Alles andere als im Regelbetrieb
Am Beispiel Donauwörths lässt sich die aktuelle Ausnahmesituation an Schulen und Kitas gut erkennen
Donauwörth Die Wochen zu Hause schwanken bei vielen zwischen kuscheliger Familienidylle und der Schwelle zum Wahnsinn. Und auch die Kinder selbst reagieren unterschiedlich auf die erzwungene häusliche Isolation: Den einen können die „Corona-Ferien“gar nicht lang genug dauern, die anderen weinen schier ob der Trennung von Schule, Kita und ihren Spielkameraden. Auch weiterhin gilt eine Notbetreuung. Am Beispiel Donauwörths lässt sich erkennen, dass diese eine recht komplizierte Regelung ist.
Die Stadt Donauwörth sieht sich selbst „als kinder- und familienfreundliche Stadt“, die in der Pflicht stehe, „alle erforderlichen Schritte zur Sicherstellung der Kinderbetreuung in den besagten Schulen oder Kindertagesstätten sicherzustellen und darüber zu informieren“. Fragen hierzu beantworte dezidiert das Sachgebiet Kita, Schulen und Sport unter den Rufnummern 0906/789-140 oder -142.
● Kitas Für alle bayerischen Kindertagesstätten gilt derzeit ein Betretungsverbot. Dies heiße jedoch nicht, so die Stadt, dass in diesen Einrichtungen keine Arbeit stattfinde. Neben den Vorbereitungen für die Aufnahme des Regelbetriebs muss jede Einrichtung (egal, ob Kinderkrippe oder Kindergarten) eine Notbetreuung sicherstellen. Inzwischen wurde der berechtigte Personenkreis für die Notbetreuung ausgeweitet. Über die Einzelheiten zu den Regelungen informiert seit Montag das Sachgebiet „Schule, Kita, Sport“auch auf der Homepage der Stadt. Bei Fragen hilft das Sachgebiet auch telefonisch unter 0906/789-142.
Inzwischen wurde der berechtigte Personenkreis für die Notbetreuung ausgeweitet, seit gestern gilt Folgendes: Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der sogenannten „kritischen Infrastruktur“(von Verwaltungsbehörden, Einrichtungen der Gefahrenabwehr, wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst bis hin zu Betrieben der Lebensmittelversorgung) tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.
Die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen.
Die genannten Änderungen im Rahmen der Berechtigung zur Notbetreuung gelten auch für den Bereich der Tagespflege und der Heilpädagogischen Tagesstätten, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung erbringen. Tagespflege ist darüber hinaus auch weiterhin im Haushalt der Eltern
des betreuten Kindes möglich, sofern ausschließlich Kinder aus diesem Haushalt betreut werden, informiert die Stadt Donauwörth. Im Regelfall könne die Notbetreuung in der Einrichtung erfolgen, in der ansonsten auch die Regelbetreuung stattfindet.
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass während des Betreuungsverbots, zumindest für die Monate April bis Juni, sämtliche Elternbeiträge durch den Staat getragen und sowohl Eltern wie Träger dadurch entlastet werden. Unabhängig davon hatte der Ferienausschuss der Stadt Donauwörth am 20. April vorsorglich bereits den Beschluss gefasst, die Träger der Kindertagesstätten finanziell zu unterstützen – und das durch die wegfallenden Elternbeiträge entstehende
Defizit für den Monat April zu tragen, falls der Freistaat diese Kostenerstattung im Monat April nicht übernimmt. Aufgrund der staatlichen Übernahmeerklärung komme dieser Beschluss jedoch nun nicht zum Tragen, so die Stadt.
● Grundschulen Auch in den Donauwörther Grundschulen heißt es aktuell und bis auf Weiteres: kein Regelbetrieb. Doch, ähnlich wie in den Kindertagesstätten, hat der Gesetzgeber auch hier die Vorhaltung einer Notbetreuung vorgeschrieben. Um die erforderlichen Schutzmaßnahmen sicherzustellen, wurde auch hierfür der berechtigte Personenkreis folgendermaßen beschränkt: Ein Erziehungsberechtigter ist im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert. Oder aber beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und ebenfalls aufgrund dienstlicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert.
Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung
zu übernehmen. Eine Erweiterung des berechtigten Personenkreises wurde angekündigt, Informationen dazu lagen der Stadt Donauwörth jedoch zuletzt aber noch nicht vor.
● Mittelschule (Ludwig-AuerSchule): Für die Abschlussklassen der Mittelschulen legte das zuständige Kulturministerium die Unterrichtsaufnahme für Montag fest. Seit diesem Zeitpunkt werden die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufen in einem reduzierten Umfang von 20 Wochenstunden unterrichtet und auf ihre anstehenden Abschlussprüfungen vorbereitet. Hierzu würden separate Stundenpläne ausgearbeitet und Raumkonzepte entwickelt, um die Hygienevorschriften einhalten zu können. ● Schulbusse Doch auch die Schülerbeförderung, sprich der Transport mit Bussen, musste organisiert werden. Durch die Zusammenarbeit zwischen Stadt Donauwörth, Schulverband Donauwörth und der Schulleitung konnten laut Stadt die erforderlichen Konzepte innerhalb weniger Tage erarbeitet werden, sodass der Unterricht planmäßig aufgenommen werden konnte.
Es gilt beispielsweise während der Fahrt im Schulbus (bis zum Eintreffen im Klassenzimmer) die sogenannte „Maskenpflicht“.
Für die Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufen wird darüber hinaus eine Notbetreuung angeboten. Der berechtige Personenkreis deckt sich mit dem der Grundschulen. Über Ausnahmen in der Notbetreuung entscheidet im Regelfall das zuständige Jugendamt (Landratsamt). Die Stadt Donauwörth könne hier keine Abweichungen eigenständig zulassen.
● Musikschule (Werner-Egk-Musikschule): Für die städtische Musikschule gilt weiterhin, dass kein Unterrichtsbetrieb erfolgt. Änderungen werden über die Musikschulverwaltung kommuniziert.
● Stadtbus Donauwörth/ Schulbusverkehr: Seit Montag ist der Stadtbusverkehr wieder auf Schulverkehr umgestellt. Das bedeutet: Alle Fahrten mit der Kennzeichnung „F“im Fahrplan werden erst wieder in den nächsten Ferien (Pfingstferien) bedient. Zudem gilt seit Montag Maskenpflicht im gesamten Öffentlichen Nahverkehr in Bayern. Dies gilt auch für den Stadtbus und die dazugehörigen Schulbusse.
Informationen rund um die Kinderbetreuung finden die Eltern auch auf der Homepage der Stadt Donauwörth unter https://www.donauwoerth.de/leben-indonauwoerth/bildung-und-betreuung/kinderbetreuung/.
Der Personenkreis wurde nun etwas erweitert