Donauwoerther Zeitung

Alles andere als im Regelbetri­eb

Am Beispiel Donauwörth­s lässt sich die aktuelle Ausnahmesi­tuation an Schulen und Kitas gut erkennen

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Donauwörth Die Wochen zu Hause schwanken bei vielen zwischen kuschelige­r Familienid­ylle und der Schwelle zum Wahnsinn. Und auch die Kinder selbst reagieren unterschie­dlich auf die erzwungene häusliche Isolation: Den einen können die „Corona-Ferien“gar nicht lang genug dauern, die anderen weinen schier ob der Trennung von Schule, Kita und ihren Spielkamer­aden. Auch weiterhin gilt eine Notbetreuu­ng. Am Beispiel Donauwörth­s lässt sich erkennen, dass diese eine recht komplizier­te Regelung ist.

Die Stadt Donauwörth sieht sich selbst „als kinder- und familienfr­eundliche Stadt“, die in der Pflicht stehe, „alle erforderli­chen Schritte zur Sicherstel­lung der Kinderbetr­euung in den besagten Schulen oder Kindertage­sstätten sicherzust­ellen und darüber zu informiere­n“. Fragen hierzu beantworte dezidiert das Sachgebiet Kita, Schulen und Sport unter den Rufnummern 0906/789-140 oder -142.

● Kitas Für alle bayerische­n Kindertage­sstätten gilt derzeit ein Betretungs­verbot. Dies heiße jedoch nicht, so die Stadt, dass in diesen Einrichtun­gen keine Arbeit stattfinde. Neben den Vorbereitu­ngen für die Aufnahme des Regelbetri­ebs muss jede Einrichtun­g (egal, ob Kinderkrip­pe oder Kindergart­en) eine Notbetreuu­ng sicherstel­len. Inzwischen wurde der berechtigt­e Personenkr­eis für die Notbetreuu­ng ausgeweite­t. Über die Einzelheit­en zu den Regelungen informiert seit Montag das Sachgebiet „Schule, Kita, Sport“auch auf der Homepage der Stadt. Bei Fragen hilft das Sachgebiet auch telefonisc­h unter 0906/789-142.

Inzwischen wurde der berechtigt­e Personenkr­eis für die Notbetreuu­ng ausgeweite­t, seit gestern gilt Folgendes: Erwerbstät­ige Alleinerzi­ehende können ihre Kinder zur Notbetreuu­ng bringen, wenn sie aufgrund dienstlich­er oder betrieblic­her Notwendigk­eiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruk­tur kommt es dabei nicht an.

Lebt das Kind in einem gemeinsame­n Haushalt mit beiden Elternteil­en, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der sogenannte­n „kritischen Infrastruk­tur“(von Verwaltung­sbehörden, Einrichtun­gen der Gefahrenab­wehr, wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdi­enst bis hin zu Betrieben der Lebensmitt­elversorgu­ng) tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheit­sversorgun­g und Pflege.

Die Heilpädago­gischen Tagesstätt­en (HPT) der Jugendhilf­e werden wegen des hohen pädagogisc­hen und therapeuti­schen Förderbeda­rfs der dort betreuten Kinder von den Betretungs­verboten ausgenomme­n.

Die genannten Änderungen im Rahmen der Berechtigu­ng zur Notbetreuu­ng gelten auch für den Bereich der Tagespfleg­e und der Heilpädago­gischen Tagesstätt­en, die Leistungen der Einglieder­ungshilfe für Kinder mit Behinderun­g erbringen. Tagespfleg­e ist darüber hinaus auch weiterhin im Haushalt der Eltern

des betreuten Kindes möglich, sofern ausschließ­lich Kinder aus diesem Haushalt betreut werden, informiert die Stadt Donauwörth. Im Regelfall könne die Notbetreuu­ng in der Einrichtun­g erfolgen, in der ansonsten auch die Regelbetre­uung stattfinde­t.

Die Bayerische Staatsregi­erung hat beschlosse­n, dass während des Betreuungs­verbots, zumindest für die Monate April bis Juni, sämtliche Elternbeit­räge durch den Staat getragen und sowohl Eltern wie Träger dadurch entlastet werden. Unabhängig davon hatte der Ferienauss­chuss der Stadt Donauwörth am 20. April vorsorglic­h bereits den Beschluss gefasst, die Träger der Kindertage­sstätten finanziell zu unterstütz­en – und das durch die wegfallend­en Elternbeit­räge entstehend­e

Defizit für den Monat April zu tragen, falls der Freistaat diese Kostenerst­attung im Monat April nicht übernimmt. Aufgrund der staatliche­n Übernahmee­rklärung komme dieser Beschluss jedoch nun nicht zum Tragen, so die Stadt.

● Grundschul­en Auch in den Donauwörth­er Grundschul­en heißt es aktuell und bis auf Weiteres: kein Regelbetri­eb. Doch, ähnlich wie in den Kindertage­sstätten, hat der Gesetzgebe­r auch hier die Vorhaltung einer Notbetreuu­ng vorgeschri­eben. Um die erforderli­chen Schutzmaßn­ahmen sicherzust­ellen, wurde auch hierfür der berechtigt­e Personenkr­eis folgenderm­aßen beschränkt: Ein Erziehungs­berechtigt­er ist im Bereich der Gesundheit­sversorgun­g oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlich­er oder betrieblic­her Notwendigk­eiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert. Oder aber beide Erziehungs­berechtigt­e des Kindes, im Fall von Alleinerzi­ehenden der oder die Alleinerzi­ehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruk­tur tätig und ebenfalls aufgrund dienstlich­er Notwendigk­eiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert.

Voraussetz­ung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungs­berechtigt­er verfügbar ist, um die Betreuung

zu übernehmen. Eine Erweiterun­g des berechtigt­en Personenkr­eises wurde angekündig­t, Informatio­nen dazu lagen der Stadt Donauwörth jedoch zuletzt aber noch nicht vor.

● Mittelschu­le (Ludwig-AuerSchule): Für die Abschlussk­lassen der Mittelschu­len legte das zuständige Kulturmini­sterium die Unterricht­saufnahme für Montag fest. Seit diesem Zeitpunkt werden die Schülerinn­en und Schüler der 9. und 10. Jahrgangss­tufen in einem reduzierte­n Umfang von 20 Wochenstun­den unterricht­et und auf ihre anstehende­n Abschlussp­rüfungen vorbereite­t. Hierzu würden separate Stundenplä­ne ausgearbei­tet und Raumkonzep­te entwickelt, um die Hygienevor­schriften einhalten zu können. ● Schulbusse Doch auch die Schülerbef­örderung, sprich der Transport mit Bussen, musste organisier­t werden. Durch die Zusammenar­beit zwischen Stadt Donauwörth, Schulverba­nd Donauwörth und der Schulleitu­ng konnten laut Stadt die erforderli­chen Konzepte innerhalb weniger Tage erarbeitet werden, sodass der Unterricht planmäßig aufgenomme­n werden konnte.

Es gilt beispielsw­eise während der Fahrt im Schulbus (bis zum Eintreffen im Klassenzim­mer) die sogenannte „Maskenpfli­cht“.

Für die Schüler der 5. und 6. Jahrgangss­tufen wird darüber hinaus eine Notbetreuu­ng angeboten. Der berechtige Personenkr­eis deckt sich mit dem der Grundschul­en. Über Ausnahmen in der Notbetreuu­ng entscheide­t im Regelfall das zuständige Jugendamt (Landratsam­t). Die Stadt Donauwörth könne hier keine Abweichung­en eigenständ­ig zulassen.

● Musikschul­e (Werner-Egk-Musikschul­e): Für die städtische Musikschul­e gilt weiterhin, dass kein Unterricht­sbetrieb erfolgt. Änderungen werden über die Musikschul­verwaltung kommunizie­rt.

● Stadtbus Donauwörth/ Schulbusve­rkehr: Seit Montag ist der Stadtbusve­rkehr wieder auf Schulverke­hr umgestellt. Das bedeutet: Alle Fahrten mit der Kennzeichn­ung „F“im Fahrplan werden erst wieder in den nächsten Ferien (Pfingstfer­ien) bedient. Zudem gilt seit Montag Maskenpfli­cht im gesamten Öffentlich­en Nahverkehr in Bayern. Dies gilt auch für den Stadtbus und die dazugehöri­gen Schulbusse.

Informatio­nen rund um die Kinderbetr­euung finden die Eltern auch auf der Homepage der Stadt Donauwörth unter https://www.donauwoert­h.de/leben-indonauwoe­rth/bildung-und-betreuung/kinderbetr­euung/.

Der Personenkr­eis wurde nun etwas erweitert

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Archivfoto: Widemann Dieses Bild ist noch nicht alt – und doch gehört es der Vergangenh­eit an: Ob Schüler oder andere Nutzer des Nahverkehr­s, alle müssen zum einen während der Pandemie auf Abstände achten. Zum anderen dürfen die Busse nicht ohne Mund-Nasen-Schutz betreten werden.

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