mund-zu-MundBeatmung nicht mehr möglich gewesen.
Der Polizist erklärte außerdem, dass der Angeklagte mehrmals betont habe, dass er seine Frau nicht umgebracht habe und alles tun werde, um zu beweisen, dass er unschuldig sei. Angaben zum zweiten
Verhör machte der Angeklagte nicht mehr. Verteidiger Nico Werning forderte ein Verwertungsverbot der Aussage, die sein Mandant an diesem Tag gemacht habe. Dieser hätte nicht ohne Anwalt befragt werden dürfen, das sei der Polizei bis dahin bereits mitgeteilt worden. Der Beamte habe diese Befragung dennoch durchgeführt und den Landwirt unter Druck gesetzt. Außerdem habe der Polizist eine emotional belastende Situation ausgenutzt. Am selben Tag habe ein Kind den Angeklagten zum ersten Mal in Untersuchungshaft besucht.
Die Vorsitzende Richterin wies den Polizisten im Zeugenstand, der in der Zwischenzeit vor dem Gerichtssaal wartete, darauf hin, nur zur Verfassung des Angeklagten (ruhig) Angaben zu machen. Der Zeuge erwähnte auch, dass der Angeklagte Verletzungen an der linken Schulter und ein Hämatom sowie Kratzer am rechten Unterarm gehabt habe, eine Untersuchung habe das ergeben.
Die Behauptung, dass es auf dem Nachbarhof zwei Wochen vor dem Tod der Birkhausenerin zu einem Unfall in einer Güllegrube gekommen sein solle, konnte der Polizist nach seinen Ermittlungen nicht bestätigen. Die Rettungsleitstelle wisse zumindest nicht Bescheid.
Am Mittwochnachmittag wurde schließlich der Leiter der Kripo Dillingen zu den Mordermittlungen befragt. Der Verteidigung war es erneut wichtig, herauszuarbeiten, dass das Obduktionsergebnis ohne prüfende Rücksprache mit dem Rechtsmediziner an die Staatsanwältin weitergegeben worden war (wir berichteten).
Darüber hinaus erklärte der Beamte, dass die Hintergründe zu der toten Frau auf dem Bauernhof nicht klar gewesen seien. Der anwesende Arzt habe daran gezweifelt, dass die Frau außerhalb der Güllegrube und eines natürlichen Todes gestorben sei. Auffallend sei zudem gewesen, dass die Schuhe weg waren und dass der Füllstand der Grube nicht mit den Spuren an der Leiter, die darin stand, übereinstimmten. Der Polizist machte auch Angaben dazu, dass die Ermittler auch nach entlastenden Beweisen gesucht hätten. Sie seien einer Unfall- oder Suizid-Theorie nachgegangen, was sich allerdings nicht bestätigen lassen konnte.
Verteidiger Werning stellte einen weiteren Beweisantrag. Die Kinder seien am Tag, an dem ihre Mutter starb, in einer emotionalen Ausnahmesituation gewesen. Die Mordvorwürfe gegen den Vater seien ein Schutzmechanismus gewesen. Werning erwähnt den Brief, den die Kinder geschrieben und dem Gericht zukommen haben lassen. Darin stehe, dass sie ihren Vater für unschuldig halten. Der Jurist will ein psychologisches Gutachten der Kinder. Eine Entscheidung des Gerichts steht dazu noch aus.
Auch Leiter der Kripo wird als Zeuge gehört