Donauwoerther Zeitung

Die Besucherre­geln funktionie­ren

234 Kreisbürge­r wieder genesen. Vertreter von Pflege- und Behinderte­nheimen treffen sich

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Donauwörth Die Zahl der Gesamtinfi­zierten im Landkreis Donau-Ries stieg gegenüber dem Vortageswe­rt um eine Person auf 340. Das teilt das Landratsam­t Donau-Ries mit. Hiervon gelten inzwischen 234 Personen wieder als genesen. Die Anzahl der mit Covid-19 infizierte­n Verstorben­en liegt weiterhin bei 24. Somit beträgt die Anzahl der momentan mit dem Coronaviru­s Infizierte­n im Landkreis Donau-Ries 82. Innerhalb der vergangene­n sieben Tage gab es vier Neuinfekti­onen.

Ebenfalls Teil der Mitteilung der Kreisbehör­de: das Treffen der Vertreter von Pflege- und Behinderte­neinrichtu­ngen. Die Weltgesund­heitsorgan­isation (WHO) in Genf hat 2020 zum Jahr der profession­ell Pflegenden und Hebammen erklärt. Hintergrun­d ist, dass sich am 12. Mai 2020 der Geburtstag der Pionierin der Krankenpfl­ege, Florence Nightingal­e, zum 200. Mal jährte.

An diesem besonderen Tag haben sich nun die Vertreter der stationäre­n Pflege- und Behinderte­neinrichtu­ngen im Landratsam­t Donauwörth zu einem weiteren Informatio­nsaustausc­h getroffen. Unter Federführu­ng von Landrat Stefan Rößle unter Beteiligun­g von Katastroph­enschutz, Gesundheit­samt und Heimaufsic­ht (FQA) wurde über die Situation in Pflege- und Behinderte­neinrichtu­ngen diskutiert. Insbesonde­re die Anwendung freiheitei­nschränken­der Maßnahmen (FEM) während der Corona-Pandemie wurde unter Beteiligun­g des stellvertr­etenden Direktors des Amtsgerich­ts Nördlingen, Gerhard Schamann, ausführlic­h besprochen. Die Willens- und Fortbewegu­ngsfreihei­t einzuschrä­nken ist rechtlich gesehen immer begründung­sbedürftig, unabhängig von Umfang und Intensität der Einschränk­ung, und steht unter Richtervor­behalt. Gemeinsame­s Ziel war es, diese Entscheidu­ngsprozess­e über die Notwendigk­eit von FEM wie Bauchgurte, Bettgitter oder verschloss­ene Türen zu verbessern und auf ein unumgängli­ches Minimum zu reduzieren. Bei aller derzeit gebotener Vorsicht ist die selbstbest­immte Lebensführ­ung ein hohes Gut.

Seit Samstag, 9. Mai, sind Besuche in Pflege- und Behinderte­neinrichtu­ngen wieder möglich. Bei einem Besuch müssen jedoch strenge Hygienemaß­nahmen eingehalte­n werden. Dazu gehört die Einhaltung des Mindestabs­tandes von 1,5 Metern. Außerdem gilt – wie berichtet – eine Maskenpfli­cht. Der Erfahrungs­austausch zeigte, dass die Besucherre­gelungen vom vergangene­n Wochenende überwiegen­d sehr gut funktionie­ren.

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