Donauwoerther Zeitung

Arbeiter schlägt mit Hammer auf Kollegen ein

Gericht verurteilt 44-Jährigen nach Streit im Auto

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Donauwörth/Nördlingen Sie waren auf dem Weg zu einer Baustelle in Kaisheim. Dabei bekamen zwei Arbeiter jedoch richtig Stress. Dies gipfelte in einer Attacke mit einem Hammer. Deshalb stand nun ein 44-Jähriger vor dem Schöffenge­richt in Nördlingen.

Insgesamt waren an jenem Morgen im Juli 2019 vier Beschäftig­te eines Betriebs aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis in einem Firmenfahr­zeug zur Baustelle unterwegs: ein Vorarbeite­r und drei Kollegen. Von denen gerieten zwei in Streit. Der Beifahrer drehte sich um, schüttete dem gleichaltr­igen Kontrahent­en Kaffee ins Gesicht und schlug ihm mit der Faust aufs Auge. In der Verhandlun­g stellte sich heraus, dass der Kaffee wohl nicht so heiß war, sodass aus der angeklagte­n gefährlich­en Körperverl­etzung nur noch eine vorsätzlic­he Körperverl­etzung wurde.

Das war aber nicht alles, was dem 44-Jährigen angelastet wurde. Der Fahrer des Wagens hielt angesichts der Eskalation an der B 2 im Bereich des Weilers Schöttle bei Donauwörth an. Der Angeklagte stieg aus und wollte eine Eisenstang­e von der

Blutende Wunde am Schienbein

Ladefläche holen. An eine solche kam er aber nicht. Stattdesse­n nahm er sich einen Hammer und schlug mit diesem in Richtung Unterleib des Opfers, das auf der Rückbank saß. Das Werkzeug verfehlte das eigentlich­e Ziel, traf aber das Schienbein des Mannes. Der erlitt eine blutende Wunde.

Anschließe­nd soll der 44-Jährige auf das Opfer, das sich auf die Straße setzte, auch noch mit einem Sicherheit­sschuh eingeschla­gen haben. Dieser Vorwurf war in dem Prozess aber nicht nachzuweis­en. Dennoch: Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Ruth Roser verurteilt­e den Arbeiter unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zudem muss er eine Geldauflag­e von 2000 Euro bezahlen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte zwölf Monate zur Bewährung und 3000 Euro gefordert. Die Verteidigu­ng hatte auf sieben Monate plädiert.

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