Besuchsverbot wird gelockert
Was die Angehörigen in den Kliniken und Seniorenheimen beachten müssen
Landkreis Das Besuchsverbot in den Donau-Ries-Kliniken und Seniorenheimen wird ab dem heutigen Samstag gelockert. Es gelten jedoch die strengen Regeln nach den Vorgaben der Staatsregierung. „Die Gefahr durch das Coronavirus ist noch lange nicht gebannt – gerade den älteren und kranken Menschen im Landkreis gilt unsere höchste Fürsorgepflicht. Deshalb bitten wir um
Nachsicht, dass wir die Regeln in angemessener Strenge auslegen“, erklärt Jürgen Busse, Vorstandschef des gKU. Für die Altenheime gilt: Nur Angehörige und Verwandte dürfen besuchen. Jeder Bewohner hat einmal am Tag das Recht auf einen Besuch, die Besuchszeit sollte 30 Minuten nicht überschreiten.
Angehörige und Verwandte müssen sich vorab bei der Heimleitung anmelden und einen Termin vereinbaren. Die Regelungen seien wichtig, um die Auslastung so zu steuern, dass nicht so viele Menschen gleichzeitig im Haus und auf dem Gelände sind. Nach Möglichkeit sollen die Besuche im Freien stattfinden. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern muss eingehalten werden. Es besteht für Bewohner und Besucher Maskenpflicht. Desinfektionsmittel
stehen zur Verfügung. Für die Kliniken gilt: Nur Besuche von Angehörigen und Verwandten sind erlaubt. Die Besuchszeit ist auf eine Stunde zwischen 14 und 17 Uhr beschränkt. Besucher mit Symptomen wie Fieber oder Husten dürfen nicht ins Haus. Patienten in Quarantäne dürfen keine Besucher empfangen. Auch hier gibt es Desinfektionsmittel, es besteht ebenfalls Maskenpflicht.
Die Abstandsregelungen sind auch hier einzuhalten. Busse bittet um Verständnis, dass es zwar Lockerungen gibt, doch man von der Normalität noch weit entfernt sei. „Wir werden alles tun, um unseren Patienten und Bewohnern den Kontakt zu ihren Lieben zu ermöglichen, aber gleichzeitig die Gesundheit aller in den Kliniken und Seniorenheimen zu schützen.“