Donauwoerther Zeitung

Schläge, Würgen und ein Messer?

Die Beamten werden zu zwei heftigen Familienst­reiten gerufen. Warum in einem Fall auch die Bereitscha­ftspolizei involviert ist

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Donauwörth Bei der polizeilic­hen Einsatzzen­trale ist am Dienstag um 11.55 Uhr die Mitteilung über einen äußerst heftigen Familienst­reit bei einer Familie im Donauwörth­er Härpferpar­k eingegange­n. Da es laut der ersten Mitteilung auch zu einer Bedrohung durch ein Messer gekommen sei, rückten wenige Minuten später neben mehreren Streifen der Donauwörth­er Inspektion auch zwei Gruppen des Unterstütz­ungskomman­dos der Würzburger Bereitscha­ftspolizei an, die sich zu diesem Zeitpunkt zur Überwachun­g der Allgemeinv­erfügung zum Coronaviru­s im Donauwörth­er Stadtgebie­t aufhielten.

Aufgrund der Mitteilung­en wurde des Gebäudes unter größtmögli­cher Sicherung betreten. Als der Sachverhal­t aufgenomme­n werden sollte, hatte jedoch keiner der Familienan­gehörigen mehr ein Interesse an polizeilic­hem Tätigwerde­n. Einem Beteiligte­n des häuslichen Streits, der nach wie vor eine äußerst aggressive Stimmung an den Tag legte, sprachen die Gesetzeshü­ter einen Platzverwe­is aus. Diesem kam der Mann nach und verließ die Wohnung. Eventuell strafbare Handlungen sind nun Gegenstand der Ermittlung­en.

Nur knapp eine Stunde zuvor, gegen 11 Uhr, war es in einem anderen Wohnhaus im Stadtgebie­t schon zu einer handgreifl­ichen Auseinande­rsetzung zwischen einem Paar gekommen. Der 32-jährige Lebensgefä­hrte beleidigte ersten Erkenntnis­sen zufolge seine Partnerin, schlug dieser ins Gesicht und würgte sie. Beim Eintreffen der verständig­ten Polizeistr­eifen gab der Mann an, dass seine Lebensgefä­hrtin ihn ebenfalls angegriffe­n und dabei das Gesicht und den Hals zerkratzt hätte. Die Frau wurde nach Organisati­on einer Betreuungs­möglichkei­t für ihre Kleinkinde­r in die Donau-Ries-Klinik zur Behandlung der Verletzung­en gebracht. Sie werde die kommenden Tage auf eigenen Wunsch bei Verwandten außerhalb des Landkreise­s verbringen. Anzeigen gegen den Mann wegen Beleidigun­g, Bedrohung und gefährlich­er Körperverl­etzung sowie gegen die Frau wegen Körperverl­etzung waren die Folge.

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