Die Besucherregeln funktionieren
234 Kreisbürger wieder genesen. Vertreter von Pflege- und Behindertenheimen treffen sich
Donauwörth Die Zahl der Gesamtinfizierten im Landkreis Donau-Ries stieg gegenüber dem Vortageswert um eine Person auf 340. Das teilt das Landratsamt Donau-Ries mit. Hiervon gelten inzwischen 234 Personen wieder als genesen. Die Anzahl der mit Covid-19 infizierten Verstorbenen liegt weiterhin bei 24. Somit beträgt die Anzahl der momentan mit dem Coronavirus Infizierten im Landkreis Donau-Ries 82. Innerhalb der vergangenen sieben Tage gab es vier Neuinfektionen.
Ebenfalls Teil der Mitteilung der Kreisbehörde: das Treffen der Vertreter von Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf hat 2020 zum Jahr der professionell Pflegenden und Hebammen erklärt. Hintergrund ist, dass sich am 12. Mai 2020 der Geburtstag der Pionierin der Krankenpflege, Florence Nightingale, zum 200. Mal jährte.
An diesem besonderen Tag haben sich nun die Vertreter der stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Landratsamt Donauwörth zu einem weiteren Informationsaustausch getroffen. Unter Federführung von Landrat Stefan Rößle unter Beteiligung von Katastrophenschutz, Gesundheitsamt und Heimaufsicht (FQA) wurde über die Situation in Pflege- und Behinderteneinrichtungen diskutiert. Insbesondere die Anwendung freiheiteinschränkender Maßnahmen (FEM) während der Corona-Pandemie wurde unter Beteiligung des stellvertretenden Direktors des Amtsgerichts Nördlingen, Gerhard Schamann, ausführlich besprochen. Die Willens- und Fortbewegungsfreiheit einzuschränken ist rechtlich gesehen immer begründungsbedürftig, unabhängig von Umfang und Intensität der Einschränkung, und steht unter Richtervorbehalt. Gemeinsames Ziel war es, diese Entscheidungsprozesse über die Notwendigkeit von FEM wie Bauchgurte, Bettgitter oder verschlossene Türen zu verbessern und auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. Bei aller derzeit gebotener Vorsicht ist die selbstbestimmte Lebensführung ein hohes Gut.
Seit Samstag, 9. Mai, sind Besuche in Pflege- und Behinderteneinrichtungen wieder möglich. Bei einem Besuch müssen jedoch strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Außerdem gilt – wie berichtet – eine Maskenpflicht. Der Erfahrungsaustausch zeigte, dass die Besucherregelungen vom vergangenen Wochenende überwiegend sehr gut funktionieren.