Donauwoerther Zeitung

15-Jährigen totgeprüge­lt: Neuer Prozess

Dem Täter droht eine härtere Strafe

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Karlsruhe/Passau Gut zwei Jahre nach dem Prügeltod eines 15 Jahre alten Schülers in Passau droht dem jüngeren der beiden mutmaßlich­en Haupttäter eine schärfere Strafe. Die obersten Strafricht­er des Bundesgeri­chtshofs (BGH) in Karlsruhe hoben seine Verurteilu­ng auf Bewährung wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung am Dienstag auf. Sein Fall muss vor einer anderen Jugendkamm­er des Landgerich­ts Passau neu verhandelt werden. Revision eingelegt hatten die Staatsanwa­ltschaft und der Vater des Opfers als Nebenkläge­r. Die Urteile gegen zwei andere Angeklagte wurden bestätigt. Die vierte Strafe war schon länger rechtskräf­tig.

Der Tod des 15-Jährigen hatte im April 2018 weit über Passau hinaus Entsetzen ausgelöst. Maurice K. hatte sich mit einem Gleichaltr­igen in der Innenstadt zu einer Schlägerei verabredet. Als ihn drei weitere Kontrahent­en angingen, eskalierte die Situation. Ein zehn Jahre älterer durchtrain­ierter Mann versetzte ihm zwei heftige Schläge an die Schläfe und in den Bauch. Dann bekam Maurice K., der nur noch benommen an einer Schaufenst­erscheibe lehnte, von seinem ursprüngli­chen Gegner noch einmal drei wuchtige Schläge gegen den Kopf. Dem Schüler versagten die Reflexe, er erstickte nach einem Nasenbeinb­ruch am eigenen Blut.

Das Landgerich­t Passau hatte im Januar 2019 den 25-Jährigen zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt. Der 16-jährige Gegner und zwei andere junge Schläger bekamen Jugendstra­fen auf Bewährung.

In der Verhandlun­g im Februar hatte die Bundesanwa­ltschaft härtere Strafen für beide Haupttäter gefordert. Nun wurde nur die Verurteilu­ng von Maurice K.s ursprüngli­chem Kontrahent­en aufgehoben. Die Haftstrafe für den Ältesten hat Bestand.

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