Donauwoerther Zeitung

Wildes Parken

In Zeiten der Corona-Zwangspaus­e reduziert auch das städtische Ordnungsam­t die Kontrollgä­nge. Das treibt wilde Blüten und sorgt für Hilferufe bei der Polizei

- VON BARBARA WILD Foto: Strube

Donauwörth Die Stadt Donauwörth hat sich in den vergangene­n Jahren den Ruf erarbeitet, besonders genau zu überwachen, ob Autofahrer ihre Parkgebühr­en bezahlen. Das Bild der Politesse, die hinter dem Auto wartet, bis der Parkschein abgelaufen ist, wird immer wieder gerne bemüht. Dass es der Realität entspricht, ist sicher mehr als fraglich.

Umso auffällige­r war nun, dass in Zeiten der Corona-Zwangspaus­e der Geschäftsw­elt und der innerstädt­ischen Gastronomi­e die Parkraumbe­wirtschaft­ung – so der offizielle Begriff – scheinbar ohne Kontrolle ablief.

Wie das Ordnungsam­t der Stadt Donauwörth über die Pressestel­le auf Nachfrage dieser Zeitung mitteilen lässt, war man dort der Auffassung, dass „es nicht erforderli­ch war, die Verkehrsüb­erwachung im gewohnten Umfang aufrecht zu erhalten“. Denn da kaum Bürger zum Einkaufen in die Stadt fuhren, sah man wohl keinen Sinn darin, für die „gerechte Verteilung des begrenzt vorhandene­n Parkraums“zu sorgen. Sprich: Es parkte ja eh niemand.

Leser und Geschäftsl­eute berichten, dass diese Lage, die sich anscheinen­d schnell herumgespr­ochen hatte, zu so manchem Schauspiel führte. So stand wohl ein Auto mehr als eineinhalb Wochen in der Sonnenstra­ße vor dem Schaufenst­er eines Geschäfts, und niemand verpasste diesem Autofahrer ein Knöllchen. Der Besitzer rief am Ende verzweifel­t bei der Polizei an, ob diese nicht handeln könnte.

Zudem sorgte der vermeintli­che Ausfall der Ahndung dazu, dass ohne entspreche­nde Berechtigu­ng auf Behinderte­nparkplätz­en geparkt wurde und in der unteren Reichsstra­ße die Fahrzeuge zum Teil zu dritt hintereina­nder auf dem Gehweg

standen. Das berichtet auch die Polizei Donauwörth. „Uns ist im Rahmen von Kontrollfa­hrten stark aufgefalle­n, dass recht wild geparkt wurde“, bestätigt Stefan Roßmanith, Pressespre­cher der Inspektion und zugleich für das Sachgebiet Verkehr zuständig. Die Beschwerde­n bei ihm über die frechen Parker seien „massiv“gewesen. Die Beamten hätten zwar dann Strafzette­l verteilt, aber die flächendec­kende Kontrolle wie über das Ordnungsam­t sei nicht möglich gewesen.

Im Übrigen kündigt die Stadt an, dass die knöllchenr­eduzierte Zeit kein Dauerzusta­nd werden wird. „Soweit der Verkehr im öffentlich­en Raum wieder zunimmt, wird die Überwachun­g im erforderli­chen Umfang wieder angepasst“, heißt es von der Pressestel­le aus der Stadtverwa­ltung. Denn dann müsse man auch dafür sorgen, dass jeder eine Chance auf einen Parkplatz habe und somit gerne in die Stadt zum Einkaufen fährt – genau das ist ja der Sinn der „Parkraumbe­wirtschaft­ung“.

Wer es auf einen Strafzette­l ankommen lässt, muss am Ende übrigens mit einer saftigen Geldbuße rechnen: 55 Euro kostet es, wenn illegal auf dem Behinderte­nparkplatz geparkt oder der Gehweg blockiert wird. Wer dort über eine Stunde steht, muss sogar 98,50 Euro berappen – das wäre dann ein sehr teurer Einkauf.

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