Arbeiter schlägt mit Hammer auf Kollegen ein
Gericht verurteilt 44-Jährigen nach Streit im Auto
Donauwörth/Nördlingen Sie waren auf dem Weg zu einer Baustelle in Kaisheim. Dabei bekamen zwei Arbeiter jedoch richtig Stress. Dies gipfelte in einer Attacke mit einem Hammer. Deshalb stand nun ein 44-Jähriger vor dem Schöffengericht in Nördlingen.
Insgesamt waren an jenem Morgen im Juli 2019 vier Beschäftigte eines Betriebs aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis in einem Firmenfahrzeug zur Baustelle unterwegs: ein Vorarbeiter und drei Kollegen. Von denen gerieten zwei in Streit. Der Beifahrer drehte sich um, schüttete dem gleichaltrigen Kontrahenten Kaffee ins Gesicht und schlug ihm mit der Faust aufs Auge. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Kaffee wohl nicht so heiß war, sodass aus der angeklagten gefährlichen Körperverletzung nur noch eine vorsätzliche Körperverletzung wurde.
Das war aber nicht alles, was dem 44-Jährigen angelastet wurde. Der Fahrer des Wagens hielt angesichts der Eskalation an der B 2 im Bereich des Weilers Schöttle bei Donauwörth an. Der Angeklagte stieg aus und wollte eine Eisenstange von der
Blutende Wunde am Schienbein
Ladefläche holen. An eine solche kam er aber nicht. Stattdessen nahm er sich einen Hammer und schlug mit diesem in Richtung Unterleib des Opfers, das auf der Rückbank saß. Das Werkzeug verfehlte das eigentliche Ziel, traf aber das Schienbein des Mannes. Der erlitt eine blutende Wunde.
Anschließend soll der 44-Jährige auf das Opfer, das sich auf die Straße setzte, auch noch mit einem Sicherheitsschuh eingeschlagen haben. Dieser Vorwurf war in dem Prozess aber nicht nachzuweisen. Dennoch: Das Schöffengericht unter Vorsitz von Ruth Roser verurteilte den Arbeiter unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Zudem muss er eine Geldauflage von 2000 Euro bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Monate zur Bewährung und 3000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf sieben Monate plädiert.