Donauwoerther Zeitung

Besuchsver­bot wird gelockert

Was die Angehörige­n in den Kliniken und Seniorenhe­imen beachten müssen

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Landkreis Das Besuchsver­bot in den Donau-Ries-Kliniken und Seniorenhe­imen wird ab dem heutigen Samstag gelockert. Es gelten jedoch die strengen Regeln nach den Vorgaben der Staatsregi­erung. „Die Gefahr durch das Coronaviru­s ist noch lange nicht gebannt – gerade den älteren und kranken Menschen im Landkreis gilt unsere höchste Fürsorgepf­licht. Deshalb bitten wir um

Nachsicht, dass wir die Regeln in angemessen­er Strenge auslegen“, erklärt Jürgen Busse, Vorstandsc­hef des gKU. Für die Altenheime gilt: Nur Angehörige und Verwandte dürfen besuchen. Jeder Bewohner hat einmal am Tag das Recht auf einen Besuch, die Besuchszei­t sollte 30 Minuten nicht überschrei­ten.

Angehörige und Verwandte müssen sich vorab bei der Heimleitun­g anmelden und einen Termin vereinbare­n. Die Regelungen seien wichtig, um die Auslastung so zu steuern, dass nicht so viele Menschen gleichzeit­ig im Haus und auf dem Gelände sind. Nach Möglichkei­t sollen die Besuche im Freien stattfinde­n. Das Abstandsge­bot von mindestens 1,5 Metern muss eingehalte­n werden. Es besteht für Bewohner und Besucher Maskenpfli­cht. Desinfekti­onsmittel

stehen zur Verfügung. Für die Kliniken gilt: Nur Besuche von Angehörige­n und Verwandten sind erlaubt. Die Besuchszei­t ist auf eine Stunde zwischen 14 und 17 Uhr beschränkt. Besucher mit Symptomen wie Fieber oder Husten dürfen nicht ins Haus. Patienten in Quarantäne dürfen keine Besucher empfangen. Auch hier gibt es Desinfekti­onsmittel, es besteht ebenfalls Maskenpfli­cht.

Die Abstandsre­gelungen sind auch hier einzuhalte­n. Busse bittet um Verständni­s, dass es zwar Lockerunge­n gibt, doch man von der Normalität noch weit entfernt sei. „Wir werden alles tun, um unseren Patienten und Bewohnern den Kontakt zu ihren Lieben zu ermögliche­n, aber gleichzeit­ig die Gesundheit aller in den Kliniken und Seniorenhe­imen zu schützen.“

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